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Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

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Foto-Irrer
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Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Foto-Irrer »

Wir haben leider in den Trois Vallees in Frankreich die Erfahrung gemacht, dass bei einem Skiunfall der Skipass nicht erstattet wird. Wir hätten da eine spezielle Versicherung abschließen müssen. Diese wurde uns zwar angeboten, die Erklärung bezog sich aber auf Berge- und Transportkosten, da wir eine Auslandskrankenversicherung hatten, benötigten wir so etwas nicht. Diese zahlt jedoch nicht den Skipass... und die Reiserücktrittsversicherung will auch nix zahlen.

Bisher kannte ich aus eigener Erfahrung, dass man am Arlberg bei einer attestierten Krankheit, verursacht durch einen Skiunfall, den Skipass für die restlichen Tage erstattet bekommt. Dies sogar aus Kulanz für eine Begleitperson im Falle der Rückreise.

Wie sieht denn das in anderen Gebieten aus?
Bei meinem Besuch in Sölden oder Ischgl, kann ich mich erinnern, dass dort für 10,- eine Versicherung angeboten wird. Aber ich glaube, dass diese Versicherung sich wirklich nur auf z.B. Bergekosten bezieht.

Ich hoffe, dass hier eine Übersicht entsteht und andere davor bewahren kann, dass sie in einem Falle wie bei uns einen Teil der Kosten zurückbekommen (225,- für 3 Tage Skifahren ist nicht gerade angemessen :? )
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Balou
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Balou »

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass
- Obertauern
- Warth
- Montafon
zumindest vor einigen Jahren bei Krankheit/Unfall zumindest für die betroffene Person zurückerstattet haben.
Roderich
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Roderich »

Also, ich komme nochmals auf Dein Rückgabeproblem mit dem Skipass zurück. Grundsätzlich ist das natürlich in Deiner persönlichen SItuation ärgerlich, aber im Allgemeinen gehe ich davon aus, daß ich im "Fall der Fälle" meinen Skipass dem Grunde nach nicht zurückgeben kann, außer, daß eine Unmöglichkeit der Nutzung durch den Betreiber zu vertreten ist. Unfall oder Krankheit ist halt kein durch den Betreiber verantwortbares Risiko sondern fällt in den persönlichen Bereich. Ähnliche Problematik hatte ich vor mehr als 10 Jahren mal in Saalbach.

Bei den 3V ist dies im übrigen ganz klar in den AGB´s drin und auch im Netz sowohl in Französisch als auch Englisch abrufbar. Auf die Versicherung wird im übrigen hingewiesen, bei meinem letztjährigen Aufenthalt im Les Menuires waren sogar im Skipassbüro Plakate mit Hinweis auf die Versicherung angeschlagen (Habe mir das gemerkt, war so ein putziger Berhardiner daruf..)

http://www.s3v.com/winter/Meribel-Motta ... -1186.html
http://www.s3v.com/winter/Meribel-Motta ... e-846.html
----
3.4 - Illness or accident and other événement personnelThere will not be any reimbursement of transport title for any accident, illness or other personal reason whatever may be the duration of the validity of the lift pass. An insurance service exists to cover this risk and more detailed information can be obtained from our salespeople.
---

Aber ich fange halt mal mit der Liste an
Struktur: Name des Gebiets, SkipassPreis für 6 Tage, Rückerstattung bei Krankheit Unfall, Versicherung

Schweiz:
- PdS, 314 CHF; jein (nur bei Unfall+Saisonpässen), Versicherung für 2 CHF möglich

Frankreich:
- Trois Vallees, 225 €, nein, Versicherung für 2,70 €/Tag möglich,
- Paradiesski, 243 €, nein, Versicherung für 2,70 €/Tag möglich,
- Espace Killy, 208,50 €, jein, Versicherung für 2,70 €/Tag möglich, STVI erstattet in den Fällen zurück, wenn die Versicherung zwar abgeschlossen wurde, aber aus irgendwelchen Gründen nicht leistet

Bin auf weitere Eintragungen gespannt.

Grüsse vom Roderich
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Fab
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Fab »

Roderich hat geschrieben:Also, ich komme nochmals auf Dein Rückgabeproblem mit dem Skipass zurück. Grundsätzlich ist das natürlich in Deiner persönlichen SItuation ärgerlich, aber im Allgemeinen gehe ich davon aus, daß ich im "Fall der Fälle" meinen Skipass dem Grunde nach nicht zurückgeben kann, außer, daß eine Unmöglichkeit der Nutzung durch den Betreiber zu vertreten ist. Unfall oder Krankheit ist halt kein durch den Betreiber verantwortbares Risiko sondern fällt in den persönlichen Bereich. Ähnliche Problematik hatte ich vor mehr als 10 Jahren mal in Saalbach.

