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BOSeil Bayern

Verfasst: 03.04.2006 - 19:52
von JB007
Hallo zusammen,

auf der Suche nach Gesetzen rund um Seilbahnen bin ich u. a. auf die BOSeil des bayerischen Verkehrsministeriums gestoßen. So habe ich hier eine Ausgabe von 11/2004 vorliegen und in §14 (Fahrzeuge) Absatz (2) folgende Angaben gefunden:
Bei Sesselbahnen mit festen Klemmen dürfen nur Sessel für eine oder zwei Personen verwendet werden.
Bei Umlaufbahnen mit selbsttätigen Klemmvorrichtungen sind nur Fahrzeuge für höchstens vier Personen zulässig.
Bei Kabinen ist die zulässige Zahl der Personen oder das zulässige Gesamtgewicht je Fahrzeug zu begrenzen.
Wenn ich jetzt nicht gänzlich auf dem Schlauch stehe, heißt das doch, dass es keine fixen SB mit mehr als 2 Plätzen pro Sessel und keine KSB/EUB/... mit mehr als vier Plätzen pro Sessel/Gondel geben darf, oder? Aber es gibt solche Bahnen ja nunnmal in Bayern. Wie ist das vereinbar?

Danke für Antworten!

Und falls jemand Links zu anderen Seilbahngesetzen aus D oder CH hat, wäre ich auch dankbar!

Verfasst: 03.04.2006 - 20:30
von Pistenbully-Fan
Kann es sein, dass es in der zwischenzeit neuere Gesetze gibt?

Verfasst: 03.04.2006 - 22:24
von Ram-Brand
Ich glaub die ist älter oder der Text steht in einem anderen Zusammenhang

Gibt doch schon 8er Gondeln und 3er Sessellifte in Bayern.

Verfasst: 03.04.2006 - 22:30
von Huppi
..und sogar 6KSBs! :lol:

Gruß -=[Tribal]=-

Verfasst: 04.04.2006 - 00:14
von JB007
Ram-Brand hat geschrieben:Ich glaub die ist älter oder der Text steht in einem anderen Zusammenhang
Kann gut sein, dass ich auf dem Schlauch stehe. Hier mal der Link, vielleicht kann mir ja jemand vom Schlauch runterhelfen :wink: : http://www.stmwivt.bayern.de/pdf/verkeh ... tmwivt.pdf
Der entsprechende §14 befindet sich auf Seite 10 in dem PDF.
Ram-Brand hat geschrieben:Gibt doch schon 8er Gondeln und 3er Sessellifte in Bayern.
Und die gab es laut Lift-World.info auch schon vor 2004. Habe auf die Schnelle eine 6er EUB von 1997 und eine fixe 4er SB von 2002 gefunden, die also älter als die gefundene BOSeil sind. Und neuere Bahnen dieser Art gibts ja ohnehin. Daher wundere ich mich auch so.

Und wie gesagt, würde mich freuen, wenn jemand noch Links zu anderen Seilbahn-Vorschriften aus D und CH hat.

Theoretisch ja, aber..

Verfasst: 09.12.2006 - 21:35
von snow_and_fun
es ist so wie immer im Leben. Es wurde eben bei jeder neuen Anlage bis zum in Kraft treten der CEN-Richtlinien (ab 2004) fuer jede Anlage um eine Ausnahmegenehmigung angesucht. So durfte z.B. 1997 die 6-MGD "Soellereckbahn" in Obsrstdorf eine Fahrgeschwindigkeit von 5,0m/s fahren welche nach BO-Seil gar nicht zulässig war. Der Hersteller mußte beweisen, dass durch diese von der Norm abweichenden Ausfuehrungen keine Gefaehrdung zur Folge hatte. Dies wurde z.B. vom TUEV-Sued (Bayern) oder von einem Zivilingenieur geprueft und beglaubigt und erhielt dann von der zustaendigen Regierungsstelle die Betriebsgenehmigung.

Verfasst: 11.12.2006 - 11:42
von Michael Meier
Meinte da gibts noch unter Paragraphen die das bauen von 4er Sesselliften dann doch zulassen wenn gewisse punke erfüllt sind oder so. Müsste mal Aufklären.

Vielleicht hier was?
http://www.seilbahn.net/downloads/geset ... ellift.pdf
http://www.seilbahn.net/downloads/geset ... hnench.htm