rhs hat geschrieben:Auf wie vielen Touren warst du schon? Nimmt mich wunder, was es für eine bessere Spur gibt als eine Piste ?
Dann sag mir bitte was du für Felle hast, die muss ich mir dann auch zulegen... Ich hab bisher noch keine gefunden, die auf einer hart gewalzten Piste ausreichend halten.
Auf einer flachen Piste gehts sich sicherlich einfach.
Die pauschale Aussage, dass man auf Pisten leichter geht wie im Gelände ist aber nicht richtig.
Felle: Colltext
Ansonsten, wie überall --> Harscheisen.
Grundsätzlich geht man auf einer guten Spur besser, welche ja bei einer Piste jeweils vorhanden ist.
Z.b. habe ich auch viele tourengeher unter der Gondel aufsteigen sehen - da hat niemand was gegen.
Doch ich das kostet nämlich meist unverhältniss vie geld
ich finde aufsteigen auf pisten selber nicht prickelnd, eine schöne spur ist da wesentlich besser zu gehen.
An Orten an denen einfach kein anderer Aufstieg möglich ist als über eine Piste muss es dann aber einfach sein, ich lasse mir vom Liftbetreiber nicht irgendwelche Tourenziele vermiesen weil alle möglichkeiten diese zu erreichen im unteren Bereich die Benutzung einer Piste erforden.
Wie schaut das eigentlich rechtlich aus? Gehört den Skigebieten der Grund? Sonst könnten sie einem die Nutzung ja kaum verbieten.
Das Argument dass die Liftbetreiber die Talabfahrten planieren etc stimmt schon, nur habe ich eigentlich nicht um diese Dienstleistung gebeten Und wenn es keine anderen Weg in Richtung einer Bergruppe gibt muss ich die eben Nutzen... Wegen mir können Sie das planieren aber auch gerne lassen!
powder-fan hat geschrieben:
Das Argument dass die Liftbetreiber die Talabfahrten planieren etc stimmt schon, nur habe ich eigentlich nicht um diese Dienstleistung gebeten Und wenn es keine anderen Weg in Richtung einer Bergruppe gibt muss ich die eben Nutzen... Wegen mir können Sie das planieren aber auch gerne lassen!
Die Ausrede zählt aber nicht.
Ich hab den "Staat" auch nicht um so manches gebeten, aber muss es trotzdem zahlen.
Ich bin der Meinung:
Wenn ein Tourengeher über erschlossenes Gebiet geht, soll er dafür auch einen kleinen Obolus entrichten. Er profitiert ja nicht nur von der gewalzten Piste (auch wenn er diese nicht zwangsläufig braucht) sondern auch von der Gefahrenabsicherung, u.ä. . Z.B. Lawinensprengung, Kunstschnee, etc.
Auch kostenlose Parkplätze die von den Bergbahnen geräumt werden usw.
Natürlich muss das Preisverhältnis stimmen. Wenn ich Tourengeher wäre, würde ich auch nicht 20 Euro zahlen wollen.
Wenn ein Tourengeher über erschlossenes Gebiet geht, soll er dafür auch einen kleinen Obolus entrichten. Er profitiert ja nicht nur von der gewalzten Piste (auch wenn er diese nicht zwangsläufig braucht) sondern auch von der Gefahrenabsicherung, u.ä. . Z.B. Lawinensprengung, Kunstschnee, etc.
Auch kostenlose Parkplätze die von den Bergbahnen geräumt werden usw.
Natürlich muss das Preisverhältnis stimmen. Wenn ich Tourengeher wäre, würde ich auch nicht 20 Euro zahlen wollen.
Das Problem ist das die Tourengeher für den Service gar nichts bezahlen können, ich kenne kein Gebiet wo das möglich ist. Parkplatz ja - Piste nein.
Ich glaube der Grund dafür ist das die Betreiber gar nichts für den Service verlangen können - wohl aus irgendwelchen Rechtlichen gründen.
Ich meine mal eine Stellungnahme vom Alpenverein zu der rechtlichen Problematik gelesen zu haben, mit dem Fazit, dass ein Verbot von Tourengehen auf der Piste eigentlich rechtlich nicht durchführbar/haltbar ist.
Kann diese Stellungnahme trotz intensiver Suche jetzt aber leider nicht mehr finden.
Das war auch mal so. Seitdem aber nun klar ist dass ein Skigebiet eine Sportstätte ist und somit der Verkehrssicherungspflicht unterliegt und genutzt werden muss wie vorgesehen, sprich für den abfahrenden Skifahrer. Und da ist der aufsteigender Tourengeher nun mal nicht vorgesehen. Dass der jetzige Stand dem DAV natürlich nicht passt ist klar.