Bei den 3V ist dies im übrigen ganz klar in den AGB´s drin und auch im Netz sowohl in Französisch als auch Englisch abrufbar. Auf die Versicherung wird im übrigen hingewiesen, bei meinem letztjährigen Aufenthalt im Les Menuires waren sogar im Skipassbüro Plakate mit Hinweis auf die Versicherung angeschlagen (Habe mir das gemerkt, war so ein putziger Berhardiner daruf..)

http://www.s3v.com/winter/Meribel-Motta ... -1186.html
http://www.s3v.com/winter/Meribel-Motta ... e-846.html
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3.4 - Illness or accident and other événement personnelThere will not be any reimbursement of transport title for any accident, illness or other personal reason whatever may be the duration of the validity of the lift pass. An insurance service exists to cover this risk and more detailed information can be obtained from our salespeople.
---

Aber ich fange halt mal mit der Liste an
Struktur: Name des Gebiets, SkipassPreis für 6 Tage, Rückerstattung bei Krankheit Unfall, Versicherung

Schweiz:
- PdS, 314 CHF; jein (nur bei Unfall+Saisonpässen), Versicherung für 2 CHF möglich
- Zermatt zumindest bei Vorlage ärztl. Attest Rückerstattung
Frankreich:
- Trois Vallees, 225 €, nein, Versicherung für 2,70 €/Tag möglich,
- Paradiesski, 243 €, nein, Versicherung für 2,70 €/Tag möglich,
- Espace Killy, 208,50 €, jein, Versicherung für 2,70 €/Tag möglich, STVI erstattet in den Fällen zurück, wenn die Versicherung zwar abgeschlossen wurde, aber aus irgendwelchen Gründen nicht leistet

Bin auf weitere Eintragungen gespannt.

Grüsse vom Roderich

Zermatt: mußte mal am 3. Tag (von 14) wg. eines Todesfalles in der Familie abreisen. Habe Skipass unbürokratisch zurückgeben können und habe die Resttage erstattet bekommen.
Zuletzt geändert von Fab am 14.01.2009 - 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
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jens.f
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von jens.f »

Hi!

bisher hatte ich noch kein Gebiet besucht, wo dies nicht der Fall war - überall war ein entsprechender Passus in den AGB, das bei Vorlage eines Attestes der Differenzpreis zu einen entsprechenden kürzen Skipass erstattet wird.
Beispiel aus Grindelwald:
http://www.jungfrauwinter.ch/pages/deut ... f_Info.htm
Rückerstattungen auf Sportpässen sind nur bei Unfall/Krankheit möglich, wenn der Sportpass bei einer Sportpassver-kaufsstelle deponiert war und nicht weiter benützt wird. Eine Erstattung kann ab dem Tag der Sportpasshinterlegung erfolgen, wenn der Skipass bis 10 Uhr deponiert wurde und ein ärztliches Attest vorliegt. Auf ½- und Tageskarten sowie auf Ersatzpässen, die für verlorene Karten abgegeben wurden, kann keine Erstattung erfolgen
Sowas habe ich bisher in JEDEM Ski-Gebiet, welches ich besucht habe, gelesen.

Ich würde die Liste also eher andersherum machen: Welches Ski-Gebiet bietet sowas NICHT an?

In Anspruch nehmen musste ich das bisher nur einmal (in Zell am See) - hat völlig problemlos geklappt.
Hier haben Sie sogar auf der Liftkarte nachgeschaut, wann die letzte Benutzung war - und ab dem Folgetag erstattet, und erst nicht ab dem Tag, wo ich den Ski-Pass abgegeben habe...

Ich reise oft mit Gruppen - und ein Verletzter war dann doch meistens dabei - ich habe hier nie mitbekommen, dass es Probleme mit der Rückgabe des Liftpasses gab.

Gruß, Jens
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Foto-Irrer »

Sehr schön! Ich denke, dass wir hier einen wichtigen Beitrag für alle Forenmitglieder mit der Liste leisten!
Brauchen wir wirklich die Skipasspreise für eine Woche? Ich bin dafür, die Liste so fortzuführen. Zusätzlich mit persönlichen Erfahrungen, wie z.B. ob aus Kulanz eine Begleitperson für die Rückfahrt auch den Pass zurückgeben konnte.

