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Tödlicher Liftunfall

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Dachstein
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Dachstein »

Bjoerndetmold hat geschrieben:Und die versucht shoggy hier ja zu rekonstruieren.
Das müsste meines Erachtens schomn lange geschehen sein (Gutachter von der Versicherung). Nebensatz: das Empfinden ist bei jedem Menschen subjektiv. Für den einen ist eine Weltcuppiste griffig, für den anderen ist sie Blankeis - um es einfach überspitzt zu formulieren. Eis ist also nicht gleich Eis. Dann kommt der Zustand der Ski mit ins Spiel. War die Bindung korrekt eingestellt? Wie waren die Kanten beisammen (frisch präpariert vc abgefahren, Kanten an der Schaufel nicht gebrochen vs Kanten gebrochen - Anmerkung: nicht gebrochene Kanten machen den Ski unheimlich agressiv). Verhalten des Bahnpersonales beim Unfallhergang, usw...

Einiges wird man gut rekonstruieren können, einiges wird unmöglich zu rekonstruieren sein (zustand der Schlepptrasse, Vereisungsgrad, etc.), das ist in meinen Augen ein großes Problem.

Nebenanmerkung: die ganze Sache ist nicht nur zivilrechtlich relevant, sondern auch strafrechtlich. Meines Erachtens wäre es gut, sich in solchen Sachen neutral zu halten. keiner von uns kann den Unfallhergang rekonstruieren noch Schuldzuweisungen tätigen. Daher: Gericht entscheiden lassen.

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Bjoerndetmold
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Bjoerndetmold »

Dachstein hat geschrieben: Einiges wird man gut rekonstruieren können, einiges wird unmöglich zu rekonstruieren sein (zustand der Schlepptrasse, Vereisungsgrad, etc.), das ist in meinen Augen ein großes Problem.
MFG Dachstein
Ja, letztlich wird das auch shoggy zum Nachteil gereichen, denn sie ist als Anspruchstellerin in der Beweispflicht. Und auch strafrechtlich gilt die Unschuldsvermutung.
Dachstein hat geschrieben: Nebenanmerkung: die ganze Sache ist nicht nur zivilrechtlich relevant, sondern auch strafrechtlich. Meines Erachtens wäre es gut, sich in solchen Sachen neutral zu halten. keiner von uns kann den Unfallhergang rekonstruieren noch Schuldzuweisungen tätigen. Daher: Gericht entscheiden lassen.
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Eine Mitschuld reicht u.U. zur Verurteilung aus.

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Chense
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Chense »

baeckerbursch hat geschrieben:
Chense hat geschrieben: Bei uns in Bayern besteht seit mehr als 40 Jahren die steuergeldfinanzierte "Todesstrecke Nr.1 auf der B12: Forstinning - Pocking"
Diese ist dafür bekannt, dass trotz "Nutzungsentgelt" (in Form von Steuern) seit Jahren nichts (sinnvolles) verändert wird. Wenn diese Strecke der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers erfüllen soll, dann kann man noch 1000000000 mal krasseres als den Fellhornlift bauen und deine Mountainbiker können sich trotzdem weiter den Hals brechen. (Entschuldigt den Zynismus aber mir hat sich aufgrund eigener Erfahrungen der Vergleich aufgedrängt)
Du hast auf der B12 schon die Wahl. Fahre ich mit dem Rad, Roller, Moped oder mit dem Auto. Du hast die Wahl zwischen 30 - 100. Zudem ist das mit dem "Nutzentgeld" so ne Sache, immerhin schließt du mit den Begbahnen eine Art Beförderungsvertrag, was ma ja von einer Straße nicht sagen kann.

Der Schlepplift zieht die unaufhörlich mit 3.0 m/s ?? der gefährlichen Stelle entgegen.
Das verändert aber im Grunde nicht viel an der Situation (bzw. wenn du es so siehst: Du kannst den Fellhornlift auch mit Snowboard, Bigfoot, etc. fahren ;) )
Denn die Geschwindigkeit mit der du auf der B12 unterwegs bist ändert nicht viel, weil du meistens sowieso rasiert wirst wenn was passiert und nicht selbst schuld bist. Und wenns dir zu gefährlich wird kannst du auf der B12 abbiegen und nen anderen Weg nehmen und am Fellhorn abbügeln und dich an die Gondel oder die Möserbahn stellen.

