Und wo ist jetzt der Unterschied? Die Anlage mag rein technisch betriebsfähig sein, aufgrund der Umstände ist sie es aber nicht mehr. Ergo: die Anlagen sind untauglich. Genau wie eine an und für sich betriebsfähige Lok, die nach Erreichen der Kilometerfrist auf eine HU wartet.Petz hat geschrieben:Tauglich wär sie vermutlich rein technisch gesehen schon noch nur aufgrund des abgelaufenen TÜV´s ohne Upgrades rechtlich nicht mehr betriebsfähig. Und wenn der laufende Betrieb auch nur rote Zahlen schreibt ist es nur logisch das Eigentümer Huber dieses sein "Hobby" nicht ewig als Klotz am Bein haben will...
MFG Dachstein