In unserem Fall war es im Endeffekt zwar eine Nierenentzündung, aber die Schmerzen und ein Urintest hatten den Arzt vermuten lassen, dass es sich um eine Nierenfraktur handelt, die wohl durch einen Skiunfall verursacht wurde, also hätte sein Attest am Arlberg ausgereicht.
Tut mir natürlich Leid, Fab, aber unsere Vermieterin am Arlberg war mal bei den Kassen tätig und meinte, dass es bei schlechtem Wetter o.ä. oft zu "angeblichen" Todesfällen in der Familie kam. Leider gibt es solche Menschen und es ist natürlich grundsätzlich richtig, sowas zu erstatten.

Österreich:
-Arlberg, JA, keine extra Versicherung nötig, Attest reicht, in einem Kulanzfall konnte auch eine Begleitperson für die verfrühte Rückreise den Skipass zurückgeben

Schweiz:
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Fab
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Fab »

Hab mich unklar ausgedrückt :oops:

deshalb nochmal:
Zermatt: mußte mal am 3. Tag (von 14) wg. eines Todesfalles in der Familie abreisen. Habe Skipass unbürokratisch zurückgeben können und habe die Resttage erstattet bekommen.

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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Foto-Irrer »

So hatte ich es auch verstanden *aneinander vorbeired*
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von lanschi »

Meines Wissens nach bekommt in Österreich bei sämtlichen Skigebieten den Skipass zurückerstattet, wenn der Skipass länger als einen Tag gilt und man ein ärztliches Attest bringt.

Einige Gebiete erstatten sogar den Tag, an dem der Unfall passiert ist, wenn dieser bis 10 (oder war´s 11?) Uhr gemeldet wurde. Das kann man aber bei Bedarf überall in den Beförderungsbedingungen nachlesen.

Als speziellen Fall sehe ich die Rückerstattung bei Saisonkarten - diese ist mir nur von der Salzburg Super Ski Card bekannt:

Dort werden in den ersten 10 Wochen ab Kauf (oder Gültigkeitsdatum) Geldbeträge rückerstattet - passiert der Unfall in der 1. Woche, so bekommt man 90% zurück, in der 2. Woche 80%, usw... - wie gesagt bis zur 10. Woche. Auch das ist ein super Service in meinen Augen.
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von seilbahner »

Lanschi hat recht. So wird das normalerweise gehandhabt.
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Powdi »

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-Fellhorn/Kanzelwand : ja!auch hier ist keine extra versicherung nötig das attest vom arzt reicht aus!
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Theo »

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-Arlberg, JA, keine extra Versicherung nötig, Attest reicht, in einem Kulanzfall konnte auch eine Begleitperson für die verfrühte Rückreise den Skipass zurückgeben

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Deutschland:
-Fellhorn/Kanzelwand : ja!auch hier ist keine extra versicherung nötig das attest vom arzt reicht aus!

Allgemein: Viele Skigebiete erstartten nur bei einem Unfall auf der Piste, nicht aber bei Krankheit.
Der letzte Regierungsvertreter wo an einer Pressekonferenz etwas für die Menschen positives gesagt hat und dies dann auch später eingehalten hat war Günter Schabowski am 9.11.1989.
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von TPD »

Österreich:
-Arlberg, JA, keine extra Versicherung nötig, Attest reicht, in einem Kulanzfall konnte auch eine Begleitperson für die verfrühte Rückreise den Skipass zurückgeben

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Deutschland:
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Allgemein: Viele Skigebiete erstartten nur bei einem Unfall auf der Piste, nicht aber bei Krankheit.
http://www.skichablais.net, die Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.

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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von jony »

In SFL wurde mein Skipass nach vorlage des Atestes vom Arzt für die restlichen 12 Tage erstattet. (Oberschenkelhalsbruch am ersten Tag)
Da wir dann nach meiner Entlassung aus dem Krankenhaus vom ADAC nach Hause gefahren wurden, bekam meine Frau die restlichen 5 Tage aber nicht Rückerstattet!
Es gibt die Rückerstattung nur für den Geschädigten, so steht es auch in den AGB drin!! Leider!
Von einer Versicherung für solche Fälle habe ich noch nichts gehört. Wäre aber bestimmt eine gute Sache, für den Partner.
Also, es gibt noch viel zu tun für Versicherungen!! :roll:
MfG
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Foto-Irrer »

