Seite 65 von 709
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 14:47
von HBB
Bitte, bitte nicht immer von Notstand reden!
Es ist eine ernste Situation, aber die staatlichen Institutionen funktionieren, das Gesundheitssystem zum Glück auch - und vor allem funktioniert der Rechtsstaat.
Die Maßnahmen, die jetzt ergriffen werden, sind hart und greifen teilweise auch tief in die persönlichen Grundrechte ein - sind aber absolut im Rahmen des Rechts und von Gesetzen gedeckt.
Also kein Notstand - zum Glück für uns alle!
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 14:49
von chrissi5
In NRW ab Montag auch Schulen und kitas dicht.
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 14:53
von Highlander
Che hat geschrieben: 13.03.2020 - 14:35
Highlander hat geschrieben: 13.03.2020 - 14:32
Che hat geschrieben: 13.03.2020 - 14:12
.....
Wozu benötigt die Welt Experten oder Fakten, wo sich bisher die Mehrheit angesteckt hat, wenn es doch Menschen wie dich mit deiner Expertise und Einschätzung gibt. Danke hierfür! *ironie off*
.....
Aj ja es spricht der Oberexperte, und der böse Corona Virus kommt aus dem Schnee.... * Ironie off *
Erstens hat es im Stubaital bisher noch keinen einzigen positiven Corona Patienten gegeben, und zum zweiten
fahre ich ja nicht in solche Skigebiete wie Ischgl oder Sankt Anton, in denen die Leute zu hunderten dicht gedrängt an den Apres ski Tempeln stehen, und sich dieser Virus vermutlich schon verbreitet wie die Ameisen auf dem Ameisenhügel....
Es spricht derjenige, der versteht, weshalb geschlossen wird, der darauf vertraut, dass Experten die Situation richtig einschätzen und sieht, dass die meisten Fälle in DE aus Skigebieten kommen,..kein Experte, aber einer, der Experten vertraut. Du hingegen setzt dich über Experten hinweg. Da ist schon ein dezenter Unterschied, auch wenn du nicht in der Lage bist, dieses zu sehen.
na dann spricht eben der Oberversteher, das macht den dezenten Unterschied....
Ich beende diese Diskussion jetzt, aber ich werde Dich dann gegebenfalls per PN informieren, falls ich mich am Sonntag im Stubai angestckt haben sollte....
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 14:58
von snowflat
Detaillierte Infos zur Quarantäne Paznauntal & St. Anton:
Verkehrsbeschränkende Maßnahmen für Paznauntal und St. Anton am Arlberg
Ischgl, See, Kappl, Galtür und St. Anton am Arlberg werden isoliert
13.03.2020
AutorIn: Florian Kurzthaler
In einigen Gebieten von Tirol ist es in den letzten Tagen zu einer rasanten Ausbreitung des Coronavirus gekommen. Betroffen sind vor allem das Paznauntal und St. Anton am Arlberg. Deshalb werden folgende Gemeinden ab sofort isoliert: Ischgl, See, Kappl, Galtür und St. Anton am Arlberg. Alle Einheimischen, österreichischen UrlauberInnen und Personal der Beherbergungsbetriebe vor Ort fallen unter diese Verkehrsbeschränkung. Eine bestmögliche Versorgung in diesen Gemeinden wird sichergestellt. Die Isolierung bleibt vorerst 14 Tage aufrecht. Alle abreisenden Gäste aus dem Ausland werden registriert, diese können mit einem Formular ausreisen und die eingerichteten Kontrollstellen passieren. Den ausländischen ausreisenden Gästen wird ein Informationsblatt mit klaren Anweisungen ausgehändigt, ohne Zwischenstopp auszureisen und sich zu Hause in Heimquarantäne zu begeben sowie die dortige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren. Zudem wird seitens des österreichischen Gesundheitsministeriums der jeweilige Heimatstaat der ausreisenden ausländischen Gäste informiert.
