Betonkübel trifft Gondel der Schwarzen-Schneid Bahn 1
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- Massada (5m)
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@Laurenz Neumann
Vielleicht würde es Dir helfen, zu verstehen, wie man Leute mit dem Helikopter aus Sesselbahnen rettet, wenn du die angesprochene Verordnung einfach mal lesen würdest. Das generelle Überflugsverbot gilt nicht für Rettungseinsätze, sondern für Transportflüge mit Aussenlasten. Dies nicht etwa deshalb weil man mit dem Absturtz des Helikopters rechnen muss, sondern weil der Helikopter im Notfall bei technischen Problemen die Aussenlast abwerfen kann, um vielleicht ein Absturz zu verhindern.
Also nochmals für alle, die die Vorschrift nicht gelesen haben oder dies nicht tun wollen: Es geht um Transportflüge mit Aussenlasten, Rettungsflüge sind nicht davon betroffen.
Ok, das dürfte jetzt wohl klar sein.
@Buzi
Ich war auch schon in Sölden, und habe gerade die Karte des Gebietes vor mir. Ich sehen keinen Grund, wieso die Flugroute zwangsweise die Bahnstrecke kreuzen musste. Eine gesetzeskonforme Flugroute wäre ohne weiteres möglich gewesen, aber vermutlich mit höhren Kosten verbunden gewesen. Ich weiss nicht, wer schlussendlich für diesen fatalen Flugplan verantwortlich war, ob das Helikopterunternehmen oder die Bahngesellschaft, aber Tatsache ist, dass aufgrund einer mangelnden Sicherheitskultur neun Menschen unötig gestorben sind.
Zu deinem Einwand mit dem Schalter: Es ist ja nicht auszuschliessen, dass aufgrund der Produkthaftpflicht nicht auch der Hersteller des Schalters oder des Helikopters verklagt werden wird, wenn sich ein technischer Defekt als Ursache für die Auslösung der Last herausstellen sollte.
Vielleicht würde es Dir helfen, zu verstehen, wie man Leute mit dem Helikopter aus Sesselbahnen rettet, wenn du die angesprochene Verordnung einfach mal lesen würdest. Das generelle Überflugsverbot gilt nicht für Rettungseinsätze, sondern für Transportflüge mit Aussenlasten. Dies nicht etwa deshalb weil man mit dem Absturtz des Helikopters rechnen muss, sondern weil der Helikopter im Notfall bei technischen Problemen die Aussenlast abwerfen kann, um vielleicht ein Absturz zu verhindern.
Also nochmals für alle, die die Vorschrift nicht gelesen haben oder dies nicht tun wollen: Es geht um Transportflüge mit Aussenlasten, Rettungsflüge sind nicht davon betroffen.
Ok, das dürfte jetzt wohl klar sein.
@Buzi
Ich war auch schon in Sölden, und habe gerade die Karte des Gebietes vor mir. Ich sehen keinen Grund, wieso die Flugroute zwangsweise die Bahnstrecke kreuzen musste. Eine gesetzeskonforme Flugroute wäre ohne weiteres möglich gewesen, aber vermutlich mit höhren Kosten verbunden gewesen. Ich weiss nicht, wer schlussendlich für diesen fatalen Flugplan verantwortlich war, ob das Helikopterunternehmen oder die Bahngesellschaft, aber Tatsache ist, dass aufgrund einer mangelnden Sicherheitskultur neun Menschen unötig gestorben sind.
Zu deinem Einwand mit dem Schalter: Es ist ja nicht auszuschliessen, dass aufgrund der Produkthaftpflicht nicht auch der Hersteller des Schalters oder des Helikopters verklagt werden wird, wenn sich ein technischer Defekt als Ursache für die Auslösung der Last herausstellen sollte.
- d-florian
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Produktionsfehler kann es immer geben und wird es auch immer geben, denn es sind menschen in der Produktion und auch MAschinen und beide können einfach nicht ganz fehlerfrei sein! Warum willst du dann jeden und alles verurteilen der irgendwo mal seine Nase in der Produktion oder Wartung bzw der Benutzung des jeweiligen Gegenstandes hatte verurteilen?!
man muss eben auch mal technische Mängel hinnehmen! Außerdem kommen solche Mängel wie auch in diesem Fall kurzfristig, sodass man den Fehler nicht erkennen konnte bzw das Bauteil durch einen dummen Zufall kaputt ging!
Zb kann mit dem Hubschrauber der Pilot 10 Tage fliegen und genau an dem tag wo das Unglück geschah löste sich ein Mettalspänchen sodass zb ein Kurzschluss entstand und die Last dadurch ausgelöst wurde! Zu dem Kurzschluss kam es aber nur weil der Pilot zb an diesem tag geschwitzte Finger hatte sodass ein Kurzschluss enstand! Hätte er keinen geschwitzten Hände gehabt wäre der Span vieleicht irgendwie rausgefallen oder so und es wäre nichts passiert!!
das soll keine Entschuldigung sein für den Unfall aber wo maschninen und Menschen im Einsatz sind gibt es eben auch Fehler und manche sollte man wohl nicht überbewerten!
Wäre der Pilot über die Piste geflogen hätte das teil im ungünstigsten Fall auch einen Skifahrer tödlich treffen können!
