die Frage stelle ich mir auch.
Gilt genesen dann als "3. Impfung", da man ja nach Genesung nicht gleich wieder impfen sollte...
die Frage stelle ich mir auch.
richtig, 2 Impfungen und Schnelltest reicht nicht. Selbst, wenn wie in unserem Fall die 2. Impfung des Kindes am gleichen Tag war, die die Booster-Impfung einer Erwachsenen Person - das ist absolut nicht nachvollziehbar, aber hilft ja nichts. Es muss ein PCR-Test her. Somit sind doppelt geimpfte Kinder in dem Alter genauso gestellt wie ungeimpfte Kinder in diesem Alter.xX_Kilian01_Xx hat geschrieben: ↑18.12.2021 - 21:08
Okay das ist alles mal wieder sehr unklar formuliert von den Behörden (was ist eigentlich so schwer daran mal eine schnell verständliche Übersicht zu erstellen, auf welcher man auf dem ersten Blick sieht was man braucht ). Also gilt für 12-15 Jährige PCR-Test oder Ninja-Pass, aber 2 Impfungen (+ggf. Schnelltest) reichen nicht aus . In dem Alter hat wohl nur ein sehr sehr kleiner Bruchteil bereits eine Boosterimpfung.
Das hatte ich auch gerade im Kopf und setz noch einen Gedankengang drauf:loennermo hat geschrieben: ↑19.12.2021 - 14:15 Die Alternative wäre wohl ein kostenloser Test in Österreich während der Anreise. Weiß jemand, wie schnell man da ein Ergebnis bekommt?
https://tiroltestet.leitstelle.tirol/gurgel-pcr/
Tobi, tolle Arbeit, vielen Dank.
damit wird der Passus "wenn keine hinreichend begründbaren Hindernisse entgegenstehen" für den PCR in der Verordnung zumindest etwas mehr interpretiert, und eine Einreise nur mit Antigen-Test müsste für Kinder damit erlaubt sein.Kann im Einzelfall ein PCR-Test-Nachweis aufgrund einer nicht zeitgerechten Auswertung
(länger als 24 Stunden) oder mangelnder Verfügbarkeit nicht vorgewiesen werden, ist
stattdessen ausnahmsweise der Nachweis eines Antigentests zulässig (sofern dies
glaubhaft gemacht werden kann).
freerider13 hat geschrieben: ↑19.12.2021 - 15:11 Der Grundgedanke wäre: in Tirol ist der gurgeltest ja anerkannt, demnach also auch zur Einreise. Man hat den Test schon daheim in DE, eine gewisse Zeit vor Abfahrt macht man ihn (zuhause), lädt ihn hoch und fertig.
In Deutschland würde die Terminvereinbarung und die Kosten (zumindest ein Teil davon) entfallen. Würde es logistisch deutlich vereinfachen. Und man steht mit einem (zumindest in Tirol) gültigen Test an der Grenze.
Was meint ihr? Geht das? Oder steht dem irgendwas entgegen??
Also zunächst einmal gilt das explizit auch für Gäste. Klar muss man sich registrieren...
Kommt da heute abend noch eine Novelle? Die angekündigte Testpflicht für Zweifach Geimpfte fehlt ja noch laut aktuellem Stand.Tobi-DE hat geschrieben: ↑19.12.2021 - 17:17 Hallo zusammen,
ich hab mich jetzt mal ein paar Stunden mit den Verordnungen beschäftigt. Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen. Gemäß "Peer Review Prinzip" wäre es natürlich super, wenn das jemand mal gegenliest. Damit es hier nicht zu einer "Corona-Verordnungs-Diskussion" kommt, gerne per PN.
Einreise-AT-01.png
^ Einreise (es gibt natürlich auch Regeln für Ländergruppe 2, aber die hab ich mir mal gespart), teilweise nicht ganz ernst gemeint.
Einreise-AT-02.png
^ Nachweise
Dies ist keine Rechtsberatung. Ich hatte nur vor zu prüfen, was meine Familie und ich beachten müssen und was ich implementieren müsste, müsste ich eine App zum Check schreiben...
