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Betonkübel trifft Gondel der Schwarzen-Schneid Bahn 1

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Stefan
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Beitrag von Stefan »

kurier.at:
Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hat am Montag im Zusammenhang mit dem Unglück von Sölden Anklage gegen den Hubschrauberpiloten erhoben. Sie wirft ihm fahrlässige Gemeingefährdung vor. Bei dem Unfall waren im vergangenen September neun Menschen getötet worden, weitere neun Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Ein Prozesstermin stand vorerst nicht fest.

Pilot soll Verordnung missachtet haben

Der Pilot soll entgegen der Verordnung des so genannten Luftverkehrsbetreiberzeugnisses und des Betriebshandbuches der Hubschrauberbetreiberfirma die Schwarze-Schneid-Bahn überflogen zu haben. Durch eine Fehlfunktion der Auslösevorrichtung habe er dann die 680 Kilogramm schwere Außenlast verloren. Der Betonkübel stürzte auf das Tragseil und löste das Unglück aus.

Unschuldsvermutung

Für den Unglückspiloten gelte die Unschuldsvermutung, wie der Staatsanwalt betonte. Gegen den Strafantrag gebe es kein Rechtsmittel. Die unmittelbare Folge sei die Verhandlung vor Gericht.

Benjamin Frey
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Beitrag von Benjamin Frey »

Sölden-Unglück 20.03.2006

Staatsanwaltschaft klagt Piloten an
Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hat am Montag im Zusammenhang mit dem Unglück von Sölden Anklage gegen den Hubschrauberpiloten erhoben. Sie wirft ihm fahrlässige Gemeingefährdung vor.


Schwarze-Schneid-Bahn überflogen
Wie der zuständige Staatsanwalt Wilfried Siegele mitteilte, werfe die Anklage dem Piloten vor, entgegen der Verordnung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses und des Betriebshandbuches der Hubschrauberbetreiberfirma die Schwarze-Schneid-Bahn überflogen zu haben.


680 Kilogramm schwere Außenlast verloren
Durch eine Fehlfunktion der Auslösevorrichtung habe er dann die 680 Kilogramm schwere Außenlast verloren. Der Betonkübel stürzte auf das Tragseil und löste das Unglück aus.

Kein Rechtsmittel gegen Strafantrag
Für den Unglückspiloten gelte die Unschuldsvermutung, wie der Staatsanwalt betonte. Gegen den Strafantrag gebe es kein Rechtsmittel. Die unmittelbare Folge sei die Verhandlung vor Gericht.


Grund für Lastenabwurf nicht ermittelbar
Warum sich der Lasthaken gelöst hat, ist nicht mehr nachvollziehbar. Es gäbe laut Gutachten mehrere Möglichkeiten. Eine davon könnte ein möglicher Schmorbrand gewesen sei. Ein versehentliches oder schuldhaftes Auslösen
könne dem Piloten nicht unterstellt werden.

Laut Staatsanwalt sei die Ursache nur soweit klar, dass man dem Piloten nicht nachweisen könne, dass er selbst ausgelöst habe.
Der Pilot wollte vorerst dazu nicht Stellung nehmen, er habe die Anklageschrift noch icht bekommen, sagte er gegenüber dem ORF.


Betonkübel stürzte auf Gondelbahn
Am 5. September 2005 hatte der Lastenhubschrauber beim Flug über das Skigebiet Sölden in Tirol den rund 700 Kilogramm schweren Betonkübel verloren, der auf eine der Gondeln stürzte und sie in die Tiefe riss.

Aus einer zweiten Gondel wurden durch die Schwingungen des Seils sechs Skifahrer hinausgeschleudert und getötet. Bei dem Unglück starben neun Deutsche, darunter sechs Kinder im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren.


Prozesstermin steht noch nicht fest
Bei dem Unfall waren im vergangenen September neun Menschen getötet worden, weitere neun Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Ein Prozesstermin steht vorerst nicht fest.

http://tirol.orf.at/stories/97071/

Das ganze Geschwafel über angebliche Überfluggenehmigungen und "das wird überall so gemacht" hat nichts genützt. Es hätte Alternativrouten und die Möglichkeit, die Bauarbeiten auf den Nachmittag zu verlegen, gegeben.
Benjamin Frey
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Beitrag von Benjamin Frey »

Sölden-Unglück 21.03.2006
Überflugsgesetz noch nicht neu formuliert
Minister Hubert Gorbach (BZÖ) hat nach dem Hubschrauberunglück von Sölden angekündigt, das Gesetz betreffend Hubschrauberüberflügen eindeutiger formulieren zu lassen. Bis heute ist das nicht geschehen.

