Berlin regelt seinen Sesselliftverkehr
Der Senat hielt ein Landesseilbahngesetz nicht für dringlich – bis die EU mit Strafe drohte
Erst kommt die Wirklichkeit, dann kommt der Gesetzgeber, um zu regeln, wie sie sein soll. Das ist die normale Reihenfolge. Zum Beispiel kam mit dem Internet auch der Computerbetrug, ein neuer Paragraph musste her. Und so fort. Berlin macht es umgekehrt. Gestern beschloss der Senat ein Gesetz, obwohl es die dazugehörige Realität gar nicht gibt: das Landesseilbahngesetz. Es regelt den Bau und Betrieb von Seilbahnanlagen. Aber: „Wir haben keine solche Anlage in Berlin und auch keinen Betrieb, der sie produziert“, sagt Petra Rohland von der Verkehrsverwaltung. „Deshalb sahen wir das nicht als so dringlich an.“
Doch die Europäische Union (EU) sah das anders. Schon im März 2000 verabschiedeten Parlament und Rat der EU die Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen im Personenverkehr. Diese Richtlinie war bis 3. Mai 2002 in nationales Recht umzusetzen. Zuständig sind die Bundesländer. Berlin versäumte die Frist – wie gesagt, anderes erschien dringlicher –, drohte sich aber jetzt in den Seilen der nicht vorhandenen Bahn zu verheddern.
Denn die Europäische Kommission verklagte die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof. Wegen Vertragsverletzung, und das bedeutet: Es droht Vertragsstrafe. Zwar nur knapp 800 000 Euro – bei 6,5 Millionen Euro Zinsen, die Berlin täglich zahlen muss, reicht das gerade mal für drei Stunden – aber: Welches verheerende Signal wäre das. Man male sich aus: Der Bund wird zur Zahlung der Strafe verurteilt, weil Berlin geschlampt hat, und ist sauer. Das Geld will er von Berlin zurückhaben. Berlin hat aber kein Geld, im Gegenteil, es erhofft sich Hilfe vom Bund. Der aber sagt: Wenn du so verschwenderisch lebst, dass dir sogar Vertragsstrafen egal sind, werde ich dir nicht helfen. Und so weiter. Kurzum: Das Gesetz musste schnellstens her, damit die Klage abgewiesen wird und niemand zahlen muss. Und so geschah es. „Wir haben die bewährten Seilbahngesetze der alpinen Länder Bayern und Baden-Württemberg zugrunde gelegt“, sagte Senatssprecher Michael Donnermeyer am Dienstag. Für Gegenden wie jene ist die Regelung auch gedacht. Sie gilt für Seilbahnen und Sessellifte, die dem Personenverkehr dienen, wie es sie in Skigebieten und im Gebirge gibt. Damit werden EU-weit einheitliche Sicherheitsstandards festgeschrieben. Für Seilbahnen in Bergbau, Industrie und Vergnügungsparks gilt das Gesetz nicht, auch nicht für Zahnradbahnen und seilbetriebene Straßenbahnen. Immerhin ist Berlin jetzt gerüstet. Petra Rohland: „Eines Tages haben wir vielleicht eine Seilbahn über dem Potsdamer Platz, wer weiß?“ Fatina Keilani
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Der Tagesspiegel berichtet:
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Richtig so, Ordnung muss sein! Wenn es für alle Regionen Europas gilt darf Berlin keine Ausnahme sein! Jetzt muss man nur noch auf den Kanaren die EU - Richtlinien über den Bau und Betrieb der Beschneiungsanlagen umsetzen, in Finnland die Bestimmungen zum Anbau der Bananen und vor allem in Dänemark das Gesetz zur Sicherung von hochalpinen Klettersteigen in nationales Recht umzusetzen, dann ist das neue Europa perfekt
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Aufruhr in McPom:
N24 meldet:
N24 meldet:
Das Hamburger Abendblatt meldete unlängst:19. Dezember 2003
Wut über milliardenteuren EU-Irrsinn
Seilbahngesetz für Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sorgt eine EU-Richtlinie für Aufregung, nach der selbst für das dortige Flachland ein Landes-Seilbahngesetz erlassen werden muss. Die Richtlinie der Europäischen Union sieht vor, dass in allen Ländern der EU gleiche Standards gelten sollen. Das gilt auch für Regionen ohne Seilbahnen und Lifte. Schwerins Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) kritisierte am Freitag: "Wir haben keine Seilbahn und brauchen ein solches Gesetz nicht." Das Gesetz sei im Land nicht verständlich zu machen. Die Richtlinie sieht vor, dass in allen Mitgliedsländern gleiche Standards gelten, auch in flachen Regionen ohne Seilbahnen.
Sollte sich Mecklenburg-Vorpommern weigern, das Gesetz zu erlassen, droht ein tägliches Zwangsgeld von 791.000 Euro, wie Ebnet mitteilte. In dem Bundesland liegt mit dem Helpter Berg die höchste Erhebung bei 179 Metern. Im Land existieren zwei Wasserskiliftanlagen und ein Lift für eine Sommerrodelbahn, die von dem Gesetz nicht betroffen wären. "Während wir uns bemühen, Bürokratie abzubauen, zwingen uns die Brüsseler Demokraten ein Gesetz auf, das niemand braucht", erklärte Ebnet.
(N24.de, AP, ddp)
Da fällt einem wirklich nichts mehr zu ein...Das Wiehern jenes Amtsschimmels, der in Brüssel die EU-Richtlinie 2000/9/EG ersann, muss vom Nordkap bis nach Gibraltar zu hören gewesen sein. Denn diese Richtlinie schreibt vor: Der Betrieb und die Sicherheit von Seilbahnen, Ski- und Schleppliften muss geregelt werden - egal, ob es vor Ort überhaupt eine solche Anlage gibt! Und so kommt es, dass es seit 9. Dezember ein Seilbahngesetz für Berlin gibt. Dort gibt es natürlich keine Seilbahn. Aber, so versichert Senatssprecher Michael Donnermeyer, hätte Berlin nicht gehandelt, hätte die EU ein Strafgeld von 791 000 Euro ausgesprochen - und überhaupt: "In Berlin ist alles möglich", so Donnermeyer. Vielleicht auch eine Seilbahn vom Prenzlauer Berg (91 Meter) nach Kreuzberg (66 Meter) . . .
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