jony hat geschrieben:In SFL wurde mein Skipass nach vorlage des Atestes vom Arzt für die restlichen 12 Tage erstattet. (Oberschenkelhalsbruch am ersten Tag)
Da wir dann nach meiner Entlassung aus dem Krankenhaus vom ADAC nach Hause gefahren wurden, bekam meine Frau die restlichen 5 Tage aber nicht Rückerstattet!
Es gibt die Rückerstattung nur für den Geschädigten, so steht es auch in den AGB drin!! Leider!
Von einer Versicherung für solche Fälle habe ich noch nichts gehört. Wäre aber bestimmt eine gute Sache, für den Partner.
Also, es gibt noch viel zu tun für Versicherungen!! :roll:
MfG
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Das Beispiel vom Arlberg, dass der Partner den Pass erstattet bekommen hatte, war auch eine Kulanzleistung, steht also nicht in den AGB.
Über die Reiserücktrittsversicherung geht leider nix, weil man das Angebot bereits in Anspruch genommen hat...
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von bergfuxx »

Österreich:
- Arlberg, JA, keine extra Versicherung nötig, Attest reicht, in einem Kulanzfall konnte auch eine Begleitperson für die verfrühte Rückreise den Skipass zurückgeben
- Kitzbühel :arrow: Auf Rückvergütung bei Unfall oder Krankheit besteht kein rechtlicher Anspruch; allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die unverzügliche Hinterlegung des Skipasses des Verunfallten/Erkrankten an einer unserer Kassen sowie die Beibringung eines ärztlichen Attestes eines am Urlaubsort ansässigen Arztes oder Krankenhauses. Ausnahmslos keine Rückvergütung für Tageskarten und Wahlskipässe. Es gelten die von uns festgesetzten Rückvergütungsmodalitäten. Wir behalten uns eine Ablehnung von Rückvergütungen, ohne Angabe von Gründen, vor.
- SkiWelt :arrow: Eine Rückvergütung ist nur bei Sportunfällen (keinesfalls aber bei Krankheit) für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 3 Tagen möglich, ausgenommen Saisonskipässe. Jeder angefangene Tag wird zum Tageskartenpreis verrechnet. Die Vorlage des Attestes muss innerhalb von 2 Tagen nach der Verletzung erfolgen. Spätere Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.

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- Zermatt JA, keine Versicherung nötig, Attest reicht
- 4 Vallees NEIN, Versicherung für CHF 4.-/Tag möglich
- Alpes Vaudoises nein, Versicherung für 2 CHF / Tag möglich
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von jony »

Mir fällt gerade ein, wenn man eine Reiseabbruchversicherung hätte, würde die dann die Kosten evtl. erstatten.
Den Fall muss man aber in den AGB erst mal finden!!
Darum, aufpassen auf Hängen und Pisten!! :wink:

Jony
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von YESHAR »

In Hintertux habe ich selbst schon den Rest eines Mehrtagespasses nach einem Unfall zurückbekommen, musste allerdings ein ärztliches Attest vorlegen.
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von jens.f »

jony hat geschrieben:Mir fällt gerade ein, wenn man eine Reiseabbruchversicherung hätte, würde die dann die Kosten evtl. erstatten.
Den Fall muss man aber in den AGB erst mal finden!!
Ich würde sagen, es kommt darauf an..
Wenn der Skipass zusammen mit der Reise beim Veranstalter gebucht wurde (also sozusagen Bestandteil der Reise ist) dann könnte das darunter fallen.
Wen der Pass aber einzeln gekauft wurde, sehe ich da wenig Chancen.

Gruß, Jens

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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Dennut »

Österreich:
- Arlberg, JA, keine extra Versicherung nötig, Attest reicht, in einem Kulanzfall konnte auch eine Begleitperson für die verfrühte Rückreise den Skipass zurückgeben
- Kitzbühel Auf Rückvergütung bei Unfall oder Krankheit besteht kein rechtlicher Anspruch; allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die unverzügliche Hinterlegung des Skipasses des Verunfallten/Erkrankten an einer unserer Kassen sowie die Beibringung eines ärztlichen Attestes eines am Urlaubsort ansässigen Arztes oder Krankenhauses. Ausnahmslos keine Rückvergütung für Tageskarten und Wahlskipässe. Es gelten die von uns festgesetzten Rückvergütungsmodalitäten. Wir behalten uns eine Ablehnung von Rückvergütungen, ohne Angabe von Gründen, vor.
- SkiWelt Eine Rückvergütung ist nur bei Sportunfällen (keinesfalls aber bei Krankheit) für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 3 Tagen möglich, ausgenommen Saisonskipässe. Jeder angefangene Tag wird zum Tageskartenpreis verrechnet. Die Vorlage des Attestes muss innerhalb von 2 Tagen nach der Verletzung erfolgen. Spätere Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.
- Saalbach-Hinterglemm: :arrow: "Bei Skiunfällen wird eine Rückvergütung auf Mehrtagesskipässe gewährt. Die Rückvergütung erfolgt ab dem Tag nach der Hinterlegung des Skipasses gegen Vorweis des Attests eines ortsansässigen Artzes." (Auszug aus dem aktuellen Pistenplan.)