Ministerium will Endbericht abwarten
Man wolle den Endbericht der Flugunfallkommission abwarten, bevor man handelt, heißt es aus dem Ministerium. Und das kann noch dauern, die Saison für die Baustellenflüge dagegen geht schon bald los. Für den Vertreter der Österreichischen Seilbahnwirtschaft Ingo Karl gibt es keinen Handlungsbedarf, er will einen eventuellen Vorschlag Gorbachs abwarten.

Anders Jakob Falkner aus Sölden: Nach dem Unglück sei für die Söldener klar: Es werde keine Lastenflüge mehr geben, wenn die Seilbahn in Betrieb ist, das sei man schon den Opfern schuldig.

http://tirol.orf.at/stories/97258/
jwahl
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Beitrag von jwahl »

Tiroler Tageszeitung:
Im Juni beginnt der Prozess um Sölder Unglück
Neun Menschen starben im September beim Sölder Hubschrauberunglück. Neun wurden teils schwer verletzt.

Am 22. Juni hat Richter Bruno Angerer am Innsbrucker Landesgericht über Schuld oder Nichtschuld in einem der folgenschwersten Unglücke des Tiroler Seilbahnwesens zu entscheiden.

Letzten September hatte die Fehlauslösung eines Betonkübels durch die Elektrik eines Transporthubschraubers neun Skifahrern am Sölder Rettenbachferner das Leben gekostet. Sechs weitere wurden schwer und drei Unglücksopfer leicht verletzt.

Ende März wurde der Oberländer Hubschrauberpilot deshalb von der Innsbrucker Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Gemeingefährdung mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft, wenn Richter Angerer der Argumentation der Anklage folgt, wonach der Pilot keine Transportflüge über ein in Betrieb befindliches Skigebiet hätte durchführen dürfen.

Anklägerin Silvia Geymayer stützt ihren Vorwurf auf luftfahrtrechtliche Bestimmungen und das Betriebshandbuch des betroffenen Hubschrauberunternehmens Knaus. Acht Zeugen und zwei Sachverständige sollen die Schuldfrage restlos klären helfen.

Hinterbliebene haben einstweilen über den Inns­brucker Anwalt Andreas Ruetz gegen Knaus und die Sölder Bergbahnen zivilrechtliche Klagen eingereicht.


02.05.2006
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snowflat
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Beitrag von snowflat »

Sölden-Unglück: Prozess gegen Gletscherbahnen unterbrochen

Ein weiterer Zivilprozess rund um das Seilbahnunglück ist am Donnerstag unterbrochen worden.

An dem Verfahren gegen die Ötztaler Gletscherbahnen sind fünf Hinterbliebene - darunter vier Kinder aus Mittenwald in Bayern - als Kläger beteiligt.

Die Argumentation des Anwalts Andreas Ruetz, der die Witwe eines bei dem Unglück Getöteten, ihre zwei Kinder sowie zwei Kinder einer weiteren Verunglückten aus Mittenwald vertritt, beruht im Wesentlichen auf zwei Punkten.

Einerseits würden die Gletscherbahnen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftgesetz (EKHG), haften. Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn ein unabwendbares Ereignis - wie etwa der Einschlag eines Meteoriten - zu dem Unglück geführt hätte. In Sölden habe jedoch kein unabwendbares Ereignis, sondern "außergewöhnliche Betriebsgefahr" vorgelegen.

Andererseits würden laut Ruetz auch alle Gründe für eine Verschuldenshaftung vorliegen. Es sei ein Beförderungsvertrag vorgelegen, die Schutz- und Sorgfaltspflichten seien dabei zu beachten gewesen. Die Bergbahnen hätten die Überflüge des Hubschraubers jedoch zugelassen, die schließlich zu dem Unglück mit neun Toten geführt hatten.

