Dann solltest du lieber mal nochmal mit deinem Anwalt reden. Wenn sich die Fälle ausreichend häufen (und vor allem wenn mal einer deiner Opfer draufkommt) wird jedes noch so kleine Vergehen dazu herangezogen, eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung nachzuweisen, es gibt mehrere Beispiele wo Autofahrer 40 oder 50 Strafzettel pro Jahr wegen Falschparkens erhalten haben und auch wenn nirgends ausdrücklich steht dass man deshalb den Führerschein verlieren könnte, haben die Gerichte richtigerweise eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung erkannt und die Fahrerlaubnis entzogen. Bei einem doch gewichtigeren Verstoß wie der illegalen Dashcamverwendung halte ich es für denkbar, dass 10 solche Fälle innerhalb von 5 Jahren reichen, um deine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage zu stellen.Petz hat geschrieben:Die irreguläre Dashcamverwendung ist ein reiner Verwaltungsstraftatbestand und gibt auch im Wiederholungsfalle keinen Führerscheinentzug her - das hab ich schon längst anwaltlich abklären lassen. Und im Falle der reinen Verwendung zur Beweissicherung zur Entlarvung falscher Zeugenaussagen fallen die Strafen erfahrungsgemäß auch sehr moderat aus.
Und wie oben erwähnt interessieren mich ausschließlich Delikte mit eindeutig verkehrsgefährdender und meist auch zusätzlich strafrechtlicher Relevanz (Nötigung) aber sicher keine Peanuts wie Falschparker etc..
Und bis dato wurde die verkehrsgefährende Relevanz immer durch die Verfahrensergebnisse bestätigt also kann ich das offensichtlich doch gut einschätzen.
Die "strafrechliche Relevanz" in Form der Nötigung ist übrigens ein interessanter Punkt, weil es da nicht nur um Ordnungswidrigkeiten, sondern um Straftaten geht, d.h. es muss Vorsatz vorhanden sein und eine Gesamtwürdigung der Umstände erfolgen. Bspw. ist es nicht dein Recht, die linke Spur genau mit Tempolimit zu befahren, obwohl du gerade nicht überholst, nur weil du damit "Raser" an ihrer Tat hindern willst. Ferner ist die Nötigung nicht wie oft kolpotiert bereits erfüllt, wenn die Überholabsicht angezeigt wird (Lichthupe/Hupe) und auch nicht wenn nur der Sicherheitsabstand unterschritten wird (das ist eine eigene Ordnungswidrigkeit), sondern es muss eine Kombination dieser (und ggf. weiterer) Verhaltensweisen eintreffen die insgesamt dazu führen, dass vorsätzlich genötigt werden sollte.
Aber ich gebe dir in der Tat recht, dass Zivilrechtliche Schritte wegen deiner illegalen Dashcamverwendung viel schmerzlicher sein werden als die strafrechtlichen (Verwaltungsstrafrecht bzw. in D Ordnungswidrigkeitenrecht sind dem Strafrecht zuzuordnen), weil du dann auch noch die Gerichtskosten, die Anwaltskosten, die Auslagen der Gegenpartei etc. tragen musst. Aber am Besten ist sowieso die Unterlassungsklage, denn damit wird dir untersagt weiter Dashcamaufnahmen zu machen. Frag am Besten auch gleich noch deinen Anwalt nach Unterlassungsklagen bzw. der einstweiligen Verfügung im Eilverfahren zuvor, und was passiert wenn du eine Unterlassungsanordnung missachtest.