Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Ich meinte zu Hause, so richtig. Mit geschlossener Tür. Ohne die Möglichkeit sich Mal die Füße zu vertreten. So mit Drone über dem Dorf. Cabanieri, die dir in die Tasche schauen, ob du wirklich was einkaufen wars.
Ich hab das hinter mir, ich will das nie wieder erleben.
Aber vielleicht muss man das hier auch Mal so durchziehen, vielleicht werden da dann einige wach.
Wenn jetzt hier irgend welche Rentner behaupten, sie müssen ja zu Schi fahren unbedingt, reg ich mich auf. Für wen machen wir das alles? Für die Generation 60+ mit all ihren Erkrankungen weil genau das die Risikopatienten sind. Genau für die, weil es unsere Pflicht ist, allen ein würdiges Leben bin Gesundheit zu ermöglichen und zu bieten. Und das soll dann die Ausrede sein, das die Quarantäne kein Probleme ist? Erkläre es mir bitte Einer.
Und wegen Home-Office und Kurzarbeit: Dopelmayr hat in den Steuerungen einfach keine Schnittstelle dafür vorgesehenen.
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Aber vielleicht muss man das hier auch Mal so durchziehen, vielleicht werden da dann einige wach.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Da steht Reisende, nicht Landesbürger:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilun ... ntag-kraftReisende, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
“Wir sind gewohnt, daß die Menschen verhöhnen, was sie nicht versteh'n,
Dass sie vor dem Guten und Schönen, das ihnen oft beschwerlich ist, murren.“
[Johann Wolfgang von Goethe]
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Ach so, nicht Quarantäne sondern Ausgangssperre. Wirklich nicht schön.Neandertaler hat geschrieben: ↑10.12.2020 - 22:04 Ich meinte zu Hause, so richtig. Mit geschlossener Tür. Ohne die Möglichkeit sich Mal die Füße zu vertreten. So mit Drone über dem Dorf. Cabanieri, die dir in die Tasche schauen, ob du wirklich was einkaufen wars.
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Wenn jetzt hier irgend welche Rentner behaupten, sie müssen ja zu Schi fahren unbedingt, reg ich mich auf. Für wen machen wir das alles? Für die Generation 60+ mit all ihren Erkrankungen weil genau das die Risikopatienten sind. Genau für die, weil es unsere Pflicht ist, allen ein würdiges Leben bin Gesundheit zu ermöglichen und zu bieten. Und das soll dann die Ausrede sein, das die Quarantäne kein Probleme ist? Erkläre es mir bitte Einer.
Und wegen Home-Office und Kurzarbeit: Dopelmayr hat in den Steuerungen einfach keine Schnittstelle dafür vorgesehenen.
Rentner kenne ich, ein Ehepaar, ca. 75 Jahre, und ein Single, 82 Jahre, die sich für "länger, schaun wir mal..." zum Skifahren in die Schweiz "abgesetzt" haben. Es möchte halt nicht jeder geschützt werden. Alle 3 stehen den Massnahmen sehr kritisch gegenüber.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
In allen Landesverordnungen geht es um den Aufenthalt, nicht um die Meldeadresse.albe-fr hat geschrieben: ↑10.12.2020 - 21:52ich glaube, da interpretierst du die Rechtslage falsch - bei NRW zählt soweit ich es sehe die Meldeadresse und nicht der Aufenthalt...
...ansonsten finde ich es reichlich pervers, dass in diesem Forum immer mehr Tipps zu illegalen Grenzübertritten oder dem Umgehen von Einreisevorschriften gehandelt werden.
"Illegale Grenzübertritte" bei der Wiedereinreise gibt es ohnehin nicht. Die Einreise in die Schweiz ist aus D auch legal und quarantänefrei. Und wenn eine Verordnung vom Oberlandesgericht ausgesetzt wurde weil sie nicht verhältnismässig war kann man sie gar nicht mehr umgehen, sie gilt nicht mehr.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
und nach meiner Rechtsauffassung gilt dies nur fuer Buerger des Landes NRW, denn es ist eine Landesverordnung... but ianal...Schneefuchs hat geschrieben: ↑10.12.2020 - 22:31Und wenn eine Verordnung vom Oberlandesgericht ausgesetzt wurde weil sie nicht verhältnismässig war kann man sie gar nicht mehr umgehen, sie gilt nicht mehr.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Die ganzen Landesverordnungen sind aus der Muster-Quarantäneverordnung des Bundesgesundheitsministeriums hervorgegangen. Die ist nur ein Vorschlag ohne Rechtskraft, aber der Anfang wurde von allen Bundesländern übernommen.