Die Route wäre vielleicht anders gewählt worden wenn die Treibstoffkoste n nicht so hoch gewesen wären, sodass man auf so kurze umwege nicht hätte achten müssen! usw...
^^
Da helfen nämlich Geschichten wie" wenn und aber und hätte auch nichts"!
Finde persönlich eh dass der Pilot schon genug damit bestraft ist, das Unglück zu verarbeiten, in welches er involviert war...
Aber gut das ist meine Meinung..
man muss eben auch mal technische Mängel hinnehmen! Außerdem kommen solche Mängel wie auch in diesem Fall kurzfristig, sodass man den Fehler nicht erkennen konnte bzw das Bauteil durch einen dummen Zufall kaputt ging!
Zb kann mit dem Hubschrauber der Pilot 10 Tage fliegen und genau an dem tag wo das Unglück geschah löste sich ein Mettalspänchen sodass zb ein Kurzschluss entstand und die Last dadurch ausgelöst wurde! Zu dem Kurzschluss kam es aber nur weil der Pilot zb an diesem tag geschwitzte Finger hatte sodass ein Kurzschluss enstand! Hätte er keinen geschwitzten Hände gehabt wäre der Span vieleicht irgendwie rausgefallen oder so und es wäre nichts passiert!!
das soll keine Entschuldigung sein für den Unfall aber wo maschninen und Menschen im Einsatz sind gibt es eben auch Fehler und manche sollte man wohl nicht überbewerten!
Wäre der Pilot über die Piste geflogen hätte das teil im ungünstigsten Fall auch einen Skifahrer tödlich treffen können!
Die Route wäre vielleicht anders gewählt worden wenn die Treibstoffkoste n nicht so hoch gewesen wären, sodass man auf so kurze umwege nicht hätte achten müssen! usw...
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Da helfen nämlich Geschichten wie" wenn und aber und hätte auch nichts"!
Finde persönlich eh dass der Pilot schon genug damit bestraft ist, das Unglück zu verarbeiten, in welches er involviert war...
Aber gut das ist meine Meinung..
..aber scheiß drauf.. Weltcup ist nur einmal im Jahr....
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Das stimmt schon, aber wenn ich aufgrund der Wetterlage die Route über die Seilbahn nehmen muss, dann muss ich mich damit abfinden, dass die Seilbahn mal ein paar Stunden nicht fahren kann.tipe hat geschrieben:kennt ihr überhaupt die Gründe für die Routenwahl? Gibt gerade im Hochgebirge einige Sachen die Einfluss darauf haben welche Flugroute man wählen muss...
Es ist egal, ob das jetzt ein technischer Defekt war oder ein Pilotenfehler, schließlich ist der Pilot ja nicht 'plötzlich' über die Seilbahn gekommen, sondern hat sie wiederholt samt Außenlast gequert und allein das ist schon illegal gewesen.
Dadurch ist mMn der Hersteller des Schalters höchstens für den Materialwert des Betonkübels samt Inhalt haftbar zu machen, eventuell noch bei abgeschalteter Seilbahn für den Schaden an der Bahn, aber eben nicht für die Toten und Verletzten, denn es war eben der Pilot, der mit dem Transportflug nicht über die Bahn drüberfliegen hätte dürfen, solange sie in Betrieb ist.
Wenn sich der Betriebsleiter der Bahn weigert, sie einzustellen, dann hat sich der Pilot zu weigern, den Flug durchzuführen. Die letzte Verantwortung hat in dem Fall mMn der Pilot und der hätte sich auf die Spezialverordnung berufen können.
Ohne jemand etwas unterstellen zu wollen: Falls der Pilot oder die Firma Knaus unter Druck gesetzt wurde, über die in Betrieb befindliche Seilbahn zu fliegen, ist das natürlich ebenfalls entsprechend zu ahnden, trotzdem entbindet das den Piloten nicht von seiner Pflicht, den Flug nicht durchzuführen, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- snowflat
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Soeben in der Tiroler Landeszeitung Online erschienen:
Witwe eines in Sölden getöteten Skilehrers kämpft für Söhne
Martina Dressen hat beim Seilbahnunglück in Sölden ihren Mann verloren. Sie will mehr als "wirtschaftliche Gerechtigkeit".
Flankiert von ihren Anwälten und Vertretern des Skiklubs Gilching sitzt Martina Dressen Dienstagvormittag in einem Mittenwalder Gasthaus den zahlreich erschienen Journalisten gegenüber. Die 34-Jährige überlässt es den Experten, den Klagsinhalt zu erklären: Warum sie glauben, dass der Hubschrauberpilot die Bahntrasse bei laufendem Betrieb nicht hätte überfliegen dürfen. Und warum ein Gericht die grundsätzliche Haftung der Gletscherbahnen und der Helikopterfirma für alle Folgeschäden feststellen soll.
"Es geht immer nur nach der Wirtschaftlichkeit", benennt sie dann die für sie eigentliche Ursache des Unglücks, durch das ihr Leben und das ihrer Söhne (10 und 12) "von heute auf morgen anders geworden ist". Jetzt müsse sie schauen, "dass es zu wirtschaftlicher Gerechtigkeit kommt", dass sie ihren Kindern "das ermöglichen kann, was mein Mann und ich uns vorgestellt haben". Ihr Lebensmittelgeschäft in Mittenwald habe sie auflösen müssen. "Allein kann ich es nicht führen."