Der Vertreter der Ötztaler Gletscherbahnen erklärte vor Gericht, dass die Transportflüge in keiner Weise auffällig gewesen seien und man sie daher von Seiten der Gletscherbahnen auch nicht habe unterbinden müssen. Eine Haftung für das Unglück schlossen die Bergbahnen aus - sowohl nach dem EKHG als auch aus Verschulden.

Sowohl die Gletscherbahnen als auch die Vertreterin der betroffenen Hubschrauberfirma beantragten die vorläufige Unterbrechung des Zivilverfahrens. Richterin Sabine Völkl-Torggler gab dem Gesuch statt. Hinsichtlich der Verschuldenshaftung der Gletscherbahnen müsse vorab geklärt werden, ob ein Verschulden des Piloten vorliege. Dieser muss sich am 22. Juni vor einem Innsbrucker Strafgericht verantworten.

Ruetz kündigte an, den Unterbrechungsbeschluss zu bekämpfen. Es gehe um die wirtschaftliche Absicherung seiner Mandanten. Bei der Zivilklage handle es sich um eine reine Feststellungsklage. Eine konkrete Schadenersatzsumme sei dabei noch kein Thema.
Quelle: APA
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Benjamin Frey
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Beitrag von Benjamin Frey »

Bitte um Mithilfe:

Sicherlich kann mir der eine oder andere Forumsteilnehmer helfen:
Für den Prozess am 22. Juni in Innsbruck gegen den Piloten brauche ich Bilder von der Bergstation der Schwarzen Schneid Sektion II (bzw. das Gelände dahinter, daneben (rechts und links). Kann auch älteres Fotomaterial sein. Super wäre auch ein Foto der Baustelle für das Fundament des Kommunikationskabels (unterhalb des Ziehwegs zum Tunnel).

Im Prozess geht es lediglich darum ob der Flugweg über die Seilbahn fahrlässig war und ob es Alternativen dazu gegeben hätte (andere Flugroute, Arbeiten am Nachmittag etc.).
Andere Dinge (Genehmigung für Aussenlastflüge trotz zu wenigen Flugstunden, zu geringe Flughöhe etc) spielen keine Rolle im Prozess.

Für diejenigen die nur mitlesen und nicht angemeldet sind:

Email an planetbenni@web.de

Vielen Dank.
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Pilatus
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Beitrag von Pilatus »

Ich dachte der Pilot könne nichts für den Unfall????

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Roberto
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Beitrag von Roberto »

Pilatus hat geschrieben:Ich dachte der Pilot könne nichts für den Unfall????
Das haben gewisse Medien aus gewissen Interessen heraus kolportiert.
Das rechtliche Verfahren und die Schuldfindung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Don't believe the propaganda.
Benjamin Frey
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Beitrag von Benjamin Frey »

Ich dachte der Pilot könne nichts für den Unfall????

Klar, deshalb steht er jetzt ja auch vor Gericht.

Ich habe alle östereichischen Akten des Falles vorliegen (insgesamt über 1000 Seiten). Darin sind alle Gutachten, Zeugenaussagen etc. Mir wurden juristische Konsequenzen angedroht für den Fall dass ich diese an Dritte weitergeben.

Die wirklich interessanten Details des Falls werden vor Gericht nicht behandelt, der Strafantrag umfasst nur das Überfliegen der Seilbahn.

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Pilatus
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Beitrag von Pilatus »

Naja und wenn schon. Ich meine es ist immer noch ein Unfall. Oder denkt etwa jemand wirklich im ernst der hätte das extra fallen lassen? Nein!

Was wird ihm denn vorgeworfen?
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Roberto
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Beitrag von Roberto »

Pilatus hat geschrieben:Naja und wenn schon. Ich meine es ist immer noch ein Unfall. Oder denkt etwa jemand wirklich im ernst der hätte das extra fallen lassen? Nein!

Was wird ihm denn vorgeworfen?
Hochscrollen und Lesen hilft hier weiter:
Ende März wurde der Oberländer Hubschrauberpilot deshalb von der Innsbrucker Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Gemeingefährdung mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft, wenn Richter Angerer der Argumentation der Anklage folgt, wonach der Pilot keine Transportflüge über ein in Betrieb befindliches Skigebiet hätte durchführen dürfen.
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Ram-Brand
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Beitrag von Ram-Brand »

Das wird ja dann vor Gericht geklärt.

