Ärger über alte Liftbauten
13. November 2003
Sportgeschäfte und Restaurants getarnt als Eisenbahngebäude: Das beklagt der Umweltanwalt in Skiregionen. Aktuelles Beispiel aus Obertauern.
SUSANNA POLLSTÖTTER
OBERTAUERN (SN). Aufreger ist die ehemalige Talstation der Zehnerkarbahn in Obertauern. Das Gebäude hatte nach der vergangenen Skisaison ausgedient. Ein paar Meter weiter entsteht derzeit die neue Talstation samt neuer Achter-Kabinenbahn. "Doch anstatt das alte Gebäude abzureißen, wird es nach dem Wunsch der Seilbahnbetreiber erweitert und zu einem touristischen Betrieb umfunktioniert, obwohl eine solche Nutzung der Flächenwidmung widerspricht", ärgert sich Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener.
Dennoch könne man den Seilbahnbetreibern keinen Vorwurf machen. "Die halten sich an das Gesetz, und zwar an das Eisenbahnrecht, das in solchen Fällen die Raumordnung sticht." Sie hätten in besagtem Fall um eine Bewilligung als Eisenbahngebäude angesucht. "Das heißt nichts anderes, als dass ein touristischer Betrieb unter dem Deckmantel ,Eisenbahngebäude' außerhalb von Bauland errichtet wird." Die Raumordnung würde so umgangen. "Gemeinden haben da gar nichts mitzureden." Die Landesumweltanwaltschaft habe daher gegen den Naturschutzbescheid, der diese Vorgangsweise für zulässig erachte, berufen.
Die Zehnerkarseilbahn sei bei weitem kein Einzelfall. "Das passiert in den Skiregionen laufend", so Wiener. In Zauchensee sei nach dem Eisenbahnrecht eine Veranstaltungshalle errichtet worden. "Damit muss endlich Schluss ein."
"Wir halten uns an die Gesetze"
Auch Friedrich Mair von der Raumordnungsabteilung des Landes kennt das Problem. "Es handelt sich beim Eisenbahnrecht um ein Bundesgesetz, da haben Land und Gemeinden nichts zu melden." In der Landespolitik berate man derzeit darüber, ob man sich für eine Änderung einsetzen werde. "Es muss geklärt werden, was alles unter das Eisenbahnrecht fällt und was nicht."
Harald Ribitsch, Geschäftsführer der Zehnerkar-Seilbahn, versteht die Aufregung nicht. "Wir halten uns an die Gesetze. Wenn jemandem das Eisenbahnrecht nicht passt, muss er sich beim Bund beschweren."
© SN.
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