Quelle: https://www.tirol.gv.at/meldungen/meldu ... m-arlberg/
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:00
von Che
Highlander hat geschrieben: 13.03.2020 - 14:53
na dann spricht eben der Oberversteher, das macht den dezenten Unterschied....
Nun, auch verstehen und daraufhin sein Verhalten anzupassen, anstatt sich gegen die gängige wissenschaftliche Meinung zu stellen ist ein großes Gut, über das offensichtlich nicht jeder verfügt.
Aber dass du mich dann kontaktieren möchtest, wenn du nachweislich angesteckt wurdest zeigt, dass du nicht im Ansatz verstanden hast, um was es geht. Woher weißt du, dass du nicht bereits den Virus in dir trägst und andere ansteckst? 80% haben nämlich keine großartigen Symptome. Und auch deine Aussage, dass es im Stubaital noch keinen Fall gegeben hat, zeigt nur das. Aber gut, hab Spaß- ich glaube an das Karma
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:03
von MichiMedi
danimaniac hat geschrieben: 13.03.2020 - 14:37
Tiob hat geschrieben: 13.03.2020 - 14:35
Aus der Schweiz (mal abgesehen vom Tessin) hört man immer noch nichts.
An die Schweizer im Forum: Wie ist die Situation und Stimmung momentan? Wie lange wird man denn wahrscheinlich noch warten mit der Schließung der Skigebiete, mit der ich fest rechne? Oder erwägt man tatsächlich so weiter zu machen als wäre nichts trotz der drastischen Maßnahmen im Nachbarland?
die Schweiz wartet auf die PK des Bundesrats.
Einzelne Kantone schließen nun alle Schulen (Tessin, Freiburg, tbc)
Gibt es schon Informationen zu den Skigebieten? Ich habe vor ab nächste Woche auf die Schweiz oder Lichtenstein auszuweichen. In Frankreich ist ja auch noch alles offen.
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:09
von Lord-of-Ski
Aida streicht alle Kreuzfahrten bis Anfang April.
Aktuell die Info von der Aidablu bekommen, dass die aktuelle Reise abgebrochen werden soll da kein Hafen der Tour angelaufen werden kann. Sie fährt von den Seychellen nach Kreta.
Oman gestrichen
Jordanien gestrichen
Israel gestrichen
Zypern gestrichen
Am 15.3. muss angelegt werden sonst geht wohl der Sprit aus. Vielleicht kann in Ägypten angelegt werden und alle können aussteigen. Flieger zu organisieren sollte in der aktuellen Situation ja möglich sein.
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:29
von icedtea
Die Schulen in Hessen bleiben jetzt auch erst mal bis zum Ende der Osterferien geschlossen.
Edit: Noch nicht final bestätigt
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:35
von eMGee
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:41
von extremecarver
Wenn derzeit (ist ja absehbar wie die nächsten 5-10 Tage noch das Wachstum exponentiell weitergeht), kein Notstand angebracht ist, wann dann?
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:43
von Schusti
Der Bundesrat verbietet ab sofort und bis Ende April Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. Diese Massnahme gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
An die unbelehrbaren hier im forum, seht es doch einfach ein, das es für heuer aus ist.
Geht von mir aus auf eine wanderung in eurer nähe, oder eine skitour (kommt drauf an wo ihr wohnt), aber schön langsam wird alles heruntergefahren und das ist auch gut so. Hoffen wir das es bald vorüber ist und uns eine super saison 2020/21 bevor steht
Ich wäre auch gerne in 2 wochen ins engadin gefahren, hab aber heute bei AirBnb wegen stornierung angefragt.
Laut website ist natürlich alles okay dort ... haha
Kitzbühel hat auch gestern nachmittag geposted "alles i.O. TOP Bedingungen in KitzSki" 6h später kam der bescheid von der landesregierung und heute wurde mal soeben das ganze paznauntal unter quarantäne gestellt. Ich weiß nicht was noch alles kommen muss das der Rest in den Alpen zusperrt.