Für die Aufarbeitung des Geschehenen sei es für sie aber zudem ganz wichtig, "dass auch für andere geklärt wird, dass so etwas nie wieder passieren kann!" Bitterer Nachsatz: "Hätte man den Bahnbetrieb eingestellt, wäre der wirtschaftliche Schaden geringer gewesen."
Die Situation könne man nie ganz fassen, sagt Dressen drei Monate danach. "Aber wir haben der Wahrheit von Anfang an ins Auge geblickt und auch mit den Kindern gesprochen, dass der Papa nie mehr zurückkommt. Je schneller man das realisert, umso schneller beginnt man, das zu verarbeiten." Sie hat ihre Söhne auch nach Sölden begleitet, wo der Skiclub im Herbst weiter trainierte. "Das war ganz wichtig - auch für mich."
Wie Jörg Hollmann vom Skiclub betont, stimmten Kinder und Eltern für das gewohnte Training in Sölden. "Für den Großteil war es wichtig, schnell wieder auf die Ski zu kommen - auch an Ort und Stelle."
Quelle: http://portal.tirol.com/chronik/oberland/25396/index.do
Du kannst Dir Glück nicht kaufen.
Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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- snowflat
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Und dies hier ebenfalls in der Tiroler Landezeitung Online (Quelle: APA):
Sölden: Klagen am Landesgericht Innsbruck eingereicht
Die Familien von zwei Opfern fordern Schadenersatz von den Seilbahnbetreibern und der Flugfirma.
Nach dem Seilbahnunglück von Sölden, bei dem neun deutsche Urlauber ums Leben gekommen waren, haben zwei Hinterbliebene am Dienstag am Landesgericht Innsbruck Schadenersatzklagen eingebracht.
Das Unglück hätte den Anwälten der Angehörigen zufolge vermieden werden können. Der Chef des Salzburger Hubschrauber-Unternehmens, Roy Knaus, sprach sich für eine "raschest mögliche außergerichtliche Einigung" aus.
Bei den Schadensersatzforderungen, gehe es darum, die Existenz von vier zu Halbwaisen gewordenen Kindern zu sichern, erklärten die Anwälte der Hinterbliebenen aus Mittenwald. Der Unfall hätte vermieden werden können. Es sei kein unabwendbares Schicksal gewesen, hieß es.
Der Pilot habe eine Sonderbestimmung für gefährliche Transportflüge missachtet. Er hätte bei dem Transportflug die Route so wählen müssen, dass bei einem eventuellen Absturz der Last Menschen nicht gefährdet würden.
Sowohl die Hubschrauberfirma als auch die Ötztaler Gletscherbahnen als Hauptauftraggeber seien deshalb zu Schadenersatz verpflichtet, argumentierten die Anwälte.
Der Pilot hätte leicht eine Alternativroute fliegen können, lautete die Kritik. Es sei jedoch die direkte Route über die Seilbahn gewählt worden. Dabei hätte man auf jeden Fall den Betrieb der Seilbahn vorübergehend einstellen müssen, hieß es.
Von Seiten der Hubschrauberfirma werde seit Wochen "alles getan", um die entstandenen Schäden zu erheben und schnellst möglich einen außergerichtlichen Schadenersatz zu leisten, erklärte Knaus.
In der Luftfahrt gebe es eine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung. Dabei liege der derzeit anerkannte Haftungshöchstbetrag bei 8.720.000 Millionen Euro.
Da die Haftung unbestritten sei und bereits eine außergerichtliche Einigung angestrebt werde, bestehe kein Grund zur Klagseinbringung, erklärte der Firmenanwalt von Kanus. Ein Prozess erzeuge nur Kosten. Dieses Geld wolle man lieber zur Abdeckung der Schäden der Opfer verwenden.
Am 5. September hatte ein Lastenhubschrauber beim Flug über das Gletscherskigebiet am Rettenbachferner bei Sölden einen 750 Kilogramm schweren Betonkübel verloren. Eine Gondel wurde in die Tiefe gerissen.
Aus einer zweiten Gondel wurden durch die Schwingungen des Seils sechs Skifahrer hinausgeschleudert und getötet. Bei dem Unglück starben neun deutsche Skifahrer, darunter sechs Kinder im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren aus dem Schwarzwald, eine Skilehrerin und ein Skilehrer aus Mittenwald sowie ein Skibetreuer vom Skiclub in Gilching bei München.
Zuletzt hatte ein Gutachten einen technischen Defekt als Unfallursache angegeben und den Piloten entlastet. Die Erhebungen der Staatsanwaltschaft in Innsbruck liefen vorerst weiter.
Quelle: http://portal.tirol.com/chronik/oberland/25379/index.do
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- Massada (5m)
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@d-Florian
Wenn du argumentierst, dass der Kübel bei anderer Routenwahl auch einen Skifahrer hätte treffen können, wieso wurde während der Flüge dieser Teil des Sikgebiets nicht gesperrt? Oder man hätte halt nach Betriebsschluss fliegen müssen.
@tipe
Natürlich kennen wir die Gründe für die Routenwahl nicht, aber die Firma Knaus wird im Prozess ja genug Zeit haben, die Gründe für ihre Flugroutenwahl darzulegen.
