www.tirol.comTiroler "Checkliste" für Skipisten-Erschließungen
Enthält Kriterien für Beurteilung so genannter "labiler Gebiete"
Innsbruck (APA) - Mit Hilfe einer "Checkliste" soll in Tirol künftig über den Bau bzw. die Bewilligung von Skipisten entschieden werden. Aufgelistet werden darin die entsprechenden Kriterien für die Beurteilung von so genannten "labilen Gebieten". Eine objektive Entscheidung über Erschließungen sei daher nun möglich, erklärte Naturschutzlandesrätin Anna Hosp (V) bei der Vorstellung am Montag.
Geht es nach dem von Österreich ratifizierten Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention, dürfen künftig ausnahmslos keine Genehmigungen für die Erschließung von Skipisten in "labilen Gebieten" erteilt werden.
Bisher wurde der Begriff "labiles Gebiet" in der Alpenkonvention allerdings nicht näher definiert.
Eine konkrete Auslegung war daher nicht möglich. Die neue "Checkliste" soll ab sofort eine objektive und im ganzen Land gleichförmige Lösung der Beurteilungsfrage von Gebieten ermöglichen, meinte Hosp.
"Nicht alles, das in Bewegung ist, muss als labil im Sinne der Alpenkonvention bezeichnet werden", ergänzte Siegfried Sauermoser von der Wildbach- und Lawinenverbauung. Wenn sich der Ist-Zustand eines Hanges durch Maßnahmen nicht negativ ändere, sei dieser nicht als "labiles Gebiet" zu werten, meinte Landesgeologe Gunther Heißel. Wenn die Auswirkungen jedoch nicht abgeschätzt werden könnten oder Verschlechterungen erwartet würden, müsse ein Gebiet jedenfalls als "labil" eingestuft werden.
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Tiroler "Checkliste" für Skipisten-Erschließungen
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