Hier kann man sie herunterladen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... g--1798178
Und in §1 Abs.1 Satz 1 heisst es da:
"Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland [in das Land/den
Freistaat/die Freie Hansestadt Bremen/ die Freie und Hansestadt Hamburg] einreisen
und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in
einem Risikogebiet im Sinne des Absatzes 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich
unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung
oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und
sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern;
dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik
Deutschland eingereist sind."
Von Wohnsitz steht da nichts. Für Landesrecht wäre es auch ungewöhnlich wenn es ausserhalb des Landes gelten würde. Dafür gilt die Verordnung auch für Nicht-Landesbewohner wenn sie sich dort aufhalten.
Hier kann man sie herunterladen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... g--1798178
Und in §1 Abs.1 Satz 1 heisst es da:
"Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland [in das Land/den
Freistaat/die Freie Hansestadt Bremen/ die Freie und Hansestadt Hamburg] einreisen
und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in
einem Risikogebiet im Sinne des Absatzes 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich
unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung
oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und
sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern;
dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik
Deutschland eingereist sind."
Von Wohnsitz steht da nichts. Für Landesrecht wäre es auch ungewöhnlich wenn es ausserhalb des Landes gelten würde. Dafür gilt die Verordnung auch für Nicht-Landesbewohner wenn sie sich dort aufhalten.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
...und daraus entstehen rechtlich interessante Probleme - was gilt denn nun, wenn ich nächstes WE fuer 2 Tage in die Schweiz fahre (mit Wohnsitz in BW) und danach direkt zu Verwandten in NRW... wie lange muss ich dann in NRW bleiben (wo ich wenn ich es richtig verstehe nicht "absonderungspflichtig" waere) bevor ich in BW nicht mehr quarantaenepflichtig waere?Schneefuchs hat geschrieben: ↑10.12.2020 - 23:40 Von Wohnsitz steht da nichts. Für Landesrecht wäre es auch ungewöhnlich wenn es ausserhalb des Landes gelten würde. Dafür gilt die Verordnung auch für Nicht-Landesbewohner wenn sie sich dort aufhalten.
ich weiss es ehrlich gesagt selber nicht...
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Du auch, sonst hättest du hier längst mal ne Woche Auszeit bekommen.
Und ich finde es reichlich pervers, dass du hier andauernd jeden Maßregeln musst der nicht nach deinen Vorstellungen handelt. Wo die von @3303 aufgezeigte Variante illegal ist, ist mir auch unklar....ansonsten finde ich es reichlich pervers, dass in diesem Forum immer mehr Tipps zu illegalen Grenzübertritten oder dem Umgehen von Einreisevorschriften gehandelt werden.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Na, mindestens 10 Tage. In den Verordnungen steht ja sinng. „wer sich in den letzten 10 Tagen im Risikogebiet aufgehalten hat“ .albe-fr hat geschrieben: ↑10.12.2020 - 23:51...und daraus entstehen rechtlich interessante Probleme - was gilt denn nun, wenn ich nächstes WE fuer 2 Tage in die Schweiz fahre (mit Wohnsitz in BW) und danach direkt zu Verwandten in NRW... wie lange muss ich dann in NRW bleiben (wo ich wenn ich es richtig verstehe nicht "absonderungspflichtig" waere) bevor ich in BW nicht mehr quarantaenepflichtig waere?Schneefuchs hat geschrieben: ↑10.12.2020 - 23:40 Von Wohnsitz steht da nichts. Für Landesrecht wäre es auch ungewöhnlich wenn es ausserhalb des Landes gelten würde. Dafür gilt die Verordnung auch für Nicht-Landesbewohner wenn sie sich dort aufhalten.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
stimmt - so steht es auch in https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... kreisende/ - und damit bleibt das ganze nur fuer Leute praktikabel die 10 Tage nach dem Schweiz- (oder allgemein Risikogebiet-) Aufenthalt ihren Lebensmittelpunkt nach NRW verlagern können.Schusseligkite hat geschrieben: ↑11.12.2020 - 00:36 Na, mindestens 10 Tage. In den Verordnungen steht ja sinng. „wer sich in den letzten 10 Tagen im Risikogebiet aufgehalten hat“ .