Aus rein rechtlicher Sicht müsste ergo das Schild auch reichen ... Wenn man sich wirklich absichern will dann muss man halt: "Achtung gefährliche Schleppspur Verletzungsgefahr - Benutzung auf eigene Gefahr - Eltern haften für ihre Kinder" o.ä. hinstellen. Und schon ist man rechtlich abgesichert und kann den Lift problemlos weiterbetreiben.

Und sorry für OT und Zynismus: Aber erwartet ihr in einem Land das seine Pflichten auch und besonders dem Bürger gegenüber nicht nur in diesem Fall auf allerschändlichste Weise vernachlässigt, dass jeder Skigebietsbetreiber seinen Pflichten 100% nachkommt? Nein ganz ehrlich ich bin zwar jemand der da ohne Kaskohaltung reingeht und sich sagt wenn das Ding nicht für JEDEN gefährlich ist, dann hat man ja die Wahl - Aber dass es oft gefährliche Sachen gibt ist auch mir klar. Das alles gesichert wird ist ja nichtmal in anderen Ländern der Fall wo der Bürger noch was zählt.

Abgesehen davon muss ich aber nochmal auf nen anderen Punkt zurückkommen:
Gabs denn früher am Fellhornlift auch schon so viele Unfälle? Mir ist da nichts bekannt und der war ja sogar gedoppelt.
Ist vllt. doch der Skifahrer von heute das Problem und nicht der Lift?
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von McMaf »

Chense hat geschrieben: Aus rein rechtlicher Sicht müsste ergo das Schild auch reichen ... Wenn man sich wirklich absichern will dann muss man halt: "Achtung gefährliche Schleppspur Verletzungsgefahr - Benutzung auf eigene Gefahr - Eltern haften für ihre Kinder" o.ä. hinstellen. Und schon ist man rechtlich abgesichert und kann den Lift problemlos weiterbetreiben.
Das würde ich, gelinde gesagt, als absoluten Schwachsinn bezeichnen.
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Tripelmayr »

McMaf hat geschrieben:
Chense hat geschrieben:
Aus rein rechtlicher Sicht müsste ergo das Schild auch reichen ... Wenn man sich wirklich absichern will dann muss man halt: "Achtung gefährliche Schleppspur Verletzungsgefahr - Benutzung auf eigene Gefahr - Eltern haften für ihre Kinder" o.ä. hinstellen. Und schon ist man rechtlich abgesichert und kann den Lift problemlos weiterbetreiben.

Das würde ich, gelinde gesagt, als absoluten Schwachsinn bezeichnen.
In der Tat. Aber da es sich so barsch anhört, hier steht warum: http://tinyurl.com/6fpm3h9
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Chense »

McMaf hat geschrieben:
Chense hat geschrieben: Aus rein rechtlicher Sicht müsste ergo das Schild auch reichen ... Wenn man sich wirklich absichern will dann muss man halt: "Achtung gefährliche Schleppspur Verletzungsgefahr - Benutzung auf eigene Gefahr - Eltern haften für ihre Kinder" o.ä. hinstellen. Und schon ist man rechtlich abgesichert und kann den Lift problemlos weiterbetreiben.
Das würde ich, gelinde gesagt, als absoluten Schwachsinn bezeichnen.
Da hab ich mich grad etwas verwirren lassen: Tripelmayer hat natürlich recht ich dachte da an folgendes:
"In La Grave steht ja auch oben einfach "Hochalpines Gelände - Befahren auf eigene Gefahr" und das reicht - So groß ist der Unterschied da ja auch nichtmehr, denn ob nun die Beförderung rauf der gefährlichere Teil ist oder das runterfahren macht ja keinen Unterschied ich bezahle ja den gleichen Betreiber dafür, dass er vertragsgemäß u.a. seine Sicherungspflichten erfüllt."