Wenn du argumentierst, dass der Kübel bei anderer Routenwahl auch einen Skifahrer hätte treffen können, wieso wurde während der Flüge dieser Teil des Sikgebiets nicht gesperrt? Oder man hätte halt nach Betriebsschluss fliegen müssen.
@tipe
Natürlich kennen wir die Gründe für die Routenwahl nicht, aber die Firma Knaus wird im Prozess ja genug Zeit haben, die Gründe für ihre Flugroutenwahl darzulegen.
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Eines möchte ich mal wissen: warum sollen die Seilbahnbetreiber Schadenersatzt zahlen, die sind meines Erachtens auch nur Opfer, oder täusche ich mich da?
MFG Dachstein
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Skitage 2012/13: 62 Stubaier Gletscher 11.10.12 Kurzbesuch, Hintertuxer Gletscher - 8.11.12 - Nach getaner Arbeit..., KSH 15.11.12 - Überm Nebelmeer, Obertauern (S) / 26.11.2012 / (Noch) klein, aber fein, Loferer Alm 8.12.12 - 8er Schwarzeck, Flachauwinkl - Kleinarl 9.12.12 - eine unbekannte Seite...,Schiwelt 13.12.12 - ein kalter Skinachmittag, Verbindungsbahn Alpbachtal 14.12.12,Dachstein West - 24.12.12 Antiweihnachtsstressski, Zinken, 31.12.12 --Jahresendski--, Heutal, 9.1.13 - Spaß im Schnee in der Näh', Rauris 9.1.13, Gemischte Gefühle, Gaißau Hintersee - 16.1.13 *Nebelflucht* Zauchensee 23.1.13, Reitherkogel 24.1.13 - Nachtschi überm Inntal, SFL - Ersatz Stubaier Gletscher 25.1.13, Fanningberg 2.3.13, Silvretta - Arena 24. / 25. 4. 13 - Ischg(ei)l, Sölden 5.5.13 - und die wollen wirklich zusperren?!
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Ein BEricht darüber bei Tirol heute vom 06.12.05 "Tirol/"Vermeidbares Unglück"
http://your.orf.at/tirolwebcam/bheute/p ... t=00:08:09
danach kommt auch noch eine reaktion von H. falkner + H. knaus
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Da wir nicht wissen wie es genau war ist, das hier alles nur Spekulation und führt zu nichts.Roberto hat geschrieben:Weil die Seilbahngesellschaft offenen Auges das mehrmalige, offenkundig illegale Überfliegen ihrer Seilbahn TOLERIERT hat, OHNE Maßnahme zu ergreifen und den von ihr beauftragten Knaus-Knaben vom weiteren Überfliegen abzuhalten. In D wäre das wohl unter "Fahrlässige Tötung infolge Unterlassung" oder so einzuordnen. Trincerone, übernehmen Sie!Dachstein hat geschrieben:Eines möchte ich mal wissen: warum sollen die Seilbahnbetreiber Schadenersatzt zahlen, die sind meines Erachtens auch nur Opfer, oder täusche ich mich da?
Darüber hinaus bleibt zu prüfen, ob das Überfliegen nicht sogar im direkten Auftrag des Seilbahnbetreibers erfolgt ist, um Kosten zu sparen. Aber das habe ich ja schon einige Seiten zuvor gemutmaßt, um jetzt mal dem Mod vorzugreifen.


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APA berichtet:
Nach Sölden-Unglück zeichnet sich außergerichtliche Einigung ab
Eine einvernehmliche Lösung zwischen der Hubschrauberfirma und den Hinterbliebenen aus Baden-Württemberg soll es binnen vier Wochen geben.
Drei Monate nach dem Seilbahn-Unglück von Sölden zeichnet sich eine außergerichtliche Einigung zwischen der Hubschrauberfirma Knaus und den Hinterbliebenen der sechs getöteten Jugendlichen aus Baden-Württemberg ab. Der Chef des Salzburger Hubschrauber-Unternehmens, Roy Knaus, bestätigte am Donnerstag gegenüber der APA einen Bericht der "Stuttgarter Nachrichten".
Eine einvernehmliche Lösung im Laufe der kommenden vier Wochen hielt Knaus für realistisch. Über die mögliche Höhe der Zahlungen konnte der Firmenchef vorerst keine Angaben machen. Es werde sich jedenfalls um eine "großzügige Summe" handeln, meinte er.
Zwei Angehörige der Opfer aus Bayern hatten hingegen am Innsbrucker Landesgericht Zivilklagen gegen das Hubschrauber-Unternehmen und die Ötztaler Gletscherbahnen eingereicht. Ihrer Ansicht nach wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Der Pilot hätte eine andere Route fliegen können. Die Gletscherbahnen hätten den Betrieb vorübergehend einstellen müssen.
Zu dem Unglück war es am 5. September am Rettenbachferner gekommen. Ein Lastenhubschrauber hatte beim Flug über das Gletscherskigebiet einen 750 Kilogramm schweren Betonkübel verloren. Eine Gondel wurde in die Tiefe gerissen. Aus einer zweiten Gondel wurden durch die Schwingungen des Seils sechs Skifahrer hinausgeschleudert. Neun deutsche Skifahrer - darunter sechs Kinder bzw. Jugendliche - kamen ums Leben. Zuletzt hatte ein Gutachten einen technischen Defekt als Unfallursache angegeben und den Piloten entlastet. Die Erhebungen der Staatsanwaltschaft in Innsbruck liefen vorerst weiter.
