Seite 2 von 2
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 10:57
von jo26861
ghostbikersback hat geschrieben: 25.02.2019 - 17:10Ausdrücke waren schon bei den Nazis Schwachsinn und werden nicht besser, wenn man sich eine andere „Zielgruppe“ sucht. Ist mir völlig unverständlich wie man sich für diesen Beitrag auch noch bedanken kann.
Ha, komm mal von deinem hohen Ross runter.
Die Zierde der Zunft sind doch 10 Jahre Haft für 1 Jahr längere Schulzeit angegeben, weil sie einen Job wollte.
https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Zeh ... 95142.html
Vollstrecker mit der Lizenz zu kerkern.
Mit dem Kuh-Urteil nimmt man die Familie in Sippenhaft !Die Tochter kann evtl nicht studieren, die Ehefrau verliert ihre Aussicht auf eine bezahlte Rente und kann nochmal von vorne anfangen.....
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 11:29
von Pancho
rush_dc hat geschrieben: 26.02.2019 - 10:54
Ja diese Deutschen, zuerst machen sie uns den Einheimischenrabatt kaputt und jetzt dann vl das Wandern auf den Almen...
Vergiss unbedingt die kommende Autobahnmaut nicht!
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 11:34
von Jan Tenner
Ha, komm mal von deinem hohen Ross runter.
Den Drang, den Autoren so etwas zuzurufen, hatte ich hier bei vielen Beiträgen.
Das man das Gerichtsurteil kritisieren will, kann ich gut verstehen. Dass man aber im gleichen Atemzug einer tödlich Verunglückten, deren einziges Fehlverhalten darin bestand, mit einem Hund auf einem Almweg wandern zu zu wollen, das Recht auf Mit- und Beileid abspricht und sie sogar für den Darwin Award vorschlägt, macht mich genauso sprachlos wie die Hinterbliebenen als dreiste (und dann auch noch deutsche!) Abzocker darzustellen, wenn sie ihr Klagerecht nach so einer Tragödie wahrnehmen.
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 11:45
von 3303
jo26861 hat geschrieben: 26.02.2019 - 10:57
...
Mit dem Kuh-Urteil nimmt man die Familie in
Sippenhaft !Die Tochter kann evtl nicht studieren, die Ehefrau verliert ihre Aussicht auf eine bezahlte Rente und kann nochmal von vorne anfangen.....
Ist das so?
Ist der Bauer nicht versichert?
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 11:52
von gerrit
Ich erinnere mich, gelesen zu haben, dass auch die Umstellung von Milchvieh- auf Fleischviehbewirtschaftung ein Teil des Problems ist, da Kühe, die jeden Tag gemolken werden, eine andere bzw. bessere Beziehung zum Menschen entwickeln als wenn sie einfach nur auf der Alm stehen. Der Fall ist sicher ein tragischer, keine Frage, und im Falle eines solchen Angriffs muss der Hund sofort von der Leine gelassen und möglichst weggejagt werden, da es der Hund ist vor dem sich die Kühe fürchten.
Als Lösung für das Problem sehe sich zwei Möglichkeiten:
Entweder ein rechtsgültiges Schild, das das Begehen der Almwege ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt (keine Ahnung, ob das wirklich ausreicht) oder eine Sonderförderung zur Abzäunung der über Almgelände laufende Wanderwege. Wenn so viel Geld für den Bau von Forststraßen verfügbar ist, dann sollte es auch möglich sein die Wanderwege entsprechend abzusichern.
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 11:57
von massatomba
jo26861 hat geschrieben: 26.02.2019 - 10:57
Mit dem Kuh-Urteil nimmt man die Familie in
Sippenhaft !Die Tochter kann evtl nicht studieren.....
kennst du die Tochter? In der Regel sollen die nicht studieren, sondern auf dem Hof arbeiten
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 11:57
von rush_dc
Wanderwege absichern... sind ja nur paar m oder? Lachhaft...