In St. Johann in Tirol, wo es eine erhebliche Zahl von Pistengehern gibt, hängt die folgende Informationstafel an den Bergbahnstationen aus, photographiert an der Bergstation der Harschbichlbahn 2. Immerhin ist es ein Versuch einer differenzierten Argumentation, die versucht, Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.
Die Ausrede zählt aber nicht.
Ich hab den "Staat" auch nicht um so manches gebeten, aber muss es trotzdem zahlen.
Jo stimmt, allerdings hat der Staat aber glaube ich ein bisschen mehr Rechte als ein Liftbetreiber Deswegen kann der das bezahlen ggf eher durchsetzten. Und viele Sachen die der Staat bereitstellt sind nunmal eine Grundversorgung der Allgemeinheit, das kann man von Skipisten noch nicht mal in diesem Forum behaupten
Zumindest für Bayern widerspricht das Verbot aber dem oben zitierten Paragraphen in der Landesverfassung. Dieser ist u.a. auch der Grund dafür, dass in den bayerischen Nationalparks kein Eintritt erhohen wird (werden kann).
Emilius3557 hat geschrieben:Zumindest für Bayern widerspricht das Verbot aber dem oben zitierten Paragraphen in der Landesverfassung.
Wie gesagt - sehe ich immer noch etwas anders.
Z.b. wenn gerade ein Abfahrts-Rennen ist, ist die Piste ja auch für normale Skifahrer gesperrt...
Du willst mir jetzt doch nicht erklären, dass in Bayern bei einem abfahrts-Rennen jetzt normale Ski-Fahrer oder gar Tourengänger / Wanderer die Abfahrts-Pisten kreuzen?
Ich kenne nicht die komplette Verfassung auswendig, bin mir aber sicher, dass es hier für solche Fälle ausnahmen gibt.
baeckerbursch hat geschrieben:Dumm nur das ein skirennen ca. 5 stunden dauert, die skisaison aber 5 monate. Ist allerdings nur ein kleiner unterschied...
Also, bei einem Skirennen sind die Pisten auch mehrere Tage gesperrt (Präparierung, Abstecken, Training, Qualifikation, evtl. mehrere Durchgänge.)
Und: Wo ist der prinzipielle Unterschied? Ob nun 5 Stunden oder 5 Monaten - es gibt halt Ausnahmen von der Regelung.
Wie genau diese Ausnahmen nun definiert sind, weiss ich natürlich nicht...
Z.b. wenn gerade ein Abfahrts-Rennen ist, ist die Piste ja auch für normale Skifahrer gesperrt...
Nur wird bei einem Rennen die Piste auch entsprechend eingezäunt sein.
Und ob man die Pisten während der ganzen Saison einzäunen darf, kann ich mir nicht vorstellen.
Z.b. wenn gerade ein Abfahrts-Rennen ist, ist die Piste ja auch für normale Skifahrer gesperrt...
Nur wird bei einem Rennen die Piste auch entsprechend eingezäunt sein.
Und ob man die Pisten während der ganzen Saison einzäunen darf, kann ich mir nicht vorstellen.
Wieso gibt doch schon genug Skigebiete die inzwischen mehr Fangnetz-KM als Pisten-KM anbieten
Erst wenn der letzte SL stillgelegt,
die letzte PB abgebrochen,
und die letzte Piste modelliert ist,
werdet Ihr herausfinden, daß der Skisport tot ist!
Für ein trollfreies Forum - Dummschwätzer und Aluhüte raus!
Also das dieses Thema eine Diskussion auslöst war ma klar wie ´s Amen in der Kirch...
Heut stand in der Münchner AZ -- im Spitzing dürfen die Tourengeher entlang der Taubenstein Kabienenbahn zur Hütte aufsteigen, da hat man das ganze gut gelöst, man kommt sich nicht in die Quere, und so sollts sein. Die echten Tourengeher sind schon diejenigen die die unberührte Natur bevorzugen und von Pisten etc. nix sehn und hörn wollen die`` Tourengeher`` die ausschließlich auf Pisten fahrn können, weils sie keinen Schimmer vom Tiefschneefahrn haben oder Angst vor Lawinen haben -- das sind keine Tourengeher , und wer vernünftig iss, der macht das auch nicht unbedingt am Wochenende in bekanntlich stark frequentierten Schigebieten mit engen Pisten. Ich würde sagn, solche Leut dürfen nur auf breiten Pisten bei gutem Wetter und Sicht am Rande aufsteigen, bei Nebel - Schneefall, diffusen Sicht sowie Talabfahrten am Nachmittag sollt mas echt verbieten. Talabfahrten vormittags geht ja noch, da fahrn meist nur wenige ins Tal, vor allem wenn die Abfahrt im Schatten liegt.
