Das müsste meines Erachtens schomn lange geschehen sein (Gutachter von der Versicherung). Nebensatz: das Empfinden ist bei jedem Menschen subjektiv. Für den einen ist eine Weltcuppiste griffig, für den anderen ist sie Blankeis - um es einfach überspitzt zu formulieren. Eis ist also nicht gleich Eis. Dann kommt der Zustand der Ski mit ins Spiel. War die Bindung korrekt eingestellt? Wie waren die Kanten beisammen (frisch präpariert vc abgefahren, Kanten an der Schaufel nicht gebrochen vs Kanten gebrochen - Anmerkung: nicht gebrochene Kanten machen den Ski unheimlich agressiv). Verhalten des Bahnpersonales beim Unfallhergang, usw...Bjoerndetmold hat geschrieben:Und die versucht shoggy hier ja zu rekonstruieren.
Einiges wird man gut rekonstruieren können, einiges wird unmöglich zu rekonstruieren sein (zustand der Schlepptrasse, Vereisungsgrad, etc.), das ist in meinen Augen ein großes Problem.
Nebenanmerkung: die ganze Sache ist nicht nur zivilrechtlich relevant, sondern auch strafrechtlich. Meines Erachtens wäre es gut, sich in solchen Sachen neutral zu halten. keiner von uns kann den Unfallhergang rekonstruieren noch Schuldzuweisungen tätigen. Daher: Gericht entscheiden lassen.
MFG Dachstein