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Wer das kann, kann auch einfach seine Quarantäne zu Hause absitzen.albe-fr hat geschrieben: ↑11.12.2020 - 00:53 stimmt - so steht es auch in https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... kreisende/ - und damit bleibt das ganze nur fuer Leute praktikabel die 10 Tage nach dem Schweiz- (oder allgemein Risikogebiet-) Aufenthalt ihren Lebensmittelpunkt nach NRW verlagern können.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Ja, aber "frei" in NRW ist sicherlich schöner als nur zu Hause. Problem ist das Verbot der touristischen Beherbergung. Ein Umzug würde helfen, aber bis der abgewickelt ist haben sich die Regelungen bestimmt geändert.Schusseligkite hat geschrieben: ↑11.12.2020 - 08:55Wer das kann, kann auch einfach seine Quarantäne zu Hause absitzen.albe-fr hat geschrieben: ↑11.12.2020 - 00:53 stimmt - so steht es auch in https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... kreisende/ - und damit bleibt das ganze nur fuer Leute praktikabel die 10 Tage nach dem Schweiz- (oder allgemein Risikogebiet-) Aufenthalt ihren Lebensmittelpunkt nach NRW verlagern können.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Quarantäne hin oder her. Aber wenn das mit den Ausgangsbeschränkungen ab nächsten Dienstag kommt, dann kann man doch eh nicht mehr aus Deutschland zum Skifahren fahren, oder ? Das gilt dann bestimmt nicht als triftiger Grund...
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... n-100.html
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... n-100.html
Laut der Nachrichtenagentur DPA könnte es bereits ab kommenden Dienstag landesweite Ausgangsbeschränkungen geben.
Zuletzt geändert von Marmotte am 11.12.2020 - 10:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
sieht schlecht aus jaMarmotte hat geschrieben: ↑11.12.2020 - 09:52 Quarantäne hin oder her. Aber wenn das mit den Ausgangsbeschränkungen ab nächsten Dienstag kommt, dann kann man doch eh nicht mehr zum Skifahren fahren, oder ? Das gilt dann bestimmt nicht als triftiger Grund...
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Laut der Nachrichtenagentur DPA könnte es bereits ab kommenden Dienstag landesweite Ausgangsbeschränkungen geben.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Aber deiner Arbeit als Snow- und Mountainblogger musst du doch nachgehen.molotov hat geschrieben: ↑11.12.2020 - 09:59sieht schlecht aus jaMarmotte hat geschrieben: ↑11.12.2020 - 09:52 Quarantäne hin oder her. Aber wenn das mit den Ausgangsbeschränkungen ab nächsten Dienstag kommt, dann kann man doch eh nicht mehr zum Skifahren fahren, oder ? Das gilt dann bestimmt nicht als triftiger Grund...
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... n-100.html
Laut der Nachrichtenagentur DPA könnte es bereits ab kommenden Dienstag landesweite Ausgangsbeschränkungen geben.
Und falls man keiner ist, dann wird man halt schnell einer
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Leute,lasst uns doch alle vernüftig sein und den Menschenverstand einschalten
Auch ich sitze zähneknirrschend vorm PC und sehe die Wahnsinnsbilder aus den Alpen.
Aber die Infektionszahlen gehen gerade wieder durch die Decke und ich möchte nicht in der Haut von Ärzten stecken, die dann entscheiden müssen, wer stirbt und wer evtl weiter leben darf.
Die Welt geht nicht unter, wenn wir 1Jahr nicht zum skifahren kommen, bald können wir uns impfen lassen, dann ist Licht am Ende des Tunnels.
Weihnachten ist das Fest der Nächstenliebe!!!!
Auch ich sitze zähneknirrschend vorm PC und sehe die Wahnsinnsbilder aus den Alpen.
Aber die Infektionszahlen gehen gerade wieder durch die Decke und ich möchte nicht in der Haut von Ärzten stecken, die dann entscheiden müssen, wer stirbt und wer evtl weiter leben darf.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
nett geschrieben, aber auf skitour stecke ich mich nunmal nicht an...skifuzziWi hat geschrieben: ↑11.12.2020 - 13:07 Leute,lasst uns doch alle vernüftig sein und den Menschenverstand einschalten
Auch ich sitze zähneknirrschend vorm PC und sehe die Wahnsinnsbilder aus den Alpen.