Die Bauern gehören von jeglicher Haftung befreit, im Endeffekt ist es immer noch deren Grund und Boden wo man drüberläuft.
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 12:07
von gerrit
rush_dc hat geschrieben: 26.02.2019 - 11:57
Wanderwege absichern... sind ja nur paar m oder? Lachhaft...
Die Bauern gehören von jeglicher Haftung befreit, im Endeffekt ist es immer noch deren Grund und Boden wo man drüberläuft.
Ist sicher nicht billig, aber in Zeiten, wo Kinder sogar am Spielplatz schon einen Schutzhelm tragen, bewegt sich der Zeitgeist unaufhaltsam in diese Richtung...... Hast Du eigentlich eine Ahnung, wieviele Kilometer Forststraßen jährlich gebaut werden und was das kostet?
Haftung und ggf. Schadenersatz durch öffentliche Hand (sowohl Almbewirtschaftung alsauch Tourismus sind in öffentlichem Interesse) wäre auch eine Möglichkeit.
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 12:10
von ghostbikersback
rush_dc hat geschrieben: 26.02.2019 - 10:54
Ja diese Deutschen, zuerst machen sie uns den Einheimischenrabatt kaputt und jetzt dann vl das Wandern auf den Almen... irgendetwas wird auf jeden Fall passieren durch das Urteil.
Jetzt nix gegen Deutsche, hab genügend deutsche Freunde aber es wurde halt von deutschen geklagt...
Und merkst Du was? Vielleicht setzen sich die Gerichte mal mit beiden Seiten einer Medaille auseinander und entscheiden dann im Sinne der Gerechtigkeit...
Für viele Österreicher scheint es nur gerecht zu sein, wenn man stets weniger zahlt als Deutsche (siehe Einheimischenpreise) und gleichzeitig fremde Infrastruktur bittschön kostenlos nutzen kann (siehe dt. Mautpläne und die völlig verlogene Aufregung darüber).
Mit dieser Einstellung gewinnt man zwar stets am Stammtisch aber nicht vor einem ordentlichen Gericht.
Der EuGH/Generalanwalt hat ja auch mit ungewöhnlich scharfen Worten das völlig wirre Diskriminierungsvorbringen der Österreichischen Kläger kritisiert und deshalb gab es ja auch die entsprechende Watschen in Sachen Maut.
Viel unverfrorener finde ich es allerdings wenn Österreich wegen einer Lapalie wie der Maut zu Gericht rennt und man im gleichen Atemzug einem Witwer und einem Halbwaisen das Recht absprechen möchte, vor Gericht Ansprüche geltend zu machen. Gehts noch? Dafür sollte man sich schämen. Was ist denn das für ein Gerechtigkeitssinn?
Genau die, die jetzt am lautesten schreien, dass das Ganze ja ein unfassbares Fehlurteil ist (worüber man sicher streiten kann) wären die ersten die SEHR laut „Schadensersatz, Diskriminierung, Entschädigung“ rufen würden, wenn sie selber das tatsächliche oder vermeintliche Opfer wären (siehe auch Mautverfahren).
Diese Doppelmoral ist ja fast schon krankhaft, auf jeden Fall sehr unsympathisch.
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 12:15
von jo26861
massatomba hat geschrieben: 26.02.2019 - 11:57
, sondern auf dem Hof arbeiten
ja da könnte sie dann die halbe Million abarbeiten, falls der Versorger nicht sein Hirn eingeschlaltet und Herrn Kaiser von nebenan angerufen hat oder die liquiden Mittel einfach nicht ausreichten um das Sicherheitenpaket zu kaufen.
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 12:18
von ghostbikersback
jo26861 hat geschrieben: 26.02.2019 - 10:57
Mit dem Kuh-Urteil nimmt man die Familie in
Sippenhaft !Die Tochter kann evtl nicht studieren, die Ehefrau verliert ihre Aussicht auf eine bezahlte Rente und kann nochmal von vorne anfangen.....