Dann muss der Betreiber halt in die Beförderungsbedingungen, die jeder mit dem Skipasskauf anerkennt "Benutzung des Fellhornliftes erfolgt aufgrund erschwerten Bedingungen in der Schleppspur auf eigene Gefahr". Das müsste doch wirklich reichen?

Noch lieber wäre mir natürlich, wenn sowas garnicht erst nötig wäre, aber bevor bald sämtliche Schlepplifte abgerissen werden müssen weil sie potentiell "gefährlich" sind muss mans halt irgendwie regeln.

Ab davon wärs vllt. ganz praktisch den Thread hier doch mal aufzudröseln, weil hier eigentlich 2 verschiedene Themen gleichzeitig besprochen werden.
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von McMaf »

Tripelmayr hat geschrieben: In der Tat. Aber da es sich so barsch anhört, hier steht warum: http://tinyurl.com/6fpm3h9
Jep, dort auch mein Beispiel mit der Baustelle.

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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Tripelmayr »

Chense hat geschrieben:Dann muss der Betreiber halt in die Beförderungsbedingungen, die jeder mit dem Skipasskauf anerkennt "Benutzung des Fellhornliftes erfolgt aufgrund erschwerten Bedingungen in der Schleppspur auf eigene Gefahr". Das müsste doch wirklich reichen?
AGB-rechtlich ist ein solcher Haftungsausschluss eindeutig unwirksam, scheitert schon an § 309 Nr. 7 lit a BGB. Auch die delitksrechliche Haftung kann dadurch nicht abbedungen werden, höchstens kann das bewusste Eingehen von Risiken bei der Beurteilung eines etwaigen Mitverschuldens eine Rolle spielen, siehe auch oben die Quelle Rn. 11.
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McMaf
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von McMaf »

Chense hat geschrieben:[
Dann muss der Betreiber halt in die Beförderungsbedingungen, die jeder mit dem Skipasskauf anerkennt "Benutzung des Fellhornliftes erfolgt aufgrund erschwerten Bedingungen in der Schleppspur auf eigene Gefahr". Das müsste doch wirklich reichen?
Auch in die AGB kann der Betreiber nicht alles reinschreiben. So leicht kann man sich seiner Verkehrssicherungspflicht nicht entziehen. Haftungsausschlüsse für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit werden wohl unter § 309 Nr. 7 a BGB fallen (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit). ;)
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von alex96 »

ich stelle mich jetzt mal bewusst auf keine "Seite"

aber ich finde Shoggys Klage schon sinnvoll, da schon bei wesentlich leichteren Unfällen bei Bergbahnen Schmerzensgelder ausgezahlt worden.

Bsp.: vor einiger Zeit ist eine Frau bei der Mittelstation der 4sb Hocheck im Sommer gefallen und erlitt blaue Flecken und Prellungen UND ein 10000€ Schmerzensgeld. Ich hätte nichts gesagt wenn die Frau einen Bandscheibenvorfall hat und jetzt Therapien oder sogar eine Operation machen muss, aber es war nicht so.

Wie starli geschrieben hat sollte man die Bügel durch Teller ersetzen was ich auch finde, da man dort einen viel besseren halt hat.

Nachdem ich mal aus dem Schlepplift gestürtzt bin und mir "nur" (ich war 7 Jahre) den Daumen geprellt habe hatte ich bist zuletzt vielen Respekt von Bügelliften, dich ich jedoch heuer seit Jahren wieder ausgiebig gefahren bin. Aber bein Fahren muss man halt immer auspassen!

Nach einem tötlichen Unfall wie es vor 1 Jahr schon war hätte man zumindest eine 16 Jahre-Grenze oder ein Snowboardverbot (alter Rosskopflift) einrichten können.

Es ist halt alles schlecht hinausgelaufen. In diesem Fall haben die Bergbahnen nichts dafür können (wobei ein Skigebiet wie das Fellhorn schon mal für die eine "kleine" Summer springen lassen können) aber Maßnahmen wie beschrieben hätte man einleiten können.

