auf der Suche nach Gesetzen rund um Seilbahnen bin ich u. a. auf die BOSeil des bayerischen Verkehrsministeriums gestoßen. So habe ich hier eine Ausgabe von 11/2004 vorliegen und in §14 (Fahrzeuge) Absatz (2) folgende Angaben gefunden:
Wenn ich jetzt nicht gänzlich auf dem Schlauch stehe, heißt das doch, dass es keine fixen SB mit mehr als 2 Plätzen pro Sessel und keine KSB/EUB/... mit mehr als vier Plätzen pro Sessel/Gondel geben darf, oder? Aber es gibt solche Bahnen ja nunnmal in Bayern. Wie ist das vereinbar?Bei Sesselbahnen mit festen Klemmen dürfen nur Sessel für eine oder zwei Personen verwendet werden.
Bei Umlaufbahnen mit selbsttätigen Klemmvorrichtungen sind nur Fahrzeuge für höchstens vier Personen zulässig.
Bei Kabinen ist die zulässige Zahl der Personen oder das zulässige Gesamtgewicht je Fahrzeug zu begrenzen.
Danke für Antworten!
Und falls jemand Links zu anderen Seilbahngesetzen aus D oder CH hat, wäre ich auch dankbar!