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Aus den Stuttgarter Nachrichten:
Sölden-Unglück
50.000 Euro für Familie
Stuttgart/Sölden - In den Verhandlungen um Schadenersatzzahlungen für die Hinterbliebenen des Seilbahn-Unglücks von Sölden gibt es einen ersten Erfolg. Nach Informationen unserer Zeitung hat sich die Versicherung der Hubschrauberfirma mit einer Familie aus Südbaden auf eine Zahlung von knapp 50. 000 Euro geeinigt. Bei dem Unglück am 5. September waren neun Skifahrer getötet worden, darunter drei Skilehrer und Betreuer aus Bayern sowie sechs Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren aus Baden-Württemberg. Sie gehörten zu einer Gruppe des Schwäbischen Skiverbandes, die auf dem Gletscher einen Trainingslehrgang absolvierte.
Ein Hubschrauber hatte auf dem Flug zur Gipfelstation der Gletscherbahn einen 750 Kilogramm schweren Betonkübel verloren. Der Behälter hatte sich plötzlich gelöst und war auf die Gondelbahn gestürzt. Dabei wurden zahlreiche Skifahrer aus den Gondeln geschleudert und dabei getötet oder schwer verletzt. Ein vorläufiges Gutachten der Technischen Universität Wien ist inzwischen zu dem Ergebnis gekommen, dass das Unglück nicht durch menschliches Versagen des Piloten, sondern durch einen technischen Defekt ausgelöst wurde. Demnach löste ein kleines Eisenspänchen – wie in einer Art Kurzschluss - einen Impuls aus, der die Anhängevorrichtung unter dem Helikopter öffnete.
Während die Hinterbliebenen der drei bayerischen Opfer inzwischen Klage gegen die Hubschrauberfirma eingereicht haben, hatte es in den vergangenen Wochen interne Verhandlungen zwischen den Hinterbliebenen der baden-württembergischen Opfer und der Versicherung der Hubschrauberfirma um Schmerzensgeldzahlungen gegeben. Beide Seiten betonten, man strebe eine außergerichtliche Einigung an, um einen öffentlichen Prozess zu vermeiden. Nach Informationen unserer Zeitung bot die Luftfahrtversicherungs AG Delvag (Köln) dabei den Angehörigen der sechs toten Jugendlichen aus Baden-Württemberg Zahlungen von jeweils knapp 50.000 Euro Schmerzensgeld. In einem ersten Fall ist nun zum Abschluss gekommen. „Eine Familie hat unser Angebot angenommen“, bestätigte ein Sprecher der Versicherung. Er zeigte sich zuversichtlich, dass es auch mit den anderen Hinterbliebenen zu einer Einigung kommen wird.
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...wieder ein neuer Zeuge:
orf.atSölden-Unglück: Neuer Zeuge erhebt Zweifel
Mehr als dreieinhalb Monate nach dem Seilbahnunglück im Tiroler Sölden mit neun Toten hat ein weiterer Zeuge die offizielle Version des Unfalls bezweifelt. Der Südwestrundfunk (SWR) zitierte gestern Abend einen Augenzeugen, der kurz vor dem Unfall Fotos von einem nach seiner Aussage auffallend schnell und tief fliegenden Hubschrauber gemacht hatte.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums hatte der Lastenhubschrauber in dem Tiroler Skigebiet wegen eines technischen Problems einen 750 Kilogramm schweren Betonkübel von seinem Haken verloren. Der Kübel sei auf eine der Gondeln gekracht und habe sie in die Tiefe gerissen.
Pilot und Firma entlastet
Bereits Anfang Dezember hatte jedoch ein weiterer Mann im SWR ausgesagt, der Hubschrauber sei "so tief geflogen, dass der Betonkübel noch am Haken hängend in das Gondelseil gekracht ist".
Bei dem Unglück am 5. September waren neun Deutsche gestorben, darunter sechs Kinder im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren aus Baden- Württemberg. Sowohl den Piloten als auch den Besitzer des Hubschrauber-Transportunternehmens treffe keine Schuld, heißt es offiziell.
"Zu wenig Flugerfahrung"
Der gestern Abend zitierte Mann aus Sachsen-Anhalt hatte in einer talwärts fahrenden Gondel über der verunglückten Kabine gesessen. Den Absturz der Gondel habe er von seinem Platz aus nicht gesehen, hieß es im SWR.
Der Hubschrauber habe sich aber kurz nach dem Aufprall von unten kommend in sein Blickfeld bewegt. Das habe er bereits am Tag des Unglücks bei der Polizei ausgesagt.
Kurz nach dem Unfall hatte ein weiterer Zeuge, ein Karlsruher Ski-Trainer, dem Piloten vorgeworfen, den ganzen Tag "knapp über das Seil hinweggeflogen" zu sein.
Nach dem Bericht des SWR besaß der Pilot des Unglückshelikopters zu wenig Flugerfahrung. Statt der 850 Flugstunden, die vom Gesetz zum Transport von Außenlasten im Hochgebirge gefordert werden, habe er nur 450 Stunden nachweisen können.