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- Paradiesski, 243 €, nein, Versicherung für 2,70 €/Tag möglich,
- Espace Killy, 208,50 €, jein, Versicherung für 2,70 €/Tag möglich, STVI erstattet in den Fällen zurück, wenn die Versicherung zwar abgeschlossen wurde, aber aus irgendwelchen Gründen nicht leistet

Deutschland:
-Fellhorn/Kanzelwand : ja!auch hier ist keine extra versicherung nötig das attest vom arzt reicht aus!
Deutscher Pokalsieger 2017 Borussia Dortmund :D
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Foto-Irrer
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Foto-Irrer »

jony hat geschrieben:Mir fällt gerade ein, wenn man eine Reiseabbruchversicherung hätte, würde die dann die Kosten evtl. erstatten.
Den Fall muss man aber in den AGB erst mal finden!!
Darum, aufpassen auf Hängen und Pisten!! :wink:

Jony
Hab bei meiner Reiserücktrittsversicherung nachgefragt. Da gibts nix, weil das Angebot bereits in Anspruch genommen wurde. Wäre wohl was anderes gewesen, wenn wir den Skipass vorher gekauft und keinen Tag auf den Pisten verbracht hätten
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S04-Mutschler
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von S04-Mutschler »

kann von aktuellem Beispiel in Serfaus berichten.

Meine Freundin hat sich leider am Montag das Kreuzband abgissen; Haben dann am Dienstag morgen die Differenz (7 Tages-Skipass; 3 Tage genutzt) erstattet bekommen.
Zudem hat mich die Mitarbeiterin an der Kasse gefragt, ob wir abreisen möchten und ich meinen Skipass auch zurückgeben möchte!
Waren diesbezüglich, auch ohne Nachfragen von meiner Seite sehr zuvorkommend und kulant!

Es musste allerdings ein Attest vom Arzt vorgelegt werden, was in solchen Fällen normalerweise ja kein Problem darstellt. Im Gegensatz zu Obertauern war dieses Attest umsonst. In obertauern hat mich ein solches Attest vor 2 Jahren 11,50 Euro gekostet!

Übrigens fand ich in SFL auch positiv, dass Sowohl Dih´fferenz-Tage für Skikurs sowie Skimiete zurückerstattet wurde!
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Foto-Irrer
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von Foto-Irrer »

S04-Mutschler hat geschrieben:Es musste allerdings ein Attest vom Arzt vorgelegt werden, was in solchen Fällen normalerweise ja kein Problem darstellt. Im Gegensatz zu Obertauern war dieses Attest umsonst. In obertauern hat mich ein solches Attest vor 2 Jahren 11,50 Euro gekostet!
Ach ja, man könnte die Liste auch weiterführen bzw. ergänzen, was die Arztkosten vor Ort angeht :D
Der Arzt in Mottaret hat 50,- gekostet, der Radiologe in Moutiers 57,- und auf die Krankenhausrechnung warten wir noch, die soll geschickt werden. Ist unser erster Krankheitsfall im Ausland, bin also gespannt, ob die Auslandskrankenversicherung (HUK-Coburg) unkompliziert und schnell zukünftige und die bisher geschickten Rechnungen der Ärzte (und die Rechnungen der Apotheken für Schmerzmittel, Antibiotika etc.) bezahlt. Wie sind da Eure Erfahrungen?
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von bergfuxx »

Ich bin bei der UKV (Union Krankenversicherung). Da hatte ich seinerzeit das Geld eher auf meinem Konto als das Antwortschreiben im Briefkasten. Waren aber auch nur knapp 140,- € (Behandlung inkl. Gebühr, Röntgen, Salbe und med. Heilhilfsmittel).

Diese Erfahrung hat mir vor Augen geführt, dass man wohl besser im Ausland krank wird als zu Hause. :twisted:
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Re: Welches Gebiet erstattet einem bei Skiunfall den Skipass?

Beitrag von jony »

Die Krankenhäuser rechnen mit der Krankenkasse in D direkt ab da kommt keine Rechnung. Man muss nur die ca. 10 € Eigenanteil dort gleich bezahlen, pro Aufenthaltstag.
Die Behandlungskosten beim Arzt vor Ort wird von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Kannte da noch nie Probleme wurde immer alles beglichen!!
MfG
Jony
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