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Bezirkshauptmannschaft in der Kritik
In dem Fall eines Hoteliers in St. Johann (Pongau), der Schneekanonen-Wasser in die Wasserleitung eingespeist haben soll, ist die Bezirkshauptmannschaft in die Kritik geraten. Wegen ihrer Verwaltungsstrafe musste der Prozess gegen den Hotelier abgebrochen werden.
Wegen falsch eingebauter Wasseruhr bestraft
Wegen der Verwaltungsstrafe ist eine Verfolgung durch die Justiz nicht mehr möglich - das wäre eine unzulässige Doppelbestrafung des Hoteliers des Oberforsthofes in St.Johann-Alpendorf. Der Pongauer Bezirkshauptmann Guntram Maier sieht aber keine schiefe Optik.
Maier verteidigt das Vorgehen seiner Mitarbeiter im Strafamt. Der beschuldigte Hotelier sei wegen einer falsch einbauten Wasseruhr bescheidmäßig bestraft worden - mit einer Geldstrafe von 2.200 Euro nach dem Baupolizeigesetz.
"Derartiger Verdacht hat sich nie ergeben"
Das Delikt der fahrlässigen Gemeingefährdung durch Wasser aus dem Versorgungsteich für Schneekanonen in den Leitungen des Hotels sei nicht nachweisbar gewesen, sagt Bezirkshauptmann Maier.
"Bei uns hat sich ein derartiger Verdacht nie ergeben, weil es aus dem Haus selber Befunde über kontaminiertes Wasser nicht gegeben hat", sagt Maier.
"Konnten gar nicht vorgreifen"
Man habe durch den Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde im Juli 2002 einer strafrechtlichen Verfolgung nicht vorgegriffen, betont der Bezirkshauptmann: "Zum Zeitpunkt unserer Entscheidung hat es ein Gerichtsverfahren nicht gegeben. Wir konnten daher gar nicht vorgreifen. Ich wüsste nicht, was da eine schiefe Optik erzeugt, wenn wir ordnungsgemäß ein Strafverfahren durchführen und abschließen."
Jetzt warte die Pongauer Bezirkshauptmannschaft in St. Johann auf den Brief des Salzburger Landesgerichtes, sagt Maier: "Wir werden - sobald wir gefragt werden und den Akt wieder zurückhaben - die Angelegenheit prüfen, ob unser Bescheid irgendjemand anderem im Wege steht." Bei dieser Prüfung schließe er nichts aus, ergänzt Maier.
Staatsanwaltschaft erwartet sich Straf-Aufhebung
Im Salzburger Landesgericht ist man über das Vorgehen der Bezirkshauptmannschaft verwundert und verärgert zugleich. Thomas Wegleiter, Sprecher der Staatsanwaltschaft, geht davon aus, dass der Prozess in allen Punkten der Anklageschrift fortgesetzt wird.
"Die Staatsanwaltschaft und wohl auch das Gericht erwarten, dass die Verwaltungsbehörde das Straferkenntnis aufheben wird und dass es dann zu einer regulären Fortsetzung des gerichtlichen Strafverfahrens kommen wird", sagt Wegleiter.
Weitere Verhandlungstermin nicht in Sicht
Bis es allerdings soweit sei, werde es noch dauern: Ein Verhandlungstermin sei aus heutiger Sicht nicht absehbar, so Wegleiter.