Außerdem besorgen sich die Anwälte das entsprechende Material was sie für ihren Stützpunkt benötigen.
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snowflat
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Beitrag von snowflat »

Sölden-Unglück: Hubschrauberpilot demnächst vor Gericht

Nach dem Seilbahnunglück in Sölden im September 2005 steht am Donnerstag der Hubschrauberpilot vor dem Innsbrucker Landesgericht. Ihm drohen im Falle eines Schuldspruches bis zu fünf Jahre Haft.

Anklage: "Entgegen der Verordnung geflogen"
Dem Piloten werden fahrlässige Gemeingefährdung und fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Er soll laut Anklage entgegen der Verordnung des so genannten Luftverkehrsbetreiberzeugnisses und des Betriebshandbuches der Hubschrauberbetreiberfirma über die "Schwarze-Schneid-Bahn" geflogen sein.

Durch eine Fehlfunktion der Auslösevorrichtung habe er dann die 680 Kilogramm schwere Außenlast verloren. Der Betonkübel stürzte in der Folge auf das Tragseil.

Acht Zeugen und zwei Sachverständige
Acht Zeugen und zwei Sachverständige sind zu der Verhandlung unter Richter Bruno Angerer geladen. Der Strafprozess wurde vorerst für einen Tag anberaumt.
Zu der Tragödie war es am 5. September 2005 im Skigebiet Sölden im Ötztal gekommen. Der Betonkübel riss eine Gondel in die Tiefe. Aus einer zweiten Gondel wurden durch die Schwingungen des Seils sechs Skifahrer hinausgeschleudert und getötet. Neun Deutsche, darunter sechs Kinder im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren, kamen ums Leben, neun weitere wurden teils schwer verletzt.

Quelle: ORF
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Beitrag von snowflat »

Sölden-Unglück: Strafprozess beginnt am Donnerstag


Am Donnerstag findet in Innsbruck der Strafprozess nach dem Gondel-Unglück von Sölden statt. Neun Menschen kamen bei dem Unglück, das durch die verlorene Last eines Hubschraubers ausgelöst wurde, ums Leben.


Hubschrauber-Pilot muss sich verantworten
Der Hubschrauber-Pilot muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Er ist der fahrlässigen Gemeingefährdung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt.


Großes Medieninteresse an Prozess
Schon jetzt ist sicher, dass das Medieninteresse an dem Prozess groß sein wird. Bei der Pressestelle des Landesgerichts fragen seit Tagen ausländische Fernsehstationen an. Richter Bruno Angerer hat sich entschieden den Sölden-Prozess aus Platzgründen in den Schwurgerichtssaal zu verlegen.

Auch viele Angehörige wollen kommen
Neben den vielen Journalisten haben sich auch viele Betroffene, Angehörige der neun Menschen, die in Sölden ihr Leben lassen mussten, angesagt.


Bis heute von Therapeuten betreut
Auch ein Vater soll mit zwei Kindern, die das Unglück gerade noch überlebt haben, nach Innsbruck kommen. Sie sind wie viele andere bis heute von Therapeuten betreut und sollen auf diese Weise die dramatischen Ereignisse vom 5. September 2005 verarbeiten können. Damals überflog der Hubschrauber-Pilot die Schwarze-Schneid-Bahn in Sölden.

Quelle: ORF
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Beitrag von s.oliver78 »

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Beitrag von snowflat »

Aus der TT zum Prozessbeginn:
Sölden-Unglück: Aufgebrachte Stimmung zu Prozessbeginn

Der Prozess gegen den Hubschrauberpiloten hat heute am Innsbrucker Landesgericht begonnen

Begleitet von sehr großem Medieninteresse und in Anwesenheit von Angehörigen und Überlebenden hat am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht der Strafprozess gegen den Unglücks-Piloten von Sölden begonnen. Ihm drohen im Falle eines Schuldspruches bis zu fünf Jahre Haft. Ob es noch im Laufe des Tages ein Urteil geben wird, war noch ungewiss.