- snowflat
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Quelle: APASölden-Unglück: Vorerhebungen gegen Piloten eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft reagiert auch auf Zeugenaussagen, ob die Wahl der Flugroute rechtlich gedeckt sei.
In den Untersuchungen rund um das Hubschrauberunglück von Sölden, bei dem Anfang September neun Menschen getötet worden waren, hat die Innsbrucker Staatsanwaltschaft nun die Flugroute im Visier.
Bei der Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Innsbruck wurde am Donnerstag gegen den Unglückspiloten die Durchführung von Vorerhebungen wegen der Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Gemeingefährdung beantragt.
Wie Staatsanwalt Wilfried Siegele betonte, reagiere man auch auf Zeugenaussagen, ob die Wahl der Flugroute rechtlich gedeckt sei. In diese Richtung gehe auch eine Anzeige der Polizei.
Nach dem Ergebnis der umfangreichen Polizeierhebungen gelte es insbesondere abzuklären, "ob hinsichtlich der Wahl der Flugstrecke sämtliche gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden".
Es handle sich aber um Vorerhebungen und keine Voruntersuchungen, sagte Siegele. Die Untersuchungsrichterin vernehme nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Nach Vorliegen dieser Ergebnisse könne dann weiter entschieden werden.
Auch Gutachten noch nicht eingetroffen
Noch nicht eingetroffen sei außerdem das Gutachten über ein mögliches technisches Gebrechen des Transporthakens. Nach einer Vorinformation des Verkehrsministeriums lasse der Bericht den Schluss zu, dass eine Verkettung unglücklicher Umstände zu der Katastrophe geführt hatte.
Demnach soll der Abrieb am Joystick im Cockpit den Lastenhaken ausgelöst haben. Der Betonkübel stürzte anschließend auf die Seilbahn. Der 35-jährige Unglückspilot Markus Jäger hatte mehrfach beteuert, den Lasthaken nicht betätigt zu haben.
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Wieder Zwischenfall bei Gletscherseilbahn in Sölden
Bergegondel stürzte bei Funktionsprobe ab, keine Verletzten
Innsbruck - In der Tiroler Wintersportgemeinde Sölden häufen sich gefährliche Zwischenfälle. Nach der Gondeltragödie im September mit neun Toten und einem Lawinenabgang auf eine gesicherte Skipiste wurde nun bekannt, dass bereits vor drei Wochen eine Bergegondel der Unglücksseilbahn abgestürzt ist. Laut Tiroler Tageszeitung ereignete sich der Unfall außerhalb der Betriebszeiten, verletzt wurde niemand.
Der Betriebsleiter der Bergbahnen Sölden, Hansjörg Posch, bestätigte, dass beim Versuch, eine Bergegondel auf das Seil zu heben, diese abgestürzt sei. "In der Talstation haben wir zwei Bergegondeln, in der Bergstation eine. Sie hängen dort an Haken, haben mit der Gondelbahn keine Verbindung", so Posch. Vor einem Einsatz müssten sie mit einem Kettenzug vom Haken gehoben und die Rollen auf das Seil der Gondelbahn aufgesetzt werden. Dann könnten sie mit einem Dieselaggregat gestartet werden.
Der Unfall sei während einer Funktionsprobe passiert, bevor die Bergegondel überhaupt am Seil der Gondelbahn hing. Seitens der Behörde sei sofort verfügt worden, die Kettenzüge auszutauschen und dann eine Bergeübung durchzuführen.
Wie berichtet, hatte sich im September ein tragischer Unfall in Sölden zugetragen. Damals waren neun Deutsche, darunter sechs Kinder, ums Leben gekommen, als ein Hubschrauber einen Betonkübel verloren hatte, der ausgerechnet auf die Seilbahn stürzte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Klärung der genauen Unfallursache sind noch am Laufen.
Defekter Sessellift
Bange Minuten erlebten am Dienstag rund zwanzig Skifahrer, die von einem defekten Sessellift in Fieberbrunn bei Kitzbühel geborgen werden mussten. Der auf über 2000 Meter Seehöhe führende Hochhörndllift war aus vorerst unbekannter Ursache stehen geblieben. Bei der Bahn handelt es sich um einen Vierersessellift. (APA, red, DER STANDARD - Printausgabe, 21. Dezember 2005)
http://derstandard.at/
Innsbruck - In der Tiroler Wintersportgemeinde Sölden häufen sich gefährliche Zwischenfälle. Nach der Gondeltragödie im September mit neun Toten und einem Lawinenabgang auf eine gesicherte Skipiste wurde nun bekannt, dass bereits vor drei Wochen eine Bergegondel der Unglücksseilbahn abgestürzt ist. Laut Tiroler Tageszeitung ereignete sich der Unfall außerhalb der Betriebszeiten, verletzt wurde niemand.
Der Betriebsleiter der Bergbahnen Sölden, Hansjörg Posch, bestätigte, dass beim Versuch, eine Bergegondel auf das Seil zu heben, diese abgestürzt sei. "In der Talstation haben wir zwei Bergegondeln, in der Bergstation eine. Sie hängen dort an Haken, haben mit der Gondelbahn keine Verbindung", so Posch. Vor einem Einsatz müssten sie mit einem Kettenzug vom Haken gehoben und die Rollen auf das Seil der Gondelbahn aufgesetzt werden. Dann könnten sie mit einem Dieselaggregat gestartet werden.