Also von mir auch auf jeden Fall noch mal gute Besserung!!!
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Dachstein
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Dachstein »

alex96 hat geschrieben: Nach einem tötlichen Unfall wie es vor 1 Jahr schon war hätte man zumindest eine 16 Jahre-Grenze oder ein Snowboardverbot (alter Rosskopflift) einrichten können.
Meines Wissens gibt es unter anderem Beförderungsverbote für Personen unter 125 cm bei einigen Liftanlagen.

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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Chense »

Tripelmayr hat geschrieben:
Chense hat geschrieben:Dann muss der Betreiber halt in die Beförderungsbedingungen, die jeder mit dem Skipasskauf anerkennt "Benutzung des Fellhornliftes erfolgt aufgrund erschwerten Bedingungen in der Schleppspur auf eigene Gefahr". Das müsste doch wirklich reichen?
AGB-rechtlich ist ein solcher Haftungsausschluss eindeutig unwirksam, scheitert schon an § 309 Nr. 7 lit a BGB. Auch die delitksrechliche Haftung kann dadurch nicht abbedungen werden, höchstens kann das bewusste Eingehen von Risiken bei der Beurteilung eines etwaigen Mitverschuldens eine Rolle spielen, siehe auch oben die Quelle Rn. 11.
Eben darauf wollte ich hinaus - Wenn der Betreiber die großen Risiken eindeutig genug herausstellt und die handelsüblichen Sicherheitsmaßnahmen einhält müsste doch im Zweifel ein Mitverschulden immer negiert werden können, weil bewusst ein so großes eindeutig erkennbares Risiko eingegangen wurde.

Ps: Apropos Teller: Hab mich damals schon gewundert warum man nicht wenigstens den einen auf Teller umgerüstet oder noch besser beide stehen lassen und umgerüstet hat. Teller wären an dem Lift sicherlich besser ... Wahrscheinlich wäre sogar ein KSSL einfacher zu fahren. (Was aber nichts daran ändert, dass für mich persönlich der Lift an sich zwar schwer zu fahren aber ungefährlich ist)
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Whistlercarver »

OT-Frage:
Sind Teller-Gehänge wirklich besser an steilen Liften wie T-Bügel? Meiner Meinung nach sind T-Bügel deutlich komfortabler als Teller.
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Dachstein »

Nunja, am Schlimmsten sind bei steilen Schleppern Kurzbügel. Durch den kurzen Bügel wird der Bügel bei Einzelfahrern nach hinten gedrückt und man hat das Gefühl zur Seite wegzurutschen. Bei Langbüglern gibt es diese Probleme auch, wenn auch nicht so ausgeprägt. Weil beim Tellerschlepper der Teller gleichmäßig belastet wird, und den Bügel zwischen den Beinen hat, kann man schon mal nicht so leicht vom Bügel rutschen.

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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Foto-Irrer »

alex96 hat geschrieben:Bsp.: vor einiger Zeit ist eine Frau bei der Mittelstation der 4sb Hocheck im Sommer gefallen und erlitt blaue Flecken und Prellungen UND ein 10000€ Schmerzensgeld. Ich hätte nichts gesagt wenn die Frau einen Bandscheibenvorfall hat und jetzt Therapien oder sogar eine Operation machen muss, aber es war nicht so.
Hab meine Mutter gerade nach zwei Beispielen genauer gefragt, das Sesselbahnen nicht unbedingt sicherer sind, da zwei Freundinnen von ihr schwere Liftunfälle hatten.

Der eine Fall ist bald 20 Jahre her, dass die eine Frau im Montafon bei dem Ausstieg aus einer DSB hingefallen ist und einige Brüche hatte. Sie hat sich irgendwie während des Ausstiegs umgedreht und ist dann raus- oder hingefallen. Sie hat gegen die Liftgesellschaft geklagt, aber verloren.