Ich hab mal mit jemanden diskutiert warum das so in Mode gekommen iss, mit den Pisten-Aufsteigern -- wegen der Sicherheit sagte man mir. Die eigentliche Schitourenzeit iss ja bekanntlich im Frühjahr, und nicht im Hochwinter wenn erhöhte Lawinengefahr herrscht. Aber manche könnens halt net lassen, denen wünsch ich dann das sie mit superschnellen Carvern in die Quere kommen, dann löst sich das Problem von selber würd ich mal sagen. Oder wie letzten Sonntag, auf etwas eisigen Kunstschneepisten wenn die Snowboarder quer den Hang am Rande abrutschen, und die Geher ebenfalls am Rand hochsteigen ... mi wundert ja, daß net mehr passiert.
Das den Liftbetreibern da viel Geld entgeht , find ich nicht das Problem, der Aufsteiger fährt ja auch nur einmal die Piste runter, der Liftfahrer dagegen oft.Und querfahrende Snowboarder( Abrutscher) schaden der Piste mehr als ein Aufsteiger, die können zumindestens in der Regel schifahrn .
Genauso isses richtig, wie man s in Oberammergau etc. gemacht hat. Fußgänger haben auf Fahradwege nix zu suchen, Radfahrer nix auf Gehwegen und Pisten sind den Abwärtsfahrenden vorbehalten, Rodler und Berg-Aufsteiger haben eigene Wege. Und wo s sowas nicht gibt... dann muß ma halt woanders fahren bzw. z Fuß gehn.Man könnte auch einen Lift benutzen und dann oben weitergehn, so wies früher im Schigebiet Bichlalm / Kitzbühel war, eine Tourenkarte der für jeden der 3 Lifte für je 1 Auffahrt gültig war. Und dann konnt ma nach Fieberbrunn runterfahren, das iss doch n Genuss ...ich gebs zu, bin kein Tiefschneefahrer, aber sowas würd mich trotzdem reizen. Aber ne harte Kunstschneepiste und schnelle Carver bzw. Schi Rocker und Snowboarder entgegen zu gehn ... schön blöd müßt man sein. Oder ? -- da bin ich wieder mal der selben Meinung wie dieser SZ Bericht, die älteren sind vernünftiger und machen nicht jede Trendsportart mit. Vermute mal diese `` Sportart`` iss was für solche Extremtypen, -- normale machen sowas net.
baeckerbursch hat geschrieben:Das Problem ist das die Tourengeher für den Service gar nichts bezahlen können, ich kenne kein Gebiet wo das möglich ist. Parkplatz ja - Piste nein.
Am Kolben ist es z.B. möglich, die Tourengeher bezahlen den Parkplatz und nutzen einen separaten Bereich der Piste:
Also die Tourengeher beschweren sich, dass sie ihr "verfassungsmäßiges Recht auf freie Betretung der Natur" nicht ausüben können.
Der Hammer an der Aussage ist nämlich, dass sie die NATUR-schneepiste benützen müssen, Kunstschneepisten sind für sie gesperrt.
jack90 hat geschrieben:Also die Tourengeher beschweren sich, dass sie ihr "verfassungsmäßiges Recht auf freie Betretung der Natur" nicht ausüben können.
Der Hammer an der Aussage ist nämlich, dass sie die NATUR-schneepiste benützen müssen, Kunstschneepisten sind für sie gesperrt.
Da müsste wohl ein Jurist helfen .. aber ich als ehemaliger Jurastudent kenne kein "verfassungsmäßiges Recht auf Natur" ... könnte höchstens mit Art.2,I GG: "(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." gedeckt werden und da spricht für mich die Verletzung der Rechte anderer in Form ihrer Gefährdung durch die nicht bestimmungsgemäße Benutzung dagegen.
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Chense hat geschrieben: .. aber ich als ehemaliger Jurastudent kenne kein "verfassungsmäßiges Recht auf Natur"
und das bei Deinem Wohnort...
Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen."
Verfassung des Freistaates Bayern, Artikel 141(4), zuletzt geaendert 20. Februar 1998 (GVBl. S. 38)
Genau das kam mir grade auch ... ich war bei verfassungsmäßiges Recht, so auf das GG versteift, dass ich garnicht mehr an die Landesverf. gedacht habe ... Schande über mein Haupt.
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