Der Unfall sei während einer Funktionsprobe passiert, bevor die Bergegondel überhaupt am Seil der Gondelbahn hing. Seitens der Behörde sei sofort verfügt worden, die Kettenzüge auszutauschen und dann eine Bergeübung durchzuführen.
Wie berichtet, hatte sich im September ein tragischer Unfall in Sölden zugetragen. Damals waren neun Deutsche, darunter sechs Kinder, ums Leben gekommen, als ein Hubschrauber einen Betonkübel verloren hatte, der ausgerechnet auf die Seilbahn stürzte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Klärung der genauen Unfallursache sind noch am Laufen.
Defekter Sessellift
Bange Minuten erlebten am Dienstag rund zwanzig Skifahrer, die von einem defekten Sessellift in Fieberbrunn bei Kitzbühel geborgen werden mussten. Der auf über 2000 Meter Seehöhe führende Hochhörndllift war aus vorerst unbekannter Ursache stehen geblieben. Bei der Bahn handelt es sich um einen Vierersessellift. (APA, red, DER STANDARD - Printausgabe, 21. Dezember 2005)
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- Massada (5m)
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SWR Bericht zum Seilbahnunglück Sölden
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1 ... index.html
Sehr gut recherchierter Bericht von den SWR3 Redakteuren Martin Miecnik und Bernd Schlecker. Weitere Journalisten sind an dem Thema dran.
Mal schauen wie lang Falkner, Gorbach, Knaus und Konsorten noch an "ihrer" Story des Unfalls bleiben.
Haken die sich von alleine öffnen, Piloten die auch mit weniger der gesetzlich vorgeschriebenen Stunden Außenlasten fliegen, Bundesgesetze die nicht zur Anwendung kommen...
Ist zum Kotzen...
politsche und wirtschaftliche Freundschaften sind nun mal wichtiger als ein paar getötete und schwerverletzte Deutsche!
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Mal schauen wie lang Falkner, Gorbach, Knaus und Konsorten noch an "ihrer" Story des Unfalls bleiben.
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- Wiede
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Das wird ja immer toller, was da nach und nach rauskommt...
Also alleine schon die Tatsache, dass da einer mit Aussenlasten geflogen ist, obwohl er nicht die dafür notwenige Anzahl an Flugstunden hat - das ist ja mal ein Witz!
Ob der Haken nun defekt war oder nicht - das kann es ja wohl nicht sein!
Und beim ersten Zwischenfall ein Jahr zuvor hat man das mit der abgestürzten Gondel auch zuerst geheim gehalten...
Sölden, nein - danke!
Bevor nicht alles lückenlos aufgeklärt ist gehe ich da nicht mehr hin!
Also alleine schon die Tatsache, dass da einer mit Aussenlasten geflogen ist, obwohl er nicht die dafür notwenige Anzahl an Flugstunden hat - das ist ja mal ein Witz!
Ob der Haken nun defekt war oder nicht - das kann es ja wohl nicht sein!

Und beim ersten Zwischenfall ein Jahr zuvor hat man das mit der abgestürzten Gondel auch zuerst geheim gehalten...
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- dama
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lest euch das hier mal durch... Dort diskutieren die Zeugen schon seit einiger Zeit ausführlich über das Unglück...
http://www.bergfex.at/soelden/kommentar ... 1000037248
ist wirklich eine Frechheit wie das vertuscht wird. Für mich ist Sölden auch erst einmal gestorben.
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Ich freu mich schon. Im Januar gehts wieder nach Sölden. Mal sehen wie die neue Stabelebahn ist.


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Vera 2005 und Bericht über die Vorerhebungen gegen Piloten
"Vera 2005 - Die Menschen des Jahres" mit jeder Menge Stars
...
Der Unglückspilot von Sölden
Monatelang stand der Tiroler Hubschrauberpilot Markus Jäger unter dem Verdacht, für den Tod der neun Menschen beim Gondelunglück in Sölden im September 2005 verantwortlich zu sein. Nun scheint ihn ein technisches Gutachten zu entlasten. Bei "Vera" erzählt er über die Zeit nach der Tragödie, wo er sich bei einer Freundin "verstecken" musste und auch seine Eltern bedroht worden sind.
http://kundendienst.orf.at/sendungsinfos/vera/
Hat das jemand gesehen oder sogar aufgezeichnet?
...
Der Unglückspilot von Sölden
Monatelang stand der Tiroler Hubschrauberpilot Markus Jäger unter dem Verdacht, für den Tod der neun Menschen beim Gondelunglück in Sölden im September 2005 verantwortlich zu sein. Nun scheint ihn ein technisches Gutachten zu entlasten. Bei "Vera" erzählt er über die Zeit nach der Tragödie, wo er sich bei einer Freundin "verstecken" musste und auch seine Eltern bedroht worden sind.
http://kundendienst.orf.at/sendungsinfos/vera/
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- snowflat
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Quelle: ORFGondelunglück: Erstes Gerichtsgutachten zu Sölden
Das über Antrag der Staatsanwaltschaft eingeholte erste gerichtliche Sachverständigengutachten nach dem Hubschrauberunglück von Sölden im September 2005 ist nun im Landesgericht Innsbruck eingelangt.