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:49
von hitparade
Graubünden ab Montag zu:
Ab Montag, 16.3.2020, 06.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:
Die Skigebiete haben den Betrieb einzustellen
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:52
von icedtea
extremecarver hat geschrieben: 13.03.2020 - 15:41
Wenn derzeit (ist ja absehbar wie die nächsten 5-10 Tage noch das Wachstum exponentiell weitergeht), kein Notstand angebracht ist, wann dann?
Der Begriff "Notstand" ist in Deutschland nicht wirklich positiv besetzt
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:53
von MichiMedi
hitparade hat geschrieben: 13.03.2020 - 15:49
Graubünden ab Montag zu:
Ab Montag, 16.3.2020, 06.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:
Die Skigebiete haben den Betrieb einzustellen
Oh nein, würde erst wieder ab Montag Zeit haben... was ist mit Liechtenstein?
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:56
von Pancho
MichiMedi hat geschrieben: 13.03.2020 - 15:53
hitparade hat geschrieben: 13.03.2020 - 15:49
Graubünden ab Montag zu:
Ab Montag, 16.3.2020, 06.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:
Die Skigebiete haben den Betrieb einzustellen
Oh nein, würde erst wieder ab Montag Zeit haben... was ist mit Liechtenstein?
Nimm irgendwas ohne Internet... Nordpol?
ski-chrigel hat geschrieben: 06.03.2020 - 08:28
Jetzt kann ich nur noch hoffen, dass bis zu unserem Dolomitenurlaub ab 28.3. die Schweiz auch als Risikogebiet eingestuft ist. Dann bewegen wir uns innerhalb der Zone

Immerhin haben wir schon 87 bestätigte Fälle, sprich in einigen Kantonen einige mehr als in Südtirol.
So gesehen, Mission accomplished, trotzdem unzufrieden....
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 15:58
von Christopher
Vielleicht ist es ja möglich, dem lieben Michi mal eine Zeit lang Forenurlaub zu spendieren? Wäre ein adequater Ersatz zum Nordpol!
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 16:00
von gfm49
Schusti hat geschrieben: 13.03.2020 - 15:43Der Bundesrat verbietet ab sofort und bis Ende April Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. Diese Massnahme gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
Bei dieser Formulierung in der Verlautbarung ist für mich nicht nachvollziehbar, wie das für Skigebiete zu interpretieren sein soll: Pro Gebiet (was ist, wenn ein Ort mehrere "Teilgebiete" aufweist - z.B. Zermatt, Davos)? Pro Piste?? Pro Beförderungsmittel? Ein Skigebiet ist ja keine geschlossene Veranstaltung wie ein Schwimmbad oder Museum.
Bleibt zu hoffen, daß die Gebiete Vernunft walten lassen und schlicht und einfach zumachen und nicht mit dieser Formulierung Schlupflöcher konstruieren. Ich habe meinen geplanten Skiurlaub übernächste Woche ohnehin schon gecancelt (leider)
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 16:07
von eMGee
Also Graubünden hat das Recht klar geregelt. Skigebiete dicht.
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 16:12
von Neandertaler
icedtea hat geschrieben: 13.03.2020 - 15:52
extremecarver hat geschrieben: 13.03.2020 - 15:41
Wenn derzeit (ist ja absehbar wie die nächsten 5-10 Tage noch das Wachstum exponentiell weitergeht), kein Notstand angebracht ist, wann dann?
Der Begriff "Notstand" ist in Deutschland nicht wirklich positiv besetzt
Sagen wir das so: Wenn dieses Wort in Berlin einer in den Mund nimmt kommt vieles ganz anders. Und dann ist aber definitiv Schluss mit lustig.
Aus dem Wiki:
Das Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes ist auf den 24. Juni 1968 datiert, wurde am 27. Juni 1968 verkündet und trat am 28. Juni in Kraft.[1] Von den damals 145 Grundgesetzartikeln wurden damit 28 geändert, aufgehoben oder eingefügt.[4]
Die Gesetze enthalten Regelungen für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall. In diesen Fällen werden die Grundrechte eingeschränkt.
Notstandsgesetzgebung
Falls im Verteidigungsfall der Deutsche Bundestag nicht zusammentreten kann, werden seine Funktion und die Funktion des Bundesrates vom Gemeinsamen Ausschuss übernommen. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Der Gemeinsame Ausschuss kann das Grundgesetz nicht ändern.
Einschränkung von Grundrechten
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) dürfen durch ein Gesetz zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Weise beschränkt werden, dass dagegen kein Rechtsweg gegeben ist (wie ihn Art. 19 Abs. 4 GG sonst vorschreibt), sondern eine alleinige parlamentarische Kontrolle stattfindet (sog. G-10-Gesetz).
Die Freizügigkeit (Art. 11 GG) darf auf Grundlage eines Gesetzes nun auch unter Notstandsbedingungen eingeschränkt werden.
Innerer Notstand
Gegen den jahrelangen Widerstand von Gewerkschaften und SPD fand der sogenannte Innere Notstand Eingang in das Grundgesetz. Die Ergänzung des Art. 91 GG ermöglichte es der Bundesregierung, die Polizeikräfte der Länder für die Niederschlagung eines Aufstands oder innerer Unruhen anzufordern und die Landesbehörden ihren Weisungen zu unterstellen. Darüber hinaus ermöglichte Art. 91 GG den Einsatz des Bundesgrenzschutzes sowie der Bundeswehr im Innern. Auch bedurfte es für den Zustand des inneren Notstands keiner formellen Verkündung.
Letztlich bedeutete der ergänzte Art. 91 GG die ursprünglich von Bundesinnenminister Gerhard Schröder gewollte und von Notstandsgegnern heftig angegriffene „Stunde der Exekutive“.[5] Im Gegensatz zum Spannungs- beziehungsweise Verteidigungsfall unterstand der innere Notstand keinerlei parlamentarischen Kontrolle. Lediglich der Bundesrat konnte auf Art. 91 GG beruhende Maßnahmen der Bundesregierung jederzeit aufheben lassen.
Naturkatastrophen; besonders schwere Unglücksfälle
Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können nach Art. 35 GG neben der Polizei auch die Bundespolizei und die Bundeswehr eingesetzt werden. Bei länderübergreifenden Katastrophen kann die Bundesregierung den Ländern Weisungen erteilen.
Nach Art. 87a GG darf die Bundeswehr von der Bundesregierung unter bestimmten Bedingungen auch eingesetzt werden „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“. Auf Verlangen des Bundestages oder Bundesrates ist der Einsatz einzustellen. Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit) bestimmt, dass sich eine solche Maßnahme „nicht gegen Arbeitskämpfe richten“ darf.
Widerstandsrecht und Verfassungsbeschwerde
Auch um die Kritiker zu besänftigen, wurde in Art. 20 GG ein vierter Absatz eingefügt, der als Ultima Ratio, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, jedem Deutschen das Recht gibt, gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, Widerstand zu leisten (Widerstandsrecht, siehe Art. 20 GG). Außerdem wurde die Verfassungsbeschwerde, bislang nur einfachrechtlich normiert (§§ 90 ff. BVerfGG), nun auch verfassungsrechtlich garantiert (in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG).
https://de.wikipedia.org/wiki/Notstands ... utschland)
So etwas ist gar nicht lustig und auch nicht angebracht. Wir befinden uns hier: Infektionsschutzgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz
Ganz genau hier:
4. Abschnitt – Verhütung übertragbarer Krankheiten
Allgemeine und besondere Maßnahmen
Zur Verhütung übertragbarer Krankheiten sieht das Gesetz sowohl Einzelfallmaßnahmen der zuständigen Behörden, bei Gefahr im Verzug auch durch das Gesundheitsamt, vor als auch eine Regelung durch Rechtsverordnung der Landesregierungen.
Welche Behörden in den einzelnen Bundesländern zuständig sind, ist in der Regel durch entsprechende Zuständigkeitsverordnungen geregelt.[18]
§ 16 Abs. 1 IfSG enthält eine Generalklausel für behördliche Einzelfallentscheidungen, wenn Tatsachen festgestellt werden, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können.[19] § 17 Abs. 1 und Abs. 2 IfSG ermächtigen zu speziellen Maßnahmen, insbesondere zur Vernichtung von Gegenständen, die mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind wie infektiöse Krankenhausabfälle und der Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, die Krankheitserreger verbreiten können.
§ 17 Abs. 4 und Abs. 5 IfSG ermächtigen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten und über die Feststellung und die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf andere Stellen übertragen.
Während eine bestimmte Anordnung eine konkrete Gesundheitsgefahr voraussetzt, reicht für den Verordnungserlass eine abstrakte Gefahr aus.[20] Beispiele sind die nordrhein-westfälische Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten,[21] Rechtsverordnungen zur Rattenbekämpfung oder Verordnungen über ein Taubenfütterungsverbot.[22]
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einzelne Maßnahmen nach §§ 16, 17 IfSG haben wegen der besonderen Bedeutung für die öffentliche Gesundheit keine aufschiebende Wirkung (§ 16 Abs. 8, § 17 Abs. 6 IfSG, § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
Und auch hier:
5. Abschnitt – Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Dieser Abschnitt enthält Regelungen u. a. über die Behandlung übertragbarer Krankheiten. Im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ist dieses nur Ärzten gestattet. Die gesetzliche Basis zur Anordnung von Schutzmaßnahmen, die die Grundrechte einschränken sind hier ebenfalls geregelt, bis hin zur Absonderung (Quarantäne) und beruflichen Tätigkeitsverboten.
Da wird es noch sehr lange dauern bis irgend ein Notstand ausgerufen wird, die Demokratie ist noch nicht in Gefahr, das Virus ist nicht mit Panzern bewaffnet.
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 16:12
von Buckelpistenfan
Jetzt bleibt in den Alpen nur noch Frankreich und Slowenien - das wird aber in Frankreich auch bald bevorstehen, anders lassen sich die Vorgaben der Regierung von heute kaum umsetzen!
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 16:14
von roadstagent
hitparade hat geschrieben: 13.03.2020 - 15:49
Graubünden ab Montag zu:
Ab Montag, 16.3.2020, 06.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:
Die Skigebiete haben den Betrieb einzustellen
Quelle?
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 16:18
von eMGee
roadstagent hat geschrieben: 13.03.2020 - 16:14
hitparade hat geschrieben: 13.03.2020 - 15:49
Graubünden ab Montag zu:
Ab Montag, 16.3.2020, 06.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:
Die Skigebiete haben den Betrieb einzustellen
Quelle?
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verw ... /Info.aspx
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 16:21
von stockhorn
Gemäss Pressekonferenz müssen alle Skigebiete schliessen...
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 16:23
von Mico
Berset hat gerade auf eine Frage geantwortet, dass in der CH alle Skigebiete schliessen müssen.
Re: Coronavirus 2019-nCoV
Verfasst: 13.03.2020 - 16:27
von hegauner
Nachdem ich letzten Samstag in Ischgl war, bin ich nun auch durch meine Arbeitgeber zur Sicherheit in Quarantäne geschickt worden.
Das nervt.
Aber gut das nun auch die Schweizer Skigebiete alle zu sind.
Jede noch so winzige Maßnahme um die Ausbreitung zu verlangsamen ist sinnvoll.