Ja, und die Frau ist tot. Viel deutlicher kann man nicht machen, dass man zu einer vernünftigen Güterabwägung nicht in der Lage ist. Gott verschone uns vor solchen (Laien-)Richtern.
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 12:36
von icedtea
Vielleicht sollten wir uns hier auf die Frage konzentrieren, wie man für die Zukunft sicherstellen kann, dass einerseits Bauern weiterhin ihre Kühe in gewohnter Weise weiden lassen können, ohne unabsehbare haftungsrechtliche Risiken zu haben und andererseits der geneigte Wanderer etc. (egal woher er kommt), weiterhin seine Bedürfnisse in der Bergwelt unterwegs zu sein, ausleben kann. Da sind nach der aktuellen Berichterstattung z.B. der TT ja schon Dinge wie "runde Tische" von Bauern und TVB angesetzt. Da sollte doch was zu finden sein zwischen Kompletteinzäunung und Betretungsverbot (es ist ja auch nicht so, dass nirgends an Wanderwegen Zäune wären)
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 13:06
von jo26861
ghostbikersback hat geschrieben: 26.02.2019 - 12:18
Ja, und die Frau ist tot. Viel deutlicher kann man nicht machen, dass man zu einer vernünftigen Güterabwägung nicht in der Lage ist. Gott verschone uns vor solchen (Laien-)Richtern.
Der absolut pietät- und respektlose Kommentar wurde gelöscht. Bitte überdenke dringend deine Ausdrucksweise. /Mod. Kerker
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 13:16
von Pancho
Ungelüftete Gondel mit Grassdampf erwischt?
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 13:21
von gerrit
Ich glaub, jetzt reicht´s! Vielleicht sollt ich mich doch mal um eine Mod-Stelle bewerben hier!
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 26.02.2019 - 15:10
von Kerker
Ich sperre hier mal für ein oder zwei Tage zu - vielleicht nutzen der ein oder andere User diese Zeit, um ein wenig durchzuatmen und über Recht, Gerechtigkeit, Humanität und Pietät nachzudenken und zu einem sachlichen Stil zurückzufinden.
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 28.02.2019 - 17:53
von rush_dc
ghostbikersback hat geschrieben: 26.02.2019 - 12:10
rush_dc hat geschrieben: 26.02.2019 - 10:54
Ja diese Deutschen, zuerst machen sie uns den Einheimischenrabatt kaputt und jetzt dann vl das Wandern auf den Almen... irgendetwas wird auf jeden Fall passieren durch das Urteil.
Jetzt nix gegen Deutsche, hab genügend deutsche Freunde aber es wurde halt von deutschen geklagt...
Und merkst Du was? Vielleicht setzen sich die Gerichte mal mit beiden Seiten einer Medaille auseinander und entscheiden dann im Sinne der Gerechtigkeit...
Für viele Österreicher scheint es nur gerecht zu sein, wenn man stets weniger zahlt als Deutsche (siehe Einheimischenpreise) und gleichzeitig fremde Infrastruktur bittschön kostenlos nutzen kann (siehe dt. Mautpläne und die völlig verlogene Aufregung darüber).
Mit dieser Einstellung gewinnt man zwar stets am Stammtisch aber nicht vor einem ordentlichen Gericht.
Der EuGH/Generalanwalt hat ja auch mit ungewöhnlich scharfen Worten das völlig wirre Diskriminierungsvorbringen der Österreichischen Kläger kritisiert und deshalb gab es ja auch die entsprechende Watschen in Sachen Maut.
Viel unverfrorener finde ich es allerdings wenn Österreich wegen einer Lapalie wie der Maut zu Gericht rennt und man im gleichen Atemzug einem Witwer und einem Halbwaisen das Recht absprechen möchte, vor Gericht Ansprüche geltend zu machen. Gehts noch? Dafür sollte man sich schämen. Was ist denn das für ein Gerechtigkeitssinn?