Der zweite Fall ist von März 2010, als eine andere Freundin, könnte schon über 60 sein, in Ischgl aus einer 6KSB gefallen ist, ebenfalls beim Ausstieg. Ergebnis waren mehrere Becken- und Rippenbrüche mit immer noch nicht abgeschlossener Reha.
Zu diesem Unfall ist es gekommen, weil sie, als sehr kleine Frau, ganz rechts saß, und links mehrere große Männer, sodass der Sessel zur einen Seite hinunter hing bzw. auf ihrer Seite hoch. Auf jeden Fall hatte sie direkt im Moment des Aussteigens keinen Bodenkontakt unter den Ski und musste quasi aus dem Sessel springen und ist dabei hingefallen, was zu den Brüchen führte.
Hier wurde aber nicht geklagt.
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Dachstein »

Foto-Irrer hat geschrieben: Der zweite Fall ist von März 2010, als eine andere Freundin, könnte schon über 60 sein, in Ischgl aus einer 6KSB gefallen ist, ebenfalls beim Ausstieg. Ergebnis waren mehrere Becken- und Rippenbrüche mit immer noch nicht abgeschlossener Reha.
Zu diesem Unfall ist es gekommen, weil sie, als sehr kleine Frau, ganz rechts saß, und links mehrere große Männer, sodass der Sessel zur einen Seite hinunter hing bzw. auf ihrer Seite hoch. Auf jeden Fall hatte sie direkt im Moment des Aussteigens keinen Bodenkontakt unter den Ski und musste quasi aus dem Sessel springen und ist dabei hingefallen, was zu den Brüchen führte.
Dieser Unfallhergang klingt schlichtweg unlogisch. In der Station ist der Sessel, egal wie er belastet ist, immer in einem halbwegs geraden Zustand, da er einerseits auf den zwei Rollen in der Umlaufschiene läuft, dazu aber noch zusätzlich von der Stützrolle, welche in einem U - Profil läuft (von Einfahrtstrompete zur Ausfahrtstrompete kommt die Stützerolle nicht mehr aus dem Profil heraus) am Gehänge gestützt wird. Der Sessel liegt also doppelt auf, ein Pendeln quer zur Bahnachse ist somit auszuschließen.

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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Chense »

Whistlercarver hat geschrieben:OT-Frage:
Sind Teller-Gehänge wirklich besser an steilen Liften wie T-Bügel? Meiner Meinung nach sind T-Bügel deutlich komfortabler als Teller.
Für Einzelfahrer denke ich definitiv - Schon allein deshalb weil beim Teller meiner Erfahrung nach ein rausfallen kontrollierter erfolgt bzw. man besser die Möglichkeit hat sich, wenn man schon rausfällt eine halbwegs "gute" Sturzposition zu suchen. Beim T-Bügel passierts doch oft, dass man wenn man nich sowieso irgendwie am Bügel hängt aus Reflex den Bügel nochmal nachfassen will und dann verdreht und unkontrolliert aus dem Lift fällt. Beim Teller dagegen ist es zmd. bei mir immer so, dass ich entweder einfach nur den Teller verliere, wo dann für einen halbwegs erfahrenen Skifahrer ein "umgekehrter" Pflug reicht um schlimmeres zu verhindern oder aber zmd. so, dass ich direkt auf einer Seite lande und sofort die Kanten in den Schnee kriege um zu bremsen.

Komfortabler finde ich allerdings auch fast die T-Bügel, weils bei Tellerliften die ein unregelmäßiges Profil haben und dann noch schnell fahren doch relativ schmerzhaft werden KANN fast wie beim KSSL und man beim Tellerlift die ganze Fahrt aufpassen muss, dass er einem nicht durchrutscht (gut nachfassen und ziehen lassen geht aber ich denke ein jeder weiß wie sich die Arme danach anfühlen) beim T-Bügel eigentlich nur im Steilstück.

Abgesehen davon würde ich jetzt auch behaupten, dass der Tellerlift auch für andere dann weniger gefährlich ist, weil a) ja eh schon die Chance jemand abzuräumen nur halb so groß ist wie bei einem vollbesetzten T-Bügel und b) Man ja sowieso alleine schon leichter ausweicht und das mit dem Teller auch noch besser zu kontrollieren ist als mit dem Bügel.