Aber die Infektionszahlen gehen gerade wieder durch die Decke und ich möchte nicht in der Haut von Ärzten stecken, die dann entscheiden müssen, wer stirbt und wer evtl weiter leben darf.
Die Welt geht nicht unter, wenn wir 1Jahr nicht zum skifahren kommen, bald können wir uns impfen lassen, dann ist Licht am Ende des Tunnels.
Weihnachten ist das Fest der Nächstenliebe!!!!
und Weihnachten ist halt auch nicht für alle so dermaßen heilig. Warum die Schutzmaßnahmen für die Risikogruppen erst jetzt anlaufen? Weiß keiner, fragt keiner, das ist der eigentliche Witz...
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Die Ausgangsbeschränkungen gelten schon ab Morgen.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... n-100.html
Für mich ist unklar, ob ich zum Sport machen in die Schweiz fahren darf:
Auch tagsüber, von 5 bis 20 Uhr, gelten strenge Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg. Zu dieser Zeit sind dann nur noch folgende Punkte erlaubt:
· Besuch von Einzelhandelsbetrieben
· Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
· Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung. Diese regelt zum Beispiel die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien.
· Besuch von Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz (Demonstrationsfreiheit)
· Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
· Sport und Bewegung an der frischen Luft ist ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.
Edit: Wenn man es genau nimmt, hat sich an den Ausgangsbeschränkungen tagsüber nichts geändert.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... n-100.html
Für mich ist unklar, ob ich zum Sport machen in die Schweiz fahren darf:
Auch tagsüber, von 5 bis 20 Uhr, gelten strenge Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg. Zu dieser Zeit sind dann nur noch folgende Punkte erlaubt:
· Besuch von Einzelhandelsbetrieben
· Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
· Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung. Diese regelt zum Beispiel die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien.
· Besuch von Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz (Demonstrationsfreiheit)
· Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
· Sport und Bewegung an der frischen Luft ist ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.
Edit: Wenn man es genau nimmt, hat sich an den Ausgangsbeschränkungen tagsüber nichts geändert.
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
Ich weiß nicht, was das hier noch mit dem eigentlichen Thema zu tun hat...
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Re: Plan B für die Schweiz. wenn in Ö kein Skifahren möglich ist
... und deshalb mache ich hier nun endgültig zu. Der Thread-Ersteller hat seinen Urlaub gebucht und alles was in den letzten Tagen noch gekommen ist, kann genauso gut hier oder dort diskutiert werden.
Saison 16/17: 5× Sölden / 3× Hintertux, Zillertal Arena / 2× Ischgl, Pitztal, Stubai / 1× Gurgl, Hochzeiger, Hochzillertal, Kaunertal, Mayrhofen, Nauders, Saalbach, SFL, Skijuwel, Skiwelt
Saison 17/18: 5× Sölden / 2× Hintertux, Hochfügen-Hochzillertal, Ischgl / 1× Muttereralm, Pitztal / 0,5x Zillertal 3000, Zillertal Arena
Saison 18/19: 2× Hochfügen-Hochzillertal / 1× Hintertux, Ischgl, Kappl, Nauders, Pitztal, SFL / 0,5× Bergeralm, Hochgurgl, Schlick, Sölden
Saison 20/21: 3× Patscherkofel, 2× Skiwelt, Zillertal Arena, 1× Hochfügen-Hochzillertal, Hintertux, Kühtai, Mayrhofen, Pitztal, SFL, Sölden, Stubai
Saison 17/18: 5× Sölden / 2× Hintertux, Hochfügen-Hochzillertal, Ischgl / 1× Muttereralm, Pitztal / 0,5x Zillertal 3000, Zillertal Arena
Saison 18/19: 2× Hochfügen-Hochzillertal / 1× Hintertux, Ischgl, Kappl, Nauders, Pitztal, SFL / 0,5× Bergeralm, Hochgurgl, Schlick, Sölden
Saison 20/21: 3× Patscherkofel, 2× Skiwelt, Zillertal Arena, 1× Hochfügen-Hochzillertal, Hintertux, Kühtai, Mayrhofen, Pitztal, SFL, Sölden, Stubai
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