Genau die, die jetzt am lautesten schreien, dass das Ganze ja ein unfassbares Fehlurteil ist (worüber man sicher streiten kann) wären die ersten die SEHR laut „Schadensersatz, Diskriminierung, Entschädigung“ rufen würden, wenn sie selber das tatsächliche oder vermeintliche Opfer wären (siehe auch Mautverfahren).
Diese Doppelmoral ist ja fast schon krankhaft, auf jeden Fall sehr unsympathisch.
Hab eigentlich noch ein smilie hin gemacht damit mein Post nicht zu ernst genommen wird aber manche lassen sich sehr leicht anstacheln. Oftmals ist es eben einfach der Neid weil andere etwas mehr haben, dass man selber nicht hat und schieben es dann auf die Ungerechtigkeit.
So wie damals die Dame, die einmal durch den Tauern Tunnel gefahren ist und mehr zahlen musste als ein Einheimischer der wahrscheinlich paar mal öfters dort durchfährt.
Ich hätte auch gerne die sommerkarte für die lenzerheide, churwalden, Chur zum Eh tarif aber wird sich auch nicht spielen und wenn ich in der Schweiz klage werden die mich wohl auslachen 
Ich finde es aber auch eine sauerei wenn man einen Bauern verklagen will weil der seine Kühe auf seinem Boden frei rumlaufen lässt. In Zukunft müssen dann alle Wanderwege asphaltiert werden damit man nicht über einen Stein stolpert und man klagen kann.
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 28.02.2019 - 18:17
von Chense
Jan Tenner hat geschrieben: 26.02.2019 - 11:34
Ha, komm mal von deinem hohen Ross runter.
Den Drang, den Autoren so etwas zuzurufen, hatte ich hier bei vielen Beiträgen.
Das man das Gerichtsurteil kritisieren will, kann ich gut verstehen. Dass man aber im gleichen Atemzug einer tödlich Verunglückten, deren einziges Fehlverhalten darin bestand, mit einem Hund auf einem Almweg wandern zu zu wollen, das Recht auf Mit- und Beileid abspricht und sie sogar für den Darwin Award vorschlägt, macht mich genauso sprachlos wie die Hinterbliebenen als dreiste (und dann auch noch deutsche!) Abzocker darzustellen, wenn sie ihr Klagerecht nach so einer Tragödie wahrnehmen.
Schuld war sie nunmal selbst die werte Dame und, dass die Hinterbliebenen klagen klar verständlich irgendwo ... aber halt auch typisch menschlich und n niederer Beweggrund oder bringt die Kohle Mama wieder zurück?
Erst recht sprachlos und sauer macht mich aber, dass das Gesetz solche Hirnrissigkeiten zulässt ... i hab als Kind mal gelernt, dass man für Dummheiten bestraft wird ... und sowas dummes zu tun wie mit ner Hundsgeifen auf ner Weide rumzurennen wird halt dann so bestraft ... Waldorfschule 1. Klasse lernt man sowas ...
Dann auch noch aus sowas Kapital schlagen wollen ist moralisch einfach n schlechter Scherz ... Das niveau ist in etwa wie gegen den Staat zu klagen, weil er kein Tempolimit erlässt und sich einer bei 250 darennt
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 28.02.2019 - 20:33
von Jan Tenner
Einfach nur widerlich!
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 28.02.2019 - 22:03
von ghostbikersback
Chense hat geschrieben: 28.02.2019 - 18:17
Schuld war sie nunmal selbst die werte Dame und, dass die Hinterbliebenen klagen klar verständlich irgendwo ... aber halt auch typisch menschlich und n niederer Beweggrund oder bringt die Kohle Mama wieder zurück?
Erst recht sprachlos und sauer macht mich aber, dass das Gesetz solche Hirnrissigkeiten zulässt ... i hab als Kind mal gelernt, dass man für Dummheiten bestraft wird ... und sowas dummes zu tun wie mit ner Hundsgeifen auf ner Weide rumzurennen wird halt dann so bestraft ... Waldorfschule 1. Klasse lernt man sowas ...