Alles in allem finde ich aber wirklich problematisch nur die Kurzbügler vorallem alleine ... die nehm ich dann immer wenns geht zwischen die Beine (wenns nich grad n Sackabreisserlift ist) oder lasse mich gleich auf dem Belag schwimmend raufziehen ... da bin ich dann schon so seitlich versetzt, dass ich im Zweifel nur noch den Bügel loslassen muss und schon quasi automatisch aus der Spur fahre.
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Foto-Irrer »

Dachstein hat geschrieben:Dieser Unfallhergang klingt schlichtweg unlogisch. In der Station ist der Sessel, egal wie er belastet ist, immer in einem halbwegs geraden Zustand, da er einerseits auf den zwei Rollen in der Umlaufschiene läuft, dazu aber noch zusätzlich von der Stützrolle, welche in einem U - Profil läuft (von Einfahrtstrompete zur Ausfahrtstrompete kommt die Stützerolle nicht mehr aus dem Profil heraus) am Gehänge gestützt wird. Der Sessel liegt also doppelt auf, ein Pendeln quer zur Bahnachse ist somit auszuschließen.

MFG Dachstein
Ich glaub Dir, denn ich habe vorhin weggelassen, was noch unlogischer klingt, nämlich dass das ganze nur deshalb passiert ist, weil die Männer vor ihr aufgestanden sind, der Sessel also in dem Moment hochging und sie quasi hinauskatapultiert wurde.
Ich selber gehe nur davon aus, dass sie, als sehr kleine Frau, ähnlich wie Kinder, keinen Bodenkontakt unter den Ski hatte.
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Powderjunky »

alex96 hat geschrieben:
Nach einem tötlichen Unfall wie es vor 1 Jahr schon war hätte man zumindest eine 16 Jahre-Grenze oder ein Snowboardverbot (alter Rosskopflift) einrichten können.
Langsam reichts aber hier. Der Tote war kein Snowboarder und unsere Verletzte hier auch nicht. Also wieso für Snowboarder verbieten?
Auf Teller umrüsten? Seid ihr schon mal Snowboard mit nem Tellerlift gefahren? Nur weil ihr Skifahrer das nicht hin bekommt, müssen wir jetzt wieder drann glauben?

Man sollte lieber mal das völlig unsinnige Verbot aufheben, dass man mit einem Fuß aus der Bindung fahren muss!

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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Chense »

Powderjunky hat geschrieben:
alex96 hat geschrieben:
Nach einem tötlichen Unfall wie es vor 1 Jahr schon war hätte man zumindest eine 16 Jahre-Grenze oder ein Snowboardverbot (alter Rosskopflift) einrichten können.
Langsam reichts aber hier. Der Tote war kein Snowboarder und unsere Verletzte hier auch nicht. Also wieso für Snowboarder verbieten?
Auf Teller umrüsten? Seid ihr schon mal Snowboard mit nem Tellerlift gefahren? Nur weil ihr Skifahrer das nicht hin bekommt, müssen wir jetzt wieder drann glauben?

Man sollte lieber mal das völlig unsinnige Verbot aufheben, dass man mit einem Fuß aus der Bindung fahren muss!
Sorry aber die Aussage find ich etwas schwachsinnig - Ich verstehe zwar was du meinst, aber ganz ehrlich - Dann können wir Skifahrer auch sagen: Bitte nur noch Tellerlifte weil der T-Bügel fährt sich so ätzend und wir sind eh in der Mehrheit.

Aber das Snowboardverbot an sich wäre natürlich Schwachfug - Ist es eh überall m.E. ... glauben die ein gut fahrender Snowboarder kommt nicht rauf aber Lieschen Müller am ersten Tag nach dem Skikurs?

An besagter Stelle frag ich mich aber wie gesagt eh was für nen Schwachblödel die da gemacht haben ... Auch wenn der Lift so besser ist als keiner an der Stelle hätte es sooo viel bessere Möglichkeiten gegeben ... Warum nicht einen als Teller einen als Bügler stehenlassen? Warum nicht gerade bei der speziellen Trasse und der sowieso geringen Auslastung wenigstens 2 Bügel 1 Teller dranhängen? Warum nicht damals die Möserbahn auf der Trasse des Fellhornlifts bauen und die Abfahrt oben verbreitern ... der Berg ist eh schon im Arsch? Oder Fellhornlift kürzen und oben doch endlich ne Occasion hinstellen? (Am Scheidtobel halt) oder oder oder?
Erst wenn der letzte SL stillgelegt,
die letzte PB abgebrochen,
und die letzte Piste modelliert ist,
werdet Ihr herausfinden, daß der Skisport tot ist!