Schon zu Beginn war eine aufgeladene, emotionale Stimmung seitens der Angehörigen zu bemerken. Zwei Väter konfrontierten den Unglücks-Piloten noch vor Prozessbeginn mit bohrenden Blicken, dass er ihre Kinder getötet hätte.
Teilweise in Schwarz gekleidet, weinend und kopfschüttelnd verfolgten die Angehörigen den Prozessbeginn. Das Plädoyer der Piloten-Anwältin wurde nach kurzer Zeit von aufgebrachten Angehörigen mit den Worten "jetzt reichts aber" unterbrochen.

Pilot sieht bei sich keine Schuld

Nicht schuldig bekannt hat sich der Unglückspilot zu Beginn seiner eineinhalb Stunden dauernden Einvernahme.

Aus seiner Sicht habe es keine alternative Flugroute gegeben, betonte der 36-Jährige. Er entschuldigte sich bei den zahlreich anwesenden Angehörigen und den Opfern.

"Es tut mir sehr, sehr leid, was passiert ist", sagte Markus J. in dem beinahe bis auf den letzten Platz besetzten Schwurgerichtssaal: "Ich hätte alles getan, um es rückgängig zu machen."

Bei der von ihm gewählten Flugroute über die Seilbahn habe er kein Problem gesehen. "Es war aus meiner Sicht die beste Route", gab der bisher unbescholtene Pilot zu Protokoll: "Alles andere war undenkbar."

Er hätte ansonsten die Piste oder Wege, auf denen überall Personen unterwegs gewesen seien, überfliegen bzw. zu steil mit dem Hubschrauber aufsteigen müssen.

Der Betriebsleiter der Gletscherbahn habe auf seine Frage hin erklärt, dass er über die Seilbahn fliegen dürfe, aber auf Grund eines Skitrainings nicht über den oberen Teil der Piste.

Die Bahn oder Teile der Piste während der Transportflüge zu sperren bzw. außerhalb der Betriebszeiten zu der Baustelle zu fliegen, dies sei "kein Thema" gewesen. Er habe allerdings bei jedem Flug darauf geachtet, dass er nicht über eine Gondel fliege, sagte Markus J.: "Schon wegen dem Beton, damit er nicht 'runtertropft."

Zwischen 100 und 150 Meter sei er mit dem Metallkübel über der Bahn geflogen: "Es ist unmöglich, dass der Kübel das Seil gestreift hat." Auch eine Verwechslung der Druckknöpfe und eine damit verbundene Auslösung der Last schloss er "absolut" aus.

"Natürlich muss man das Risiko einkalkulieren, dass man die Außenlast verliert. Aber bei dieser Fluggeschwindigkeit und -höhe kann niemand damit rechnen", meinte der Pilot. Seit dem Unglück im vergangenen September sei er nur zwei Stunden - allerdings keine Einsätze - geflogen.

"Die Folgen dieses Unfalls sind schwerwiegend", hatte zuvor Staatsanwältin Silvia Geymayer erklärt. Der Pilot dürfe keine Route wählen, bei der Sachen oder Personen auf der Erde gefährdet werden könnten. Darüber habe er hinweggesehen.

"Jeder Flugbetrieb stellt eine gewisse Gefährdung - wie Autofahren - dar", meinte Verteidigerin Andrea Haniger-Limburg: Eine "Verkettung unglücklicher Umstände macht den Piloten zum Opfer des Schicksals".
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k2k
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Beitrag von k2k »

Spiegel Online schreibt:
SEILBAHNUNGLÜCK VON SÖLDEN

Bewährungsstrafe für Pilot

Der Unglückspilot hatte stets seine Unschuld beteuert. Dennoch verurteilte das Landgericht in Innsbruck Markus J. zu 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Bei dem Seilbahnunglück in Sölden waren neun Deutsche ums Leben gekommen, darunter sechs Kinder.


Innsbruck - Laut dem Landesgericht Innsbruck ist Markus J. verantwortlich für den Unfall, bei dem im September 2005 neun Menschen getötet und neun weitere zum Teil schwer verletzt wurden. Der 36-Jährige war wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Sein Lastenhubschrauber hatte im September 2005 beim Flug über die Seilbahn am Rettenbachfernergletscher einen 750 Kilogramm schweren Betoneimer verloren. Als dieser 300 Meter tiefer auf das Drahtseil der Bahn schlug, geriet die Gondel so stark in Schwingung, dass sie in die Tiefe stürzte und gegen einen Fels prallte. Eine weitere wurde derart in Schwingungen versetzt, dass sechs Skifahrer herausgeschleudert und getötet wurden.