Dann auch noch aus sowas Kapital schlagen wollen ist moralisch einfach n schlechter Scherz ... Das niveau ist in etwa wie gegen den Staat zu klagen, weil er kein Tempolimit erlässt und sich einer bei 250 darennt
Genau, und weil es sooo gefährlich (und dumm aus deiner Sicht) ist mit dem Hund auf die Alm zu gehen, wird es ja jetzt auch verboten...oder doch nicht!?
Es gab sicher schon Hunderttausende Begegnungen zwischen Kuh und Hund, die absolut problemlos verlaufen sind. Nach Deiner geschmacklosen Logik dürfte man bei Schneefall nicht mehr das Haus verlassen (auch nicht zum Müll rausbringen), weil es ja schließlich jedes Jahr in den Alpen ca. 100 Lawinentote gibt.
Ich habe nichts dagegen, dass man seine eigene Meinung hat aber Deine Argumentationsweise ist an Einfältigkeit und Pietätlosigkeit nicht zu überbieten. Wenn man auf derart verlorenem Posten steht, sollte man nicht die Moral eines Witwers und Halbwaisen beurteilen. Ist zum fremdschämen.
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 28.02.2019 - 22:11
von Chense
ghostbikersback hat geschrieben: 28.02.2019 - 22:03
Chense hat geschrieben: 28.02.2019 - 18:17
Schuld war sie nunmal selbst die werte Dame und, dass die Hinterbliebenen klagen klar verständlich irgendwo ... aber halt auch typisch menschlich und n niederer Beweggrund oder bringt die Kohle Mama wieder zurück?
Erst recht sprachlos und sauer macht mich aber, dass das Gesetz solche Hirnrissigkeiten zulässt ... i hab als Kind mal gelernt, dass man für Dummheiten bestraft wird ... und sowas dummes zu tun wie mit ner Hundsgeifen auf ner Weide rumzurennen wird halt dann so bestraft ... Waldorfschule 1. Klasse lernt man sowas ...
Dann auch noch aus sowas Kapital schlagen wollen ist moralisch einfach n schlechter Scherz ... Das niveau ist in etwa wie gegen den Staat zu klagen, weil er kein Tempolimit erlässt und sich einer bei 250 darennt
Genau, und weil es sooo gefährlich (und dumm aus deiner Sicht) ist mit dem Hund auf die Alm zu gehen, wird es ja jetzt auch verboten...oder doch nicht!?
Es gab sicher schon Hunderttausende Begegnungen zwischen Kuh und Hund, die absolut problemlos verlaufen sind. Nach Deiner geschmacklosen Logik dürfte man bei Schneefall nicht mehr das Haus verlassen, weil man es ja schließlich jedes Jahr in den Alpen ca. 100 Lawinentote gibt.
Ich habe nichts dagegen, dass man seine eigene Meinung hat aber Deine Argumentationsweise ist an Einfältigkeit und Pietätlosigkeit nicht zu überbieten. Wenn man auf derart verlorenem Posten steht, sollte man nicht die Moral eines Witwers und Halbwaisen beurteilen. Ist zum fremdschämen.
Denkst du eigentlich über das nach was du schreibst? Klar darf man jederzeit mit der Geifn auf die Alm oder nach Schneefall auf die Piste (gutes Beispiel übrigens) aber das Risiko kann man dann gefälligst selbst tragen statt es billig auf andere abzuschieben ... aber klar i als Angehöriger werd ich danach auch den Berg verklagen ... warum liegt da auch Schnee rum
Gute Nacht Eigenverantwortung
Re: Gerichtsurteil zu Kuhattacke: Bauer soll 490.000 Euro zahlen
Verfasst: 28.02.2019 - 22:39
von Kerker
Nachdem das mit dem Nachdenken, Ausdrucksweise, Pietät, Sachlichkeit usw. leider nicht funktioniert hat, machen wir halt wieder zu.