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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von OliK »

Dass wegen so nem Schwachsinn wieder Theater losbrechen muss :rolleyes:

Können wir uns nicht einfach darauf einigen, dass jeder einfach sein Hirn mal benutzt?

Der Sache mit den Warnschildern stehe ich eher sehr skeptisch gegenüber, stellen doch oftmals gerade diese einen gewissen Reiz für unerfahrene Fahrer da, ja locken diese förmlich an. Bestes Beispiel war dieses Jahr mal die WC-Abfahrt am Feldberg. Die war blanko, ich sag jetzt mal auf wirklichem WC-Niveau. 2 riesige Warnschilder am Beginn der Abfahrt, bzw. am Point of no Return ;) .
Ja wer fährt, bzw. rutscht denn da rum? Fast nur irgendwelche sich selbst überschätzende Flachlandtiroler. Ich selbst wurde von einem in einem Steilstück auf dem Bauch rutschenden ******** fast abrasiert. Auf meine Frage hin - ich bin ihm hinterher, er wär fast nan Abhang runter - obs ihm gut geht und was er zum Teufel noch mal hier zu suchen hat, erklärte er mir, das gehöre zum Programm "Feldberg" die WC-Abfahrt auch als absoluter DAF zu meistern.
Harakiri ist ja auch nix anderes...
Ach und übrigens, ich bin an nem sehr steilen Leitner Kurzbügler aufgewachsen, der uns Kinder mit 8-10 Jahren bei fast allen Bügeln (wir wussten die Nummern auswendig) ca. 2-3 Meter je nach Gehänge in die Luft zog :biggrin: ... heute würde ein Betreiber dafür verklagt werden.

Und ich frag ich immer noch, warum die TE in keinster Weise auf kritische Nachfragen eingeht?
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von schafi »

ChaosB99 hat geschrieben:Können wir uns nicht einfach darauf einigen, dass jeder einfach sein Hirn mal benutzt?
Mit Hirn benutzen hat das meiner Meinung nach nicht unbedingt was zu tun. Auch wenn man noch so vorsichtig ist, kann - speziell unter extremen Verhältnissen - ein Fehler passieren. Das ist überall so, also auch auf der Piste bzw. in der Schleppliftspur. Dass sich viele Leute überschätzen ist die eine Sache, aber daher kann man nicht gleich jedem, dem ein Unfall passiert, vorwerfen, er hätte sein Gehirn nicht benutzt.

Davon abgesehen bin ich nicht der Meinung, dass es in solchen Situationen immer einen Schuldigen geben muss, aber die Frage zu stellen bzw. überprüfen zu lassen, ist durchaus legitim.
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von OliK »

Das Hirn benutzen bezog sich mehr auf das sich hier abzeichnende Snowboard/Schi-Bashing und im allgemeinen auf das Verhalten unserer Vollkasko-Gesellschaft. Und ja ich weiss wovon ich rede. Ich habe täglich damit zu tun...
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von Powderjunky »

ja komm, was soll das Snowboard verbot für den Lift zu fordern oder Tellerlifte, damit die Skifahrer, die da gar nicht hoch sollen, besser hoch kommen?
schafi
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Re: Tödlicher Liftunfall

Beitrag von schafi »

ChaosB99 hat geschrieben:Das Hirn benutzen bezog sich mehr auf das sich hier abzeichnende Snowboard/Schi-Bashing und im allgemeinen auf das Verhalten unserer Vollkasko-Gesellschaft. Und ja ich weiss wovon ich rede. Ich habe täglich damit zu tun...
Sorry, dann hab ich das falsch verstanden. Das Ski/Snowboard-Bashing hier führt ja wirklich zu nichts. :roll:

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