Entscheidung über mögliche Anklageerhebung im April Zeugen werden einvernommen
Dies gab die Staatsanwaltschaft am Donnerstag bekannt. Eine Entscheidung, ob es zu einer Anklage kommt, soll bis April fallen. Zuvor müssten noch zwei Zeugen einvernommen werden, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.
Weitere Gutachten ausständig
Die von der Staatsanwaltschaft Innsbruck beantragten gerichtlichen Vorerhebungen seien noch nicht abgeschlossen, sagte Staatsanwalt Wilfried Siegele. Insbesondere seien noch ein Sachverständigengutachten aus dem Bereiche der Verkehrstechnik und die beiden Zeugeneinvernahmen ausständig. Erst nach Abschluss der Vorerhebungen erfolge die abschließende Prüfung durch die Staatsanwaltschaft.
Flugroute im Visier
Unter anderem haben die Staatsanwälte die Flugroute im Visier. Die Vorerhebungen gegen den Unglückspiloten laufen wegen der Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Gemeingefährdung.
Keine Details
Das Gutachten über ein mögliches technisches Gebrechen des Transporthakens sei "umfangreicher", als die seinerzeit vom Verkehrsministerium veröffentlichten Informationen. Er dürfe aber in diesem Stadium keine Details nennen, sagte der Staatsanwalt.
Nach der seinerzeitigen Vorinformation des Verkehrsministeriums lasse der Bericht den Schluss zu, dass eine Verkettung unglücklicher Umstände zu der Katastrophe geführt hatte. Demnach soll der Abrieb am Joystick im Cockpit den Lastenhaken ausgelöst haben. Der Betonkübel stürzte anschließend auf die Seilbahn. Der 35-jährige Unglückspilot Markus Jäger hatte mehrfach beteuert, den Lasthaken nicht betätigt zu haben.
Betonkübel verloren
Am 5. Sept. 2005 hatte ein Lastenhubschrauber beim Flug über das Skigebiet Sölden einen 750 kg schweren Betonkübel verloren, der auf eine der Gondeln stürzte und sie in die Tiefe riss. Aus einer zweiten Gondel wurden durch die Schwingungen des Seils sechs Skifahrer hinausgeschleudert und getötet.
Bei dem Unglück starben neun Deutsche, darunter sechs Kinder im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren. Sieben Menschen wurden verletzt, einige schwer.
Du kannst Dir Glück nicht kaufen.
Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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Orf.at berichtet
Sölden 21.02.2006
Seilbahnunglück: Erster Zivilprozess vertagt
Nach dem Seilbahnunglück in Sölden, bei dem im September 2005 neun Menschen starben, hat die Ehefrau eines Verunglückten aus Bayern vor einem Innsbrucker Zivilrichter die Helikopterfirma Knaus geklagt. Der Prozess wurde jetzt vertagt.
Vorerhebungen erledigt
Der Prozess wurde erwartungsgemäß bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens vertagt.
Der vorsitzende Richter, Klaus-Dieter Gosch, begründete die Unterbrechung des Verfahrens damit, dass ohnehin bald eine Entscheidung darüber fallen werde, ob es zu einer strafgerichtlichen Anklage im Fall Sölden kommen werde.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilfried Siegele, bestätigte, dass alle Vorerhebungen erledigt seien. Die Entscheidung über das Stattfinden eines Strafprozesses dürfte voraussichtlich bereits in zwei bis drei Wochen fallen.
Verfahren gegen Bergbahnen
Andreas Ruetz, Anwalt der aus Bayern stammenden Mutter zweier Kinder erklärte, dass seine Mandantin so schnell wie möglich die Verschuldensfrage klären wolle. Die Frau selbst sagte, dass sie sich sorge, dass auch ihr etwas passieren könnte.
"Ich möchte für mich die Beruhigung, dass das Verfahren abgeschlossen ist und die Kinder abgesichert sind", begründete sie vor Gericht ihren Wunsch, dass das Zivilverfahren nicht unterbrochen werde. Ruetz bzw. seine Mandantin planten auch ein Zivilverfahren gegen die Söldener Bergbahnen.
Versicherungsstreit
Außer Streit gelegt wurde beim ersten Prozesstag am Dienstag, dass die Höchstbeträge der Gefährdungshaftung der Versicherung gemäß des Luftfahrtgesetzes pro Person bei rund einer Million Euro liegen, insgesamt für alle Betroffenen aber bei rund acht Millionen Euro. "Damit wird man für alle Fälle wohl nicht das Auslangen finden", bemerkte dazu Richter Gosch.
Der Antrag von Christoph Haidlen, Anwalt der Delvag Luftfahrtversicherungs-AG bei der das Unternehmen Knaus versichert ist, sich am Zivilverfahren als Nebenintervenient anzuschließen, wurde abgelehnt.
Haidlen erklärte nach dem Prozess, dass es Ruetz darum gehe, eine Haftung aus Verschulden, zusätzlich zur Gefährdungshaftung, zu erstreiten. Damit komme er über die Haftungssumme von rund einer Million Euro.