Doch, ist drin. Ist der Pfad "Nachweis gemäß C-SchVO 2021/22 (§2.4)".NitroAlpinist hat geschrieben: ↑19.12.2021 - 18:28 Es fehlen mir hier aber die Sonderregelungen für Kinder zwischen 12-15 Jahren. Diese Sonderregelungen gibt es, sind aber nicht in dem Chart erfasst.
Auch die ist drin. Über die Hürde "Impfnachweise (§2.1.3)" kommst Du ja ohne Booster nicht drüber, also musst Du über "Negative Testergebnisse (§2.1.2)" oder über "Genesungsnachweise (§2.1.4)" gehen.
Verstehe ich nicht? Bei der Rückreise gelten keine neuen Regelungen? Bei der Einreise nach Österreich aber.
Je nach Grenzübergang nur Stichproben oder gar keine Kontrolle. Es hat sich aber an den Regeln nichts geändert. Wer doppelt geimpft ist, braucht bei der Rückkehr keinen Test (schon gar keinen PCR Test).
Woraus liest Du das? In der Verordnung sehe ich nirgends die Pflicht zum Booster oder Test - aber vielleicht kann ich das als Laie auch nicht verstehen oder sehe den Wald vor Bäumen nicht... Ich lese immer nur was von 270 Tagen - und da liegen ja die meisten wohl aktuell noch drunter.
Nachweise über eine geringe epidemiologische Gefahr
§ 2. (1) Nachweise über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne dieser Verordnung sind:
1 .ärztliche Zeugnisse entsprechend der Anlage A oder der Anlage B, die bestätigen, dass die im Zeugnis angeführte Person
a)negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde,
b)nach Maßgabe der Z 3 gegen COVID-19 geimpft wurde oder
c)nach Maßgabe der Z 4 von COVID-19 genesen ist.
2. Testergebnisse, die bestätigen, dass die darin angeführte Person negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde und zumindest folgende Daten umfassen:
a)Vor- und Nachname der getesteten Person,
b)Geburtsdatum,
c)Datum und Uhrzeit der Probenahme,
d)Testergebnis,
e)Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bzw. QR-Code.
3. Impfnachweise über eine Impfung gegen COVID-19 mit einem in Anlage C angeführten Impfstoff, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und der Erstimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen,
b) Ablauf von 21 Tagen seit der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,c) Impfung, sofern mindestens 21 Tage davor ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
d) weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung gemäß lit. a oder c mindestens 120 Tage oder einer Impfung gemäß lit. b mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen.
4.Genesungsnachweise über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion.
Doch die Verordnung ist schon in Kraft. Ich habe sie am Freitag schon verlinkt und wir haben sie hier ausführlich diskutiert. Was noch fehlt ist die konsolidierte Fassung, die die Änderungen in einen direkt lesbaren Text übernimmt.MarkusW hat geschrieben: ↑20.12.2021 - 09:04 Die Steinplatte schreibt "Verordnung kommt erst noch"
https://www.steinplatte.tirol/de/corona-massnahmen.html
Und so verstehe ich das eigentlich auch, das aus den bisher veröffentlichten Novellen noch keine Einreise-Verschärfung hervorgeht, weil die Ausnahmen (§2) noch nicht verändert wurden
Aber die von dir verlinkte 9. Novelle ändert §2 ja nicht. Am Samstag kam noch die 10. Novelle, die §2(1) aber auch nicht verändert. Ich habe versucht alles zur letzten konsolidierten Fassung zurückzuverfolgen. Verstehs nicht so ganz...hch hat geschrieben: ↑20.12.2021 - 09:12Doch die Verordnung ist schon in Kraft. Ich habe sie am Freitag schon verlinkt und wir haben sie hier ausführlich diskutiert. Was noch fehlt ist die konsolidierte Fassung, die die Änderungen in einen direkt lesbaren Text übernimmt.MarkusW hat geschrieben: ↑20.12.2021 - 09:04 Die Steinplatte schreibt "Verordnung kommt erst noch"
https://www.steinplatte.tirol/de/corona-massnahmen.html
Und so verstehe ich das eigentlich auch, das aus den bisher veröffentlichten Novellen noch keine Einreise-Verschärfung hervorgeht, weil die Ausnahmen (§2) noch nicht verändert wurden