Richtlinien zur Benutzung der
Sonnblick Materialseilbahn
Bei der Seilbahn auf den Sonnblick handelt es sich um eine Materialseilbahn mit erweitertem Werksverkehr, d.h. es ist erlaubt Personen zu transportieren, die am Sonnblick Observatorium arbeiten. In punkto Sicherheit kann der Terminus Materialseilbahn für einen Laien irreführend sein, weil es sich um Anlage mit höchsten Sicherheitstandards handelt und jährlich etwa 45.000 Euro für die Gewährleistung dieser Sicherheit (Wartung, Inspektionen,...) investiert werden.
* Die Benutzung der Seilbahn ist Personen vorbehalten, die im begründeten Interesse des Sonnblickvereins am Sonnblick Observatorium tätig sind. Es besteht keine Beförderunsgpflicht.
* Fahrten können nur mit Genehmigung durchgeführt werden.
* Eine geplante Benutzung ist entweder vom
Betriebsleiter und Observatoriumsleiter HR Dr. Michael STAUDINGER,
0662-626301-24, Fax 0662-625838
michael.staudinger@zamg.ac.at oder
Generalsekretär Dr. Wolfgang SCHÖNER, 01-36026-2290, wolfgang.schö
ner@zamg.ac.at zu genehmigen. Von der Wetterdienststelle Salzburg kommen Hinweise auf die meteorologischen Verhältnisse für die Planung des Fahrttermins
* Auf Grund der Exposition dieser Seilbahn ist es möglich, daß auf Grund
kleinräumiger meteorologischer Effekte (Wind) geplante Fahrten aus
Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden können.
* Es handelt sich trotz dieser "angenehmen" Aufstiegshilfe um hochalpines
Gelände. Entsprechende Kleidung, Schuhmaterial ist auch für die Benutzung der Seilbahn notwendig.
* Der Transport erfolgt sitzend in einer Art "Bobfahrerstellung" mit dem Rücken bergseitig. Der im Fahrbetriebsmittel (FBM) mitgeführte Gurt ist anzulegen und mit den daran befestigten Sicherungsleinen an FBM zu montieren. Die Sitzposition ist so einzunehmen, daß ein Großteil des Körpergewichts mit den Beinen abgefangen werden kann. Vor Antritt der Fahrt ist auf geeignete Kleidung (Wind und Kälte beständig, unbedingt Handschuhe und Haube, ev. Brille) zu sorgen. Decken und Bivaksäcke werden in der Kiste am FBM aufbewahrt. Die Temperaturen im Gipfelnähe betragen bis zu 15° weniger als in der Talstation!
* Es ist darauf zu achten, daß zusätzliches Material die Lichtbreite des
Fahrbetriebsmittel nicht überragt.
* Das mitgeführte Funkgerät ist einzuschalten, den Anweisungen des
Betriebsleiters vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten. Der größte Taster an der schmalen Seite des Funkgeräts ist der Sprechschalter (Achtung: Kein
Duplexgerät, d.h. entweder HÖREN oder SPRECHEN !!). Der obere kleinere Taster löst ein 5 Ton Signal aus, welches „Läuten“ am Observatorium auslöst und grundsätzlich ein Funkgespräch „ankündigt“. Es wird gebeten die Funkdisziplin einzuhalten und die Gespräche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Alle Funksprüche beginnen „Funkpartner von Funker kommen“ (z.B.: „Sonnblick von Talstation kommen“) und enden mit „Ende“ (z.B.: nach Ankunft in Talstation, „Wagen ausgeräumt, Ende“)
* Das Rauchen, Schaukeln, Aufstehen und ähnliche Dinge die die Sicherheit im FBM gefährden könnten, sind strengstens verboten.
* Da sich der Wagen im Laufe der Fahrt nach oben neigt, ist darauf zu achten, daß mitgeführtes Material talseitig positioniert wird und nicht verrutschen kann.
* Im Falle einer Fahrtunterbrechung auf der Strecke ist Ruhe zu bewahren und den Funkanweisungen des Betriebsleiters Folge zu leisten.
* Sollte die Fahrt aus einem technischen Gebrechen nicht mehr fortgesetzt werden können, so wird dies umgehend mitgeteilt. In diesem Fall kann neben einer Bergung aus der Luft mittels Helicopter auch das Verlassen des FBM mittels Abseilgerät vom Betriebsleiter angeordnet werden. In beiden Fällen ist Ruhe zu bewahren und aus der Kiste am FBM der orange-farbene Sack in das FBM zu heben. Der Abseil-(Kombinierter Sitz- und Brustgurt) Gurt ist im Sitzen anzulegen und unbedingt auf die jeweilige Größe einzustellen unter besonderer Bedachtnahme auf Weichteile. Erst nach der Anweisung des Betriebsleiters darf
mit dem Abseilen begonnen werden. Es ist darauf zu achten , daß auch für den Weg von der Abseilstelle zur nächstgelegenen sicheren Stelle geeignete Anordnungen getroffen werden (z.B.: Bergrettung- oder Helicopter Bergung ab Stelle X). Beim Abseilen ist grundsätzlich der „erfahrenste“ Wageninsasse für den ordnungsmäßigen Ablauf verantwortlich. Dieser seilt im „Passiv-Verfahren“ (Seil wird im Wagen belassen und vom Wagen aus gebremst) den ersten
Passagier ab. Nachdem sich dieser am Boden in eine sichere Position gebracht hat, wird das Seil wieder aufgezogen. Das Abseilgerät umgedreht an der dafür vorgesehenen Position befestigt und das gesamte Gerät auf Wärme kontrolliert. Achtung : Es handelt sich dabei um ein Reibungs-Brems-Abseilgerät, welches in warmen Zustand unbrauchbar und gefährlich wird. Wenn die Wärme kontrolliert wurde und in Ordnung ist, wird das Restseil zu Boden geworfen und auf eventuelle Knoten und o.ä. kontrolliert. Erst danach kann man mit der Eigenbergung beginnen und am Boden den weiteren Anweisungen des
Betriebspersonals Folge leisten.
* Für Erstbenutzer der Bahn ist eine gesonderte Einschulung vor Ort vorgesehen.
* Erstbenutzer der Bahn werden bei ihrer ersten Fahrt nur von einem bereits
erfahrenen Benutzer begleitet, von ihm werden sie mit den örtlichen
Gegebenheiten vertraut gemacht.