Zum Prozessauftakt hatte die Verteidigerin des Angeklagten, Andrea Haniger-Limburg, von einer "Verkettung unglücklicher Umstände" gesprochen. Diese habe dazu geführt, dass der Helikopter seine Außenlast verloren habe und der Betonkübel genau auf das Seil der Gondelbahn gefallen sei. Das habe der Angeklagte "nach menschlichem Ermessen" nicht vorhersehen können. Der Pilot sei selbst "Opfer des Schicksals" geworden. Jeder Flug berge "wie das Autofahren" eine gewisse Gefahr.

Unter den Angehörigen der Opfer löste diese Argumentation Empörung aus. "Jetzt reicht's aber", rief einer der Prozessbeobachter. Richter Bruno Angerer musste die Zuschauer zur Ruhe ermahnen. Bereits zuvor hatten sich einige der Angehörigen bei dem Richter beschwert, weil er sie zum Teil nicht als Privatbeteiligte zu dem Verfahren zuließ. In Zwischenrufen warfen sie Angerer vor, von ihm "ausgetrickst" worden zu sein. Der Richter wies die Beschwerden zurück und verwies auf das österreichische Recht.

Der Vater eines bei dem Unfall ums Leben gekommenen 13-jährigen Jungen warf der österreichischen Justiz Versagen vor. Hans-Peter Ketterer aus Bad Dürrheim im Schwarzwald sagte am Rande des Prozesses, es sei "ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen", dass sich nur der Pilot vor Gericht verantworten muss. Auf der Anklagebank müssten auch Vertreter der Gondelbahn und der Helikopterfirma sitzen, forderte Ketterer. Der Pilot sei nur "das schwächste Glied in der Kette".

aki/ddp
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,423072,00.html
"Seilbahnen sind komplexe technische Systeme. Sie sind Werke innovativen vielschichtigen Schaffens und bilden ein spannungsvolles Zusammenspiel technischer und wirtschaftlicher, politischer, sozio-kultureller und landschaftlicher Faktoren." (Schweizerisches Bundesamt für Kultur)
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Roberto
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Beitrag von Roberto »

Also schuldig und verantwortlich für den Tod von neun Menschen.
Und dafür 15 Monate auf Bewährung (!), so dass der Mann nächsten Montag wieder in den Heli steigen kann.

Da wird mir schlecht.
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Dresdner
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Beitrag von Dresdner »

Also schuldig und verantwortlich für den Tod von neun Menschen.
Und dafür 15 Monate auf Bewährung (!), so dass der Mann nächsten Montag wieder in den Heli steigen kann.
Was erwartest du auch von der österreichischen Justiz? Die schafft es ja nicht einmal, die Verantwortlichen von Kaprun zu bestrafen. In Deutschland ist das übrigens nicht anders, siehe Nebelhornbahn.
Während jeder kleine Verkehrssünder bestraft wird heißt es hier Schwamm drüber und vergessen - es schadet ja dem "guten Ruf". Irgendeine juristische Spitzfindigkeit findet sich immer - und was die Knaus-Air angeht, da braucht ihr euch nur deren Firmengeschichte anzusehen. Eine eigene Meinung dazu verkneife ich mir hier lieber - Petzi liest mit.
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Beitrag von Wiede »

k2k hat geschrieben:Spiegel Online schreibt:
SEILBAHNUNGLÜCK VON SÖLDEN
...

Auf der Anklagebank müssten auch Vertreter der Gondelbahn und der Helikopterfirma sitzen, forderte Ketterer. Der Pilot sei nur "das schwächste Glied in der Kette".

aki/ddp
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,423072,00.html
^^^ genau meine Meinung!
Skisaison 2018/2019: *** leider nur 4 Tage ***
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Beitrag von Huppi »

Sorry aber ich bin der Meinung man kann NIEMANDEN die Schuld zuweisen. NICHT der Seilbahngesellschaft, NICHT der Helikopterfirma und erst recht NICHT dem Piloten, außer er hat wirklich einen Knopf zum Abwurf des Betonkübels betätigt... hat er aber nicht! Ich sehe das Unglück genauso, als wenn ein plötzlich auftretender MEGA Orkansturm die Gondeln zum Absturz gebracht hätte... das Leben ist einfach voller Schicksale das lässt sich nicht ändern, das ist schlimm für die Angehörigen ist aber nun mal so!
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Beitrag von Wiede »

Meines Erachtens ist es nicht ok, dass ein Heli mit 750kg Außenlast in geringer Höhe über eine im Betrieb befindliche Seilbahn fliegt. Deshalb gehört meiner Ansicht nach auch nicht nur der Pilot "vor den Kadi".

Natürlich waren da einige unglückliche Umstände dabei, die allerdings erst zum Tragen kamen, weil man die Bahn bzw. das Skigebiet während der Arbeiten offen gelassen hat. Und sowas muss wie gesagt nichts sein - da geht die Sicherheit einfach ganz klar vor!
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mic
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Beitrag von mic »

@Tribal: Deine Meinung in Ehren! Stell Dir einfach mal vor Dein Vater, ein Bruder oder Schwester wäre dort zu Tode gekommen. Ich bin mir da sichre Du würdest solche Aussagen nicht treffen und was von einem meka Orkan erzählen. :?
Benjamin Frey, als Betroffener, der vorhin in den heute Nachrichten gesprochen hat, wird das als sicher auch anders sehen.
Wie das Gericht übrigens auch:
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pilot Mitschuld an der Tragödie hatte, weil er mit dem schweren Betonkübel über die Seilbahn geflogen war. Dies sei gegen die Vorschriften gewesen.
Zuletzt geändert von mic am 23.06.2006 - 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Huppi
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Beitrag von Huppi »

mic hat geschrieben:@Tribal: Deine Meinung in Ehren! Stell Dir einfach mal vor Dein Vater, ein Bruder oder Schwester wäre dort zu Tode gekommen. Ich bin mir da würdest solche Aussagen nicht teffen udn was von einem meka Orkan erzählen. :?
Benjamin Frey, als Betroffener, der vorhin in den heute Nachrichten gesprochen hat, wird das als sicher auch anders sehen.
Wie das Gericht übrigens auch:
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pilot Mitschuld an der Tragödie hatte, weil er mit dem schweren Betonkübel über die Seilbahn geflogen war. Dies sei gegen die Vorschriften gewesen.
Klar wenn eindeutig geklärt ist wer Schuld ist, aber in diesem Fall kann man NIEMANDEN die Schuld zuweisen. Ich kann die Angehörigen verstehen... es schmerzt einfach wenn man Menschen verliert die man geliebt hat. Leider ist jeden von vorne herein vorbestimmt wann man zum sterben hat... manche früher mache später, das nennt sich Schicksal.

Ich vergleiche gerne das Sölden Unglück mit dem ICE-Unglück von Eschede von 1998. Dort ist es auch so, dass man niemand die Schuld geben kann, dass der Radreifen gebrochen ist, der Zug war optimal gewartet und es trotzdem ist es passiert.

Sorry für mein Off-Topic Beispiel, aber ich finde es einen guten Vergleich.
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k2k
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Beitrag von k2k »

^^ Nun, es gibt eine Vorschrift gegen die der Pilot verstossen hat und deshalb trifft ihn eine Mitschuld. Ist doch ganz einfach, oder? IMHO in keinster Weise mit einer Naturkatastrophe vergleichbar.
Und Mitschuld ist auch das Wörtchen das besagt warum man ihn richtigerweise nicht gleich lebenslänglich verknackt.
Ansonsten bin ich auch der Meinung daß da noch ein paar Leute mehr auf die Anklagebank gehört hätten...
"Seilbahnen sind komplexe technische Systeme. Sie sind Werke innovativen vielschichtigen Schaffens und bilden ein spannungsvolles Zusammenspiel technischer und wirtschaftlicher, politischer, sozio-kultureller und landschaftlicher Faktoren." (Schweizerisches